Beschlussempfehlung:
• Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der aktualisierten Fortschreibung des
Bedarfsplans zur Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege zu.
• Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Bedarfsplans festzustellen und alle zur Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlichen Maßnahmen mit den Städten Korschenbroich und Jüchen sowie mit der Gemeinde Rommerskirchen und mit den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.
Sachverhalt:
Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gemäß § 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) im Rahmen der Jugendhilfeplanung zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege verpflichtet. Hierzu erstellt das Jugendamt einen Bedarfsplan, der die im Jugendamtsbezirk zur Bedarfsdeckung betriebsgenehmigten Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ausweist und die zur Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes voraussehbare Entwicklung für einen mehrjährigen Zeitraum aufzeigt. Dieser Bedarfsplan wird jährlich fortgeschrieben.
Die Fortschreibung des Bedarfsplans für das Kindergartenjahr 2023/2024 liegt als Anlage 1 vor.
Die Verwaltung wird in der Sitzung die Bedarfsplanung erläutern.