Beschlussempfehlung:
Der Kreistag
beschließt, dass der Rhein-Kreis Neuss der KoPart eG, Kaiserswerther
Straße 199-201, 40474 Düsseldorf zum nächstmöglichen Termin beitritt.
Als
bevollmächtigte Person, die den Beitritt erklären darf, und als
bevollmächtigter Vertreter für die Generalversammlung wird Landrat Hans-Jürgen
Petrauschke bestimmt.
Sachverhalt:
Die Kommunal
Agentur NRW ist ein kommunales Beratungsunternehmen, dass alle
nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden bei ihrer wirtschaftlichen und
umweltorientierten Aufgabenwahrnehmung unterstützt.
Die Kommunal
Agentur NRW arbeitet im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der
KoPart eG zusammen. Diese Genossenschaft wurde im Jahr 2012 auf Initiative des
Städte- und Gemeindebundes NRW gegründet. Der KoPart eG können Kommunen und zu
100 % kommunale Unternehmen beitreten. Das Ziel der KoPart ist es, sämtliche
kommunalen Interessen zu fördern und kostensparend zu handeln.
An öffentliche
Gebäude werden mittlerweile viele Anforderungen gestellt bezüglich Ausstattung,
Gestaltung, Energieverbrauch und vieles mehr. Nachhaltigkeit, Klimaschutz und
Barrierefreiheit müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Bei diesen
Herausforderungen kann die KoPart eG wichtige Hilfestellung geben.
Die KoPart eG
wird von ihren Mitgliedern (Städte, Gemeinden und Anstalten öffentlichen Rechts
– alles öffentliche Auftraggeber) getragen. Diese üben über die
Generalversammlung ihr Bestimmungsrecht über die Genossenschaft aus.
Daher erfüllt
die KoPart eG alle gesetzlichen Voraussetzungen, ohne gesonderte Ausschreibung
von ihren Mitgliedern direkt beauftragt zu werden. Deshalb wäre eine
vergaberechtsfreie, schnelle „Inhouse“ – Beauftragung möglich.
Das Amt für
Gebäudewirtschaft macht deshalb den Vorschlag, der eingetragenen Genossenschaft
KoPart eG beizutreten.
Kosten der Mitgliedschaft:
Geschäftsanteil 750,00 € gemäß § 39 Absatz 1 der Satzung
Auszug aus der
Satzung:
§ 39 Geschäftsanteil und
Geschäftsguthaben
(1) Der Geschäftsanteil beträgt 750,00 EUR.
§ 43 Nachschusspflicht
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.
Weitere Details
zur KoPart eG
Im Wesentlichen
bietet die Genossenschaft 3 Leistungsfelder:
1.
Beratungsleistungen:
Die KoPart eG bietet Beratungsleistungen zu folgenden kommunalen
Fragestellungen und Aufgaben an:
•
Arbeits-
und Gesundheitsschutz
•
Brandschutz
und Rettungsdienste
•
Gewässer
•
Hochwasser-
und Überflutungsschutz
•
Klimaschutz
und Klimaanpassung
•
Unterhaltung
kommunaler Anlagen
Das Amt für
Gebäudewirtschaft verspricht sich insbesondere durch die Beratung bei
kommunalen Bauprojekten und der kommunalen Beschaffung erhebliche Synergien.
Zusammen mit der
Kommunal Agentur NRW bietet KoPart eG ein umfangreiches Paket besonders für
öffentliche Bauprojekte im Rahmen der Projektsteuerung, Fachplanerausschreibungen
und Bauvertragsrechts an.
Die
Anforderungen an Vergabeverfahren im kommunalen Bereich sind besonders hoch und
aufwändig und somit Kosten- und Personalintensiv. Besonders bei
Fachplanerausschreibungen sieht das Vergaberecht komplexe Verfahren mit
Teilnahmewettbewerben und mehreren Verhandlungsrunden vor. Hier ist es
unabdingbar das diese Verfahren rechtssicher und wirtschaftlich durchgeführt
werden.
