Sachverhalt:
Gem. § 41 Abs. 5 der Kreisordnung
Nordrhein-Westfalen (KrO NW) i.V.m. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des
Rhein-Kreises Neuss können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben
Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger aus den
kreisangehörigen Gemeinden bestellt werden. Diese sind vom
Ausschussvorsitzenden zu verpflichten.
Folgende Verpflichtungsformel, zu der
die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses durch Erheben von den
Plätzen ihr Einverständnis bekunden, wird empfohlen:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem
Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und
die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde.
(So wahr mir Gott helfe.).“
Anschließend ist die entsprechende
Verpflichtungsformel von den verpflichteten sachkundigen Bürgerinnen und
Bürgern zu unterzeichnen.