Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Profil des Gesundheitsamtes
53
Die
Leitung des Gesundheitsamtes obliegt Dr. Michael Dörr, der unter der Ägide des
Gesundheitsdezernenten die strategische Ausrichtung der einzelnen
Aufgabengebiete mit den sieben Produktgruppenverantwortlichen abstimmt. Als
besondere Schwerpunkte des Amtsarztes gelten eGovernment, betriebliches
Gesundheitsmanagement sowie umweltmedizinische und infektiologische
Sachverhalte. Bei der Amtsleitung ist auch die ministeriell autorisierte
Gelbfieberimpfstelle angesiedelt.
Dr.
Dörr ist zudem Vorsitzender der Prüfungsausschüsse im Heil- und
Hilfsberufswesen.
53.1 Verwaltung
Leitung: Christiane Weber
Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jede Person, die
gewerbsmäßig mit bestimmten, unverpackten Lebensmitteln arbeitet, vor
Arbeitsaufnahme eine Bescheinigung nach § 43 Absatz 1 Nummer 1
Infektionsschutzgesetz erwerben. Diese Bescheinigung erhalten der Bürger nach
einer sogenannten Hygienebelehrung im Gesundheitsamt. Rund 6000 Interessenten
nehmen jedes Jahr diese Dienstleistung in Anspruch. Das Gesundheitsamt des
Rhein-Kreises Neuss bietet diesbezüglich als einzige Gesundheitsbehörde
bundesweit einen elektronischen Anmeldungs- und Bezahlservice an.
Auch die Überwachung
des Verkehrs mit Arzneimitteln ist in dieser Produktgruppe angesiedelt. Im
Rhein-Kreis Neuss
werden die Apotheken und sonstige Betriebe, die Arzneimittel an Endverbraucher
abgeben, durch eine im Gesundheitsamt tätige Amtsapothekerin sowie eine
Pharmazeutisch technische Assistentin überwacht. Die Überwachung des Verkehrs
mit Arzneimitteln umfasst aber auch das Vorgehen der Behörde gegen den
illegalen Import und Vertrieb von Arzneimitteln durch Privatpersonen und Firmen
sowie die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, den Justizbehörden und den
polizeilichen Ermittlungsbehörden bei der Ahndung von Verstößen gegen
arzneimittelrechtliche Vorschriften. Darüber hinaus erfolgt die spezielle
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Ärzten und in Apotheken und
Krankenhäusern.
Die in dieser Abteilung weiter angesiedelte Aufgabe des
Gesundheitsamt ist unter anderem, die zuständigen Behörden oder die zuständige
Berufsvertretung zu benachrichtigen, wenn Personen, die in gesetzlich
geregelten Heil- und Hilfsberufen tätig sind, die Befugnisse ihres Bereichs
nicht einhalten. Angehörige von gesetzlich geregelten Heilberufen wie
beispielsweise Logopäden, Physiotherapeuten, Masseure, Heilpraktiker etc.
werden durch das Gesundheitsamt überwacht. Prüfungen zur Erlangung der
entsprechenden Berufserlaubnisse werden in der Abteilung organisiert und unter
amtsärztlichem Vorsitz durchgeführt.
In der Produktgruppe werden darüber hinaus alle verwaltungs- und
finanztechnischen Angelegenheiten des Amtes erledigt.
53.2 Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Leitung: Dr. Beate Klapdor-Volmar
Die Aufgaben des Kinder-/
Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes (KJGD) stützen sich auf
gesetzliche Vorschriften
und ergeben sich aus der operationellen Definition der Sozialpädiatrie.
Diese befasst sich mit
den Bedingungen für Gesundheit und Entwicklung sowie mit
deren Störungen und
Auswirkungen. In ihrer interdisziplinären Arbeitsweise ist sie mit natur-,
geistes- und
gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen vernetzt.
Die Planungs- und
Handlungsprinzipien der Arbeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst des
KJGDs basieren auf der
Subsidiarität, der Sozialkompensation, der Kooperation und der
Koordination, der
Gesundheitsförderung und der Prävention.
Dem KJGD des Rhein –
Kreises Neuss obliegen hauptsächlich jährliche, standardisierte,
wissenschaftlich begründete Schulneulingsuntersuchungen mit Beratungen der
Kinder, Eltern und Schulleitungen sowie gutachterliche Tätigkeiten im Auftrag
der Sozialämter, des Schulamtes, der Jugendämter und anderer Institutionen –
insbesondere von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und von
Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Schulproblematiken.
Weitere Aufgabenfelder
sind die Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung, Präventionsmaßnahmen
bei zielgruppenspezifischen Kindern z. B. „prokita, gewichtig,
Hüpfdötzchen, rundum
gesund“ und die Sicherstellung einer adäquaten Qualitätssicherung. n
(Qualitätszirkel, -standards).
53.3 Zahnärztlicher Dienst
Leitung:
Dr. Ansgar Pöggeler
Der
Zahnärztliche Dienst führt im Rahmen des Arbeitskreises Zahngesundheit
Rhein-Kreis Neuss die Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V in den Kindergärten,
Schulen und Behinderteneinrichtungen durch.