KoPart eG und
die Kommunal Agentur NRW unterstützen hier auch bei den Formalien (Festlegung
der Eignungs- und Zuschlagkriterien, Zusammenstellen der Unterlagen,
Vertragsverhandlungen etc.). Diese Unterstützung kann im Rahmen eines
Inhousegeschäftes ohne weitere Ausschreibung in Anspruch genommen werden. Dies
spart Zeit und Kosten.
Insbesondere bei
können bei folgenden Ausschreibungen Beratungsdienstleistungen in Anspruch
genommen werden:
•
Verpflegung in KiTas und
Schulen
•
Soziale Dienstleistungen,
Vergabe von OGS-Trägerschaften
•
Soziale Dienstleistungen,
Sicherheitsdienstleistungen
•
Versicherungsdienstleistungen
und Energieausschreibungen
•
Rettungsdienstleistungen,
Schülerspezialverkehr
•
Abfall- und
Klärschlammentsorgung, Kanalreinigung, Straßenreinigung
•
Grün- und Friedhofspflege
•
Gebäudereinigung
•
Straßenbeleuchtung
Ausschreibung von Gütern (Lieferleistungen)
- Feuerwehrfahrzeug
- Kommunalfahrzeug
- Büro- und
Schulmöbel
2.
Elektronischer Katalogeinkauf
Den
Genossenschaftsmitgliedern wird eine online Einkaufsplattform zur Verfügung
gestellt. Dieser entspricht im Wesentlichen dem beim RKN genutzten intersource
Citkomarket.
Für diverse
Güter werden Rahmenverträge durch Kopart abgeschlossen und den Genossenschaftsmitgliedern
zur Verfügung gestellt. Folgende Warengruppen sind derzeit zum Beispiel
verfügbar:
- Arbeitssicherheit
(Arbeitshandschuhe, Schuhe, Arbeitskleidung, Mundschutz, Warnwesten)
- Büromaterialien,
dort auch Lebensmittel
- Büromöbel
- IT-Hardware
(mobile Endgeräte der Hersteller Apple, Samsung und Microsoft)
- Kopierpapier
- Reinigungs-/Hygieneartikel
- Schulbedarf
- Tinte &
Toner
- Z.Zt.
Sonderbedarf Pandemieschutzartikel (Masken, Desinfektionsmittel)
3.
Zentrale Vergabestelle Plus
Die KoPart
unterstützt ihre Mitglieder auch bei Beschaffungsvorhaben im
Unterschwellenbereich, also für die Vergabe von Bau-, Dienst- und
Lieferleistungen. Das gilt für alle Verfahren, ab einem bestimmten
Beschaffungswert (z. B. ab 25.000 €) oder eingeschränkt für bestimmte
Verfahrensarten oder Beschaffungsgegenstände.
Das
Genossenschaftsmitglied wird mit folgenden Dienstleistungen unterstützt:
- Prüfung der
Leistungsverzeichnisse auf vergaberechtskonforme Neutralität
- Erstellung
von Bewerbungs- und Vertragsbedingungen
- Erarbeitung
der Eignungs- und Zuschlagskriterien
- Veröffentlichung
der Vergabeunterlagen
- Beantwortung
der Bieterfragen
- Formelle und
rechnerische Prüfung der eingehenden Angebote
- Weiterleiten
zur inhaltlichen Prüfung an die Fachbereiche der Kommune
- Nachforderungen
an die Bieter
- Ermittlung
des wirtschaftlichsten Angebotes
- Erstellung
der Dokumentation (Vergabevermerk)
- Erstellen des
Vergabevorschlags
Vordrucke aus dem www:
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
|
Einzahlungen/Erträge |
ca. 0,00 € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
750,00 € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
nein |
Auswirkungen auf das Planjahr 2023 |
750,00 € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. 00,00 € |