Vor Beantwortung der einzelnen Fragen werden
zunächst die Strukturen der palliativen Versorgung erläutert:
Ambulante Hospizdienste:
Schwerpunkt ist die psychosoziale Begleitung der
Sterbenden und deren Angehörige durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.
Palliativ-pflegerische Leistungen werden nicht erbracht.
Palliative Pflegedienste:
Spezialisierung auf die medizinische und
pflegerische Betreuung sterbenskranker Menschen. Im Einsatz sind
palliativmedizinisch geschulte Pflegekräfte.
Stationäre Hospize:
Ein stationäres Hospiz ist unabhängig von
Krankenhaus oder Senioreneinrichtung. Hier werden Schwerstkranke mit absehbarem
Lebensende betreut. 95 % der Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen
unter Berücksichtigung des Finanzierungsanteils der Pflegeversicherung
übernommen, 5 % werden durch das Hospiz getragen (Spenden und Ehrenamt).
QPA’s: qualifizierte Palliativärzte
(Zusatzbezeichnung nach entsprechender Weiterbildung/ nur für Fachärzte
möglich)
AAPV: allgemeine ambulante Palliativversorgung;
schließt die Lücke zwischen Primärversorgung und spezialisierten Angeboten
SAPV: spezialisierte ambulante Versorgung; hier
arbeiten besonders ausgebildete Pflegekräfte (palliativ care), QPA’s und
Psychologen und versorgen Patienten mit sehr komplexen Symptomen und besonderen
Pflegebedürfnissen. Palliativ Care Teams arbeiten multiprofessionell.
Im Rhein-Kreis Neuss bieten alle Akutkrankenhäuser
eine palliative Versorgung durch Palliativstationen oder „Palliativteams“ an,
die maximale Verweildauer auf den palliativen Stationen ist auf 10-14 Tage
begrenzt.
Weiterhin gibt es im Rhein-Kreis Neuss zwei
Palliativnetzwerke, eines in Dormagen (ca. 44 Ärzte und 8 QPAs angeschlossen)
und eines mit Sitz in Neuss (WiN, circa 70 Ärzte und x12 QPAs angeschlossen)
1. Welche Angebote der stationären und ambulanten
Hospizpflege bestehen im Rhein-Kreis Neuss und wie viele Betten/Plätze stellen
diese bereit?
Stationäre Hospize:
Marienheim-Hospiz Kaarst mit 10 Plätzen
Augustinus-Hospiz in Neuss mit 10 Plätzen
Palliative Pflegedienste:
Diakonie Pflegestation Dormagen
Caritas Palliativpflege im Rhein-Kreis Neuss
AKN Neuss
Medi Care Grevenbroich
Ambulante Hospizdienste:
Hospizbewegung Meerbusch e.V.
Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst
Neuss
Ambulanter Hospizdienst Cor unum Neuss
Initiative Schmetterling Neuss e.V.
JONA Hospizbewegung i.d. Region Grevenbroich e.V.
Hospizbewegung Dormagen e.V. 41540 Dormagen
Hospizbewegung Kaarst e. V
2. Können
die vorhandenen Angebote die aktuelle Nachfrage decken?
Derzeit stehen in
beiden stationären Einrichtungen etwa 50-60 Personen auf der Warteliste. Diese
stehen zum Teil in beiden Hospizen auf der jeweiligen Warteliste. Es gibt auch
Anfragen von Personen aus Düsseldorf, Mettmann, Köln usw., da die Plätze dort
ebenfalls knapp sind.
3. Welche Initiativen und/oder Träger stehen zur
Verfügung und welche streben eine Erweiterung des Hospizangebotes im
Rhein-Kreis Neuss an?
Initiativen und Träger
siehe oben.
Inwieweit eine
Ausweitung des Angebotes seitens der Träger geplant ist, kann derzeit nicht
beantwortet werden. Dies könnte bis zur nächsten Sitzung bei den Trägern
erfragt werden.
4. Inwiefern unterstützt der Rhein-Kreis Neuss die
ehrenamtliche und hauptamtliche stationäre und ambulante Hospizarbeit im
Rhein-Kreis Neuss?
Gesundheitsamt:
Teilnahme am Qualitätszirkel der Netzwerke, Ansprechpartner bei Problemen/
Fragen, WTG Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben.
5. Wie sind die stationären Pflegeeinrichtungen im
Rhein-Kreis Neuss zu Hospizkultur und Palliativversorgung aufgestellt bzw. was
tun sie dafür?
Die Palliativversorgung
wird in § 4 Abs. 5 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen thematisiert.
Dort heißt es:
„Zur Gewährleistung einer angemessenen
Palliativversorgung haben Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter die
Inanspruchnahme der Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung durch eine Kooperation mit den
entsprechenden Angeboten zu ermöglichen. Dies gilt nur, wenn auch Nutzerinnen
und Nutzer mit nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankungen bei einer zugleich
eng begrenzten Lebenserwartung betreut werden sollen und die
Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter sich nicht zur vollständigen
Leistungserbringung durch eigene Beschäftigte
entschieden haben. Der Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen
Krankenversicherung nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
bleibt unberührt.“
Demnach sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet,
für eine angemessene Palliativpflege Sorge zu tragen. Im Rahmen der Prüfungen
durch die WTG-Behörde wurden in diesem Themenkomplex bisher keine Probleme
festgestellt.
Im Rhein-Kreis Neuss gibt es zwei
Palliativpflege-Netzwerke, mit denen einige Pflegeeinrichtungen kooperieren.
Andere Einrichtungen ermöglichen eigenen Pflegefachkräften die Weiterbildung
zur Palliativpflegefachkraft. Wiederum weitere Einrichtungen kooperieren mit
ambulanten Palliativpflegediensten.
Unter dem Dach der Augustinusgruppe wird zukünftig
eine SAPV eingeführt in enger Zusammenarbeit und als Bestandteil des Netzwerkes
WiN.