Betreff
Änderung der Hauptsatzung und Geschäftsordnung
Vorlage
010/2882/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

(1.) Der Kreistag beschließt folgende Änderungssatzung:

 

1.   Satzung vom _______
zur Änderung der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss vom 30.03.2023

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat aufgrund des § 5 Abs. 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (SGV NRW 2021), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV.NRW. S. 490) in seiner Sitzung am 14.06.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

Die Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss vom 30.03.2023 wird wie folgt geändert:

 

1.    Die bisherige Präambel erhält die Absatzbezeichnung (1). Der „:“ am Satzende wird durch einen „.“ ersetzt.

2.    Präambel erhält folgenden 2. Absatz:
„Die in dieser Satzung verwandten personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.“

3.    In § 4a entfallen die Zusätze „/Zuhörerinnen“, „/der allgemeinen Vertreterin“, „/die Landrätin“, „/der Landrätin“ und „/ihr“.

4.    In § 6 entfällt der Zusatz „/der Landrätin“.

5.    In § 17 entfallen die Zusätze „/der Landrätin“ und „/die Landrätin“.

6.    In § 18 Abs. 1 entfallen die Zusätze „Jede Einwohnerin oder“ und „die oder“.

7.    In § 18 Abs. 3 entfällt der Zusatz „/innen“.

 

Artikel 2

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

(2.) Der Kreistag beschließt die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

 

1.    Die bisherige Präambel erhält die Absatzbezeichnung (1).

1.1. Die Präambel erhält im 1. Absatz den Zusatz „ … , zuletzt geändert durch Beschluss vom 14.06.2023, …„. Der „:“ am Satzende wird durch einen „.“ ersetzt.

2.    Die Präambel erhält folgenden 2. Absatz:
„Die in dieser Satzung verwandten personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.“

3.    In § 1 Abs. 2 entfällt der Zusatz „/Botin“. In § 1 Abs. 2b entfallen die Zusätze „Zuhörerinnen und“

4.    In § 3 Abs. 1 wird der 2 Satz gestrichen.

5.    In § 7 Abs. 5 entfallen die Zusätze „/die Landrätin“ und „/die Vorsitzende“.

6.    In § 7 Abs. 7 entfallen die Zusätze „und Einwohnerinnen“, „und jede Einwohnerin“, „und/oder Einwohnerinnen“, „und jede Fragestellerin“ und „oder die Fragestellerin“.

7.    In § 7 Abs. 7a entfallen die Zusätze „Einwohnerinnen und“.

8.    In § 13a Abs. 2 entfallen die Zusätze „/die Landrätin“ und „/die Schriftführerin“.

9.    In § 13c entfallen die Zusätze „/die Landrätin“.

10. In § 22 entfallen die Zusätze „/die Landrätin“ und „/der Landrätin“.


Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 eine neue Hauptsatzung und Geschäftsordnung beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, zur nächsten Sitzung des Kreistages, unter Berücksichtigung der einfachen Lesbarkeit, genderkonforme Fassungen vorzulegen.