Sachverhalt:
Gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, alle zwei Jahre eine Örtliche Planung zu erstellen, die der Analyse der bestehenden Pflegeinfrastruktur dient.
Bisher wurden zunächst die Basisdaten erhoben und ausgewertet. Des Weiteren wurde die Verbindliche Pflegebedarfsplanung fertiggestellt. Außerdem wurden sämtliche Stakeholder in verschiedenen Formaten beteiligt:
• Online-Umfrage für alle Bürgerinnen und Bürger über das Portal Beteiligung.NRW
•
Umfrage ambulante und
stationäre Pflegeeinrichtungen
•
Umfrage
Sozialdezernentenkonferenz
•
Workshops mit Vertreterinnen/Vertretern
der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie
der Wohlfahrtsverbände und kreisangehörigen Kommunen
Beide Gutachten sollen bis zur ersten Sitzung des Ausschusses für
Soziales und Wohnen im Februar 2024 fertiggestellt und die Ergebnisse in der
Sitzung präsentiert werden. Vorab erfolgt eine kreisverwaltungsinterne
Auswertung sowie eine Beratung der Gutachten in der Kommission Silberner Plan.