Mitglieder
im Arbeitskreis sind neben dem Rhein-Kreis Neuss die Arbeitsgemeinschaft der
gesetzlichen Krankenkassen, die Zahnärztekammer Nordrhein und die
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein. Grundlage hiefür ist eine
vertragliche Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe, nach der sich
die Krankenkassen an den Gesamtkosten mit 40 % beteiligen. Die Geschäftsführung
und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Organisation von Veranstaltungen wie dem
„Tag der Zahngesundheit“ und Arbeitskreissitzungen obliegen dem Rhein-Kreis
Neuss.
Im
Kreisgebiet sind 4 zahnärztliche Teams (je ein Zahnarzt/eine Zahnärztin und
eine Zahnarzthelferin) in den Grundschulen, Kindergärten und
Behinderteneinrichtungen flächendeckend im Einsatz. Alle Einrichtungen werden
mindestens einmal im Jahr besucht (30000 - 35000 Kinder). Je nach personeller
Kapazität werden auch die Schülerinnen und Schüler an den Haupt- und
Realschulen bis zur 7./8. Klasse untersucht. Die Befunde werden mit dem Laptop
anonymisiert erfasst und ausgewertet. Die Eltern werden bei einer
Behandlungsbedürftigkeit benachrichtigt und über Vorsorgemaßnahmen informiert.
Zusätzlich
betreuen 5 Prophylaxehelferinnen die Kindergärten, Grundschulen und
Behinderteneinrichtungen einmal jährlich. Unter „Betreuung“ sind
Mundhygieneunterweisungen – auch mit dem Prophylaxe-Mobil -,
Gesundheitsunterricht, Zahnputzübungen, Ernährungsberatung sowie die Beratung
der Eltern, Lehrer/innen und Erzieher/rinnen zu verstehen. Besonderes Augenmerk
wird auf Einrichtungen, die von Kindern mit einem erhöhten Kariesrisiko besucht
werden, gelegt. Als vorbildlich ist hier das Projekt zur Gesundheitsförderung
bei sozialer Benachteiligung an der Förderschule am Chorbusch in Dormagen
Hackenbroich der Zahnärztin Frau Bartsch hervorzuheben.
Zahlreiche
zahnärztliche Beratungen, Sprechstunden und Kindergartengruppen-Besuche zum
Angstabbau finden darüber hinaus in den Dienststellen des Zahnärztlichen
Dienstes in Neuss, Grevenbroich und Dormagen statt. Restantenbehandlungen von
schwer behandelbaren Kindern werden ebenfalls durchgeführt. Bei der
Gruppenprophylaxe in den Kindergärten wirken seit 1992 auch einige
niedergelassene Zahnärzte mit.
Seit
dem 01.03. 2008 läuft in derzeit 4 Altenheimen im Grevenbroicher Raum das Projekt
„Bis(s) ins hohe Alter“ zur Verbesserung der Mundgesundheit und Zahngesundheit
in Pflegeheimen. Das Projekt ist zunächst auf 3 Jahre befristet, wird durch die
Zahnärztin Frau Dr. Andabaka geleitet und
wurde 2008 mit dem Gesundheitspreis NRW ausgezeichnet.
Die
Zahnärzte/innen der Produktgruppe sind zusätzlich für die Erstellung von
Gutachten im Auftrag von Beihilfestellen und Sozialämtern zuständig. Des
Weiteren unterstützt der Zahnärztliche Dienst die Gesundheitsaufsicht bei
Praxisbegehungen von überwiegend chirurgisch tätigen Mund-Kiefer- und
Gesichtschirurgen und Oralchirurgen.
53.4 Sozialpsychiatrischer Dienst
Leitung: Stephan Düss
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Rhein-Kreises
Neuss − eine Abteilung des Kreisgesundheitsamtes mit Hauptsitz in Neuss –
ist eine Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und für
Abhängigkeitserkrankte aller Altersgruppen und deren Angehörige.
Gesetzliche Grundlagen für die Beratungs- und
Interventionsarbeit sind das Gesetz über
Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) NRW in der
Neufassung (vom 23.12.1999), und das aktuell gültige Gesetz über den
öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) NRW
Zur Wahrnehmung der Aufgaben stehen derzeit 1
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
sowie 6 Diplom – Sozialarbeiter und 3 Diplom – Sozialpädagogen ( davon 4
Teilzeitkräfte ) zur Verfügung.
Es werden vorbeugende, begleitende und nachsorgende
Hilfen geleistet.
Ziel der Arbeit ist es dabei, die Hilfen für den
angesprochenen Personenkreis derart anzubieten, dass die Betroffenen an eine
selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensgestaltung herangeführt und des
Weiteren langfristige stationäre Aufenthalte sowie Anordnungen von
Schutzmaßnahmen und insbesondere Unterbringungen vermieden werden können.
Durch die jeweiligen Maßnahmen sollen den
Betroffenen zudem eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und
Stigmatisierungsprozessen entgegengewirkt werden.
Im Mittelpunkt der Beratungsarbeit des
Sozialpsychiatrischen Dienstes steht die Auffassung vom Menschen als
grundsätzlich autonomen Individuum, das sein Leben nach eigenen Vorstellungen
und Anschauungen ebenso aktiv gestaltet wie es das gemeinschaftliche
mitbestimmt, in das es eingebettet ist. Entsprechend soll den Betroffenen
mittels individueller, d.h. konkret an deren Lebenssituation, Erfahrungen und
Ressourcen ausgerichteter Unterstützung,
eine Hilfe zur Selbsthilfe an die Hand gegeben
werden, so dass diese in ihrer Autonomie respektiert und gefördert werden.
Damit verbunden soll dem angesprochenen Personenkreis ein Raum zur Orientierung
und Entscheidungsfindung eröffnet werden. Um den Klienten einen möglichst
einfachen und ortsnahen Zugang zum Beratungsangebot des Sozialpsychiatrischen
Dienstes zu ermöglichen, werden in bestimmten Bezirken des Rhein-Kreises Neuss
vom jeweils zuständigen Mitarbeiter Sprechstunden vor Ort angeboten.
Im Jahr 2009 wurden 1.067 Klienten betreut , 3.274 Klienten beraten, ca. 78 Kriseninterventionen und 474 aufsuchende Tätigkeiten vorgenommen.
Es ist zu beobachten, dass zunehmend eine soziale
Isolation von älteren Menschen aber auch jüngeren und mittelalten Menschen mit
psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen besteht. Ein Großteil der
Klienten sind von Arbeitslosigkeit betroffen und durch ihre Einschränkungen nur
sehr erschwert auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt integrierbar. Allgemein ist
festzustellen, dass die Klienten im Erstkontakt häufig multimorbid und mit
erheblichen sozialen Problemen belastet sind.
Fortgeführt wurde die Leistungen für die ARGE zur
Eingliederung (gemäß SGB II § 16 und § 17
nach Vertrag vom 1.8.2005). Diesbezüglich obliegt 53.4 die
Zuständigkeit für die Städte Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, die Gemeinde Jüchen und
Rommerskirchen hinsichtlich der Basisberatung für Sucht- und die psychosoziale
Beratung.
Durch gemeinsame Arbeitsgruppen und Treffen aller
Beteiligten hat sich eine gute Zusammenarbeit entwickelt, neue Erfolgsmessungskriterien
wurden beschlossen und werden über eine anonyme Abfrage erfasst.
Herrn Düss erstellt zusätzlich
amtsärztlich-fachpsychiatrische Gutachten. Im Jahr 2009 handelte es ich hierbei
alleine um 747 fachärztliche Beurteilungen (685-2006).
Die regelmäßigen Hilfeplanverfahren für
psychisch-suchtkranke Klienten haben sich etabliert und werden von einer
Mitarbeiterin moderiert (Landschaftsverband Rheinland- ca.1x/ Monat ganztägig).
53.5 Umweltmedizin,
Infektionsschutz, TBC-Fürsorge
Leitung:
Dipl. Ing. Siegfried Hauswirth
In
der Produktgruppe 53.5 sind die Bereiche Umweltmedizin, Infektionsschutz und
die Tuberkulosefürsorge zusammengefasst.
Die
Umweltmedizin beschäftigt sich mit Umweltfaktoren und deren Auswirkung auf die
Gesundheit des Menschen. Die präventive Umweltmedizin untersucht Faktoren der
Umwelt auf deren Einfluss auf den Menschen. So wird das Gesundheitsamt als
Träger öffentlicher Belange zu allen Planungen und Genehmigungsverfahren, wie
z.B. Bebauungsplänen, Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, Anträgen nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz usw. gehört.
Die
klinische Umweltmedizin fokussiert die einzelne Person und versucht einen
Zusammenhang zwischen Beschwerden und Umweltfaktoren zu belegen oder
auszuschließen. Als Beispiel sei hier die Innenraumluftproblematik genannt. Das
Gesundheitsamt bietet eine fachgerechte Beratung sowie im Einzelfall
orientierende Messungen an.
Nach
dem Infektionsschutzgesetz müssen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser oder
medizinische Laboratorien bestimmte übertragbare Krankheiten dem
Gesundheitsamt melden. Das
Gesundheitsamt ermittelt, woher die Infektion stammt und trifft alle
notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion. Alle Daten werden am PC
erfasst, täglich anonymisiert an das Land NRW übermittelt und von dort an das
Robert-Koch- Institut in Berlin weitergeleitet.
Dies waren in 2009 3965 Fälle, wobei allein 1606 Fälle auf durch
Noroviren verursachte Brechdurchfallerkrankungen, die in Gemeinschaftseinrichtungen,
Altenheimen und Krankenhäusern ein
besonderes Problem darstellen, zurückzuführen waren. Besonderes Augenmerk
erfordern aber auch seltene, besonders gefährliche Einzelerkrankungen wie
bakterielle Hirnhautentzündungen oder Infektionen durch multiresistente Keime.
Das
Jahr 2009 war seit Mai geprägt von der „Schweinegrippe