Sachverhalt:
1. Mit dem
CLINOTEL Krankenhausverbund und der WMC HEALTHCARE wird die Geschäftsführung
des Rheinland Klinikums bereits von zwei Dienstleistern unterstützt. Welche
Leistungen kann der geforderte Controlling-Dienstleister erbringen, die durch
die beiden genannten Dienstleister und die Kreis-Kämmerei nicht abgebildet
werden?
Der
Rhein-Kreis Neuss ist gemäß des Prinzips der wirtschaftlichen und sparsamen
Haushaltsführung gehalten, seine Beteiligungen hinsichtlich ihrer
wirtschaftlichen Entwicklung zu beobachten. Daneben sollen die Beteiligungen
entsprechend der kommunalen Zielsetzungen geführt und gesteuert werden. Die
Rheinlandklinikum Neuss GmbH ist eine wirtschaftlich bedeutsame und komplexe
Beteiligung des Kreises mit einem Umsatzvolumen von rund 380 Mio. Euro, 2000
Mitarbeitern und verschiedenen Sparten wie den Krankenhäusern, den Kindergärten
und Altenheimen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines entsprechend
leistungsfähigen und angemessen aufgestellten Beteiligungsmanagements in der
Kämmerei, zumal der seit der Fusion 2019 angestoßene Transformationsprozess
viele Herausforderungen und finanzielle Belastungen und Risiken mit sich
bringt. Der Controlling-Dienstleister soll das Beteiligungsmanagement des
Kreises mit Knowhow und personeller Kapazität stärken und durch seine hohe
wirtschaftliche Expertise die Steuerung und Entscheidungsfindung der
Verwaltungsführung in den Gremien des Rheinlandklinikums unterstützen. Konkret
soll er regelmäßige Wirtschaftsplanungsgespräche zur Entwicklung der Liquidität,
zur Ertrags- und Aufwandsseite sowie zur Identifizierung weitere
Effizienzsteigerungspotentiale mit dem Klinikum führen und die Einhaltung der
vereinbarten Meilensteine im Restrukturierungsprozess überwachen.
Davon zu unterscheiden
sind die Beratungen und Benchmarking-Dienstleister WMC HEALTHCARE und CLINOTEL.
Sie arbeiten auf Seiten der Geschäftsführung und haben damit eine andere
Position als die des auf Seiten des Gesellschafters Rhein-Kreis Neuss tätig
werdenden Controlling-Dienstleisters, der die Aufsichtsrolle der Gesellschafter
unterstützt.
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Hier bitten
wir um Auflistung der durch den CLINOTEL Krankenhausverbund und die WMC
HEALTHCARE erbrachten Leistungen sowie über die von der Kreis-Kämmerei
übernommenen Aufgaben im Kontext mit dem Klinikum.
CLINOTEL ist ein Verbund kommunaler und
freigemeinnütziger Krankenhäuser im Bereich Benchmarking, Qualität und
Wissenstransfer. Regelmäßig werden die Abrechnungs- und Qualitätsdaten
ausgewertet. Dies ermöglicht es, die Qualität der medizinischen Abteilungen regelhaft
und tiefergehend zu analysieren, als dies im Haus möglich wäre. Darüberhinaus
dient der Verbund zum ständigen Transfer von Wissen der Krankenhäuser
untereinander. Hierzu dienen Arbeitsgruppen und Kontakte über die
Wissensplattformen.
WMC HEALTHCARE ist derzeit für zwei Arbeiten durch
die Geschäftsführung beauftragt. In einem Gutachten entwickelt die Beratung ein
Zielbild für den Standort Grevenbroich. Der zweite Auftrag soll die
Geschäftsführung bei der Identifizierung der Verbesserungsmaßnahmen im
Restrukturierungsprozess unterstützen und sie bei der Umsetzung der Maßnahmen
durch ein systematisches Projekt Management Office begleiten.
2. Warum kann die Kämmerei des Rhein-Kreises Neuss
diese Leistungen, die durch den geforderten Controlling-Dienstleister erbracht
werden sollen, nicht selbst erbringen?
Die Kämmerei hat für das Beteiligungsmanagement
einen Stellenanteil von 0,4 VZÄ gehobener Dienst zur Verfügung. In der
volatilen und herausfordernden Situation, in der sich das Klinikums derzeit
während des Transformationsprozesses befindet, reicht die Stellenstärke nicht
aus, um eine angemessene Begleitung und Kontrolle des Unternehmens zu
gewährleisten. Die Sachbearbeitung stößt allein bei der Sichtung der Unterlagen
und Vorbereitung der Gremien auf zeitliche Kapazitätsgrenzen. Eine
darüberhinausgehende inhaltlich-vertiefte Auseinandersetzung mit den
wirtschaftlichen Kennzahlen und Kontrolle der Umsetzung des
Restrukturierungsprozesses mitsamt den Begleitaspekten (Abschluss der Darlehen
der Banken, Erwerb von Liegenschaften, Bereitstellung von Liquidität durch die
Gesellschafter) ist nicht möglich. So können noch nicht mal die jetzt von WMC
vorgelegten Berechnungen kritisch gegengeprüft werden.
Die GPA schreibt in Ihrem Abschlussbericht zur
überörtlichen Prüfung des Kreises (S.
89): „Aus Sicht der gpaNRW ergeben sich hieraus insgesamt hohe
Anforderungen an das Beteiligungsmanagement des Rhein-Kreises Neuss. Diese
Anforderungen erfüllt der Kreis bisher nicht in vollem Umfang. […]
Der Rhein-Kreis Neuss sollte seine
Beteiligungsverwaltung zu einem Beteiligungsmanagement ausbauen. Dazu ist eine
angemessene Personalausstattung notwendig.“
3. Mit welchen Kosten rechnet die Kreisverwaltung
bei Beauftragung eines Controlling-Dienstleisters im Sinne des von der
CDU-geführten Kooperation gestellten Antrages?
Die Controlling-Dienstleistung muss wie auch
sonstige Beratungsleistungen größeren Umfangs ausgeschrieben werden. Daher kann
zum jetzigen Zeitpunkt eine konkrete Kostenprognose noch nicht abgegeben
werden. Um ein in Tiefe und Güte angemessenes Controlling des Klinikums
darzustellen, rechnet die Verwaltung mit einem Zeiteinsatz eines
Wirtschaftsprüfers von zwei Tagen pro Woche über die drei Jahre.
4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten und die
Gesamtkosten für die Zusammenarbeit mit dem CLINOTEL Krankenhausverbund und der
WMC HEALTHCARE?
Die Franchisegebühr bei CLINOTEL beträgt pro Jahr
128.000,00 €. Die Beauftragung von WMC HEALTHCARE bzgl. der Begutachtung des
Standorts Grevenbroich beträgt 65.000 €, die Beauftragung bzgl. der
Projektsteuerung kostet 198.000 €.
5. Welchen Austausch pflegen die Kämmereien des
Rhein-Kreises Neuss und der Stadt Neuss im Kontext mit dem Rheinland Klinikum?
Besteht hier die Möglichkeit, personelle Synergien zu erzielen und fanden
bereits damit verbundene Gespräche statt?
Es besteht ein guter, konstruktiver Austausch
zwischen den Kämmereien. Die Kämmerer besprechen sich regelmäßig zu den
aktuellen Themen des Rheinlandklinikums. An den Gesprächen mit den Banken und
der Sparkasse und der Geschäftsführung nehmen sie gemeinsam teil oder vertreten
sich auch gegenseitig. Darüberhinausgehende personelle Synergien erscheinen
aufgrund der eigenständigen Arbeitsabläufe der Verwaltungen und der teilweise
unterschiedlichen Interessenlage der beiden Gesellschafter nicht angezeigt.