Betreff
Schulsozialarbeit
Vorlage
40/2892/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1.    Der Kreistag nimmt die Verständigung der Kreisverwaltung mit den Kommunen zur Weiterleitung der Fördermittel gemäß der Förderrichtlinien des Landes NRW über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung- 524-6.08.01-162765- vom 21.09.2021) zur Kenntnis.

2.    Der Kreistag hebt den Beschluss zur Neuausrichtung der Sonderförderung der Schulsozialarbeit-Fortführung durch den Rhein-Kreis Neuss vom 15.12.2021 KT20211215/Ö16 auf.

3.    Der Kreistag beschließt, dass die Förderung aus der Richtlinie an die Kommunen weitergeleitet wird.

 

 


Sachverhalt:

In Nordrhein-Westfalen ist Ziel der Landesregierung, möglichst allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Herkunft ihrer Eltern, sozialen Aufstieg, gleichwertige Bildungschancen sowie mehr Teilhabe zu ermöglichen. Daher wurde die dauerhafte Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit mit Landesmitteln durch Kabinettsbeschluss vom 04.09.2020 gesichert und die Zuständigkeit ab dem 01.01.2021 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales an das Ministerium für Schule und Bildung übertragen.

Die Neuausrichtung der Landesförderung der Schulsozialarbeit – Fortführung durch den Rhein-Kreis Neuss war bereits Thema im Kreisausschuss am 03.11.2021 und im Kreistag am 15.12.2021.

Auf die Vorlagen KA: 40/0884/XVII/2021 und KT: 40/0995/XVII/2021 wird verwiesen.

Der Kreisausschuss begrüßte die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit. Nachdem auch der Kreistag der Durchführung der Maßnahmen in Eigenverantwortlichkeit des Rhein-Kreises Neuss zustimmte, hat das Bildungsnetzwerk die Aufgabenentwicklung und Evaluation der Maßnahmen übernommen.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben der kreisangehörigen Kommunen wurde der Einsatz der Schulsozialarbeiter in den Schulen festgelegt.

Die endgültige Umsetzung erfolgte zum 01.02.2022.

Die vom Kreistag am 15.12.2021 beschlossene Evaluation hat ergeben, dass die Schulsozialarbeit, wie sie seit 01.01.2022 in der Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss durchgeführt wird, hohe Anerkennung genießt. Erstmalig ist es gelungen, alle Schulformen miteinzubeziehen und eine einvernehmliche Regelung der Schulsozialarbeit unter Beteiligung der unteren und oberen Schulaufsicht, der Städte und Gemeinden und aller Schulformsprecher zu erzielen. Auch konnte bei akutem Bedarf an Schulsozialarbeit in Schulen gebietsübergreifend flexibel reagiert und Hilfe geleistet werden. Insoweit hat sich die Einbindung der Schulsozialarbeit in das Bildungsnetzwerk für den Rhein-Kreis Neuss bewährt.

Auch die Jahresberichte der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, in denen insbesondere die Betreuung von Schülerinnen und Schüler vor Ort sehr gelobt worden ist, bestätigen die Evaluationsergebnisse.

Dennoch wünschen die Kommunen des Rhein-Kreises Neuss, die Schulsozialarbeit ab dem Förderzeitraum 01.08.2023 (Schuljahr 2023/2024) unter Verwendung der Fördermittel in Eigenverantwortung zu organisieren und Personal einzustellen.

In seiner Sitzung am 02.05.2023 hat sich der Schulausschuss dem Wunsch der Kommune folgend für die Übertragung ausgesprochen. Zur Umsetzung schlug die Verwaltung die nachfolgende Verständigungslösung vor:

 

Verbundlösung1)

Stand 2022/1. Halbjahr 2023

 

Verständigungslösung des RKN bei Zuwendung von 23 Stellen,

 nach Sozialindex bis Stufe 4, und Berücksichtigung der Schüleranzahl, sowie der Schulen in Trägerschaft des RKN und aller Kommunen

 

Stellen für

die Kommunen

Stellen für den Rhein-Kreis

Neuss

Stellen für die Kommunen nach Sozialindex

Stellen für den Rhein-Kreis Neuss

Stadtgebiet Dormagen

3,14

-

2,4

0,5

Stadtgebiet Grevenbroich

3

-

2,3

0,5

Stadtgebiet

Jüchen

1

-

0,7

0

Stadtgebiet

Kaarst

1,48

-

2

0,5

Stadtgebiet Korschenbroich

1

-

0,6

0

Stadtgebiet

Meerbusch

1,75

 

1

0

Stadtgebiet

 Neuss

9,5

1,33

9,5

2,5

Gemeinde Rommerskirchen

0,51

 

0,5

0

Gesamt Stellen

21,38

1,33

19

4


1) 21,02 Stellen auf Basis Zuwendungsbescheid vom 08.06.2022 zzgl. 1,69 Stellen durch Zuzahlung des Rhein-Kreises Neuss über den Eigenanteil von 20% hinaus

 

Am 16.05.2023 fand eine Schuldezernentenkonferenz statt. Diese hatte folgendes einstimmiges Ergebnis:

  1. Die Übertragung der Stellenanteile findet ab dem 01.08.2023 unter Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags nach der Verständigungslösung statt.
  2. Die Durchführung der Schulsozialarbeit liegt bei der Übertragungslösung in der Verantwortung der kreisangehörigen Städte und Gemeinde.
  3. Den Eigenanteil gemäß der Förderrichtlinie von zurzeit 20% übernimmt jede Kommune selbst.
  4. Alle Kommunen erklären sich bereit, für die ihnen zugewiesenen Stellenanteile Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mit deren Zustimmung unter Beibehaltung des sozialen Besitzstandes in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis von der Beschäftigungsförderungsgesellschaft (BfG) zu übernehmen.
  5. Die Kommunen werden in Absprache mit den Mitarbeitenden soweit möglich auf die Stellenanteile wie in der jetzigen Verbundlösung in Eigenfinanzierung aufstocken, um auch das gute und wichtige Angebot der Schulsozialarbeit an den bisherigen Schulen beibehalten zu können.
  6. Die Kommunen, in denen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kommunenübergreifend in Schulen eingesetzt sind, werden eine Einigung über die Anstellungsträgerschaft und den Einsatzort mit den Mitarbeitenden suchen.
  7. Im Schuljahr 2023/2024 beabsichtigen die Kommunen nach dem derzeitigen Konzept des Rhein-Kreises Neuss in Eigenverantwortung die Schulsozialarbeit umzusetzen, um die Kontinuität an den Schulen zu bewahren und die Zeit zur Konzeptweiterentwicklung auf kommunaler Ebene zu nutzen.
  8. Mit jeder Kommune wird ein Vertrag hinsichtlich der Weiterleitung der Fördermittel und der sich daraus ergebenen Pflichten der Kommunen abgeschlossen.

Den Kommunen ist bekannt, dass für eine Übergangsphase dem Kreis zusätzliche Kosten entstehen können, bis die Arbeitsverhältnisse übergeleitet sind.

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

Bereits bewilligte Förderung bis zum 31.07.2023 ca. 747.600 €, Förderantrag für den Zeitraum 01.08.2023 - 31.07.2023 ist bereits gestellt.

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. 1.921.600 €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. 1.921.600 € abzüglich Erträge/Fördergelder des Landes

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. 1.921.600 € abzüglich Erträge/Fördergelder des Landes