Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2020, Behandlung des Jahresüberschusses und Entlastung des Landrates
Vorlage
014/2844/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.1                 Der Kreistag stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungs-

ausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 596.847.842,02 € fest.

1.2                 Der Jahresüberschuss in Höhe 17.372.315,82 € wird gemäß § 96 Abs. 1 GO
    NRW in Höhe von 10.019.400,88 € der Allgemeinen Rücklage und in Höhe von  
    7.352.914,94 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.

1.3                 Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für das Haushaltsjahr 2020 gemäß       
    § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW uneingeschränkt Entlastung.

 

 

 


Sachverhalt:

Gem. § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 95 GO NRW hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW stellt der Kreistag den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

In der Sitzung des Kreistages am 22.06.2022 hat die Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 zum Bilanzstichtag 31.12.2020 eingebracht. Der Kreistag hat den vom Kämmerer aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Die von der Rechnungsprüfung des Kreises durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zusammengefasst, der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung enthält. Der „Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Rhein-Kreises Neuss“ ist allen Kreistagsabgeordneten mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung zur Verfügung gestellt worden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 den Jahresabschluss sowie den Lagebericht unter Einbezug des Prüfberichtes der Rechnungsprüfung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich nach Beratung als Ergebnis seiner Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfung zu eigen gemacht und in seiner Stellungnahme gegenüber dem Kreistag sein Prüfungsergebnis schriftlich zusammengefasst, einschließlich der Erklärung, dass er den vom Landrat aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt.

 

Der geprüfte Jahresabschluss 2020 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 17.372.315,82 € aus. Das Jahresergebnis ist separat und von der Höhe her nachvollziehbar in der Bilanz zum 31.12.2020 auf der Passivseite unter der Bilanzposition 1.4 im Eigenkapital des Rhein-Kreises Neuss ausgewiesen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den im geprüften Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen Überschuss von 17.372.315,82 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW in Höhe von 10.019.400,88 EUR der Allgemeinen Rücklage der Ausgleichsrücklage und in Höhe von 7.352.914,94 EUR der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

 

Der vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss 2020 ist der Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses 2021 zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

Entsprechend der Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses wird vorgeschlagen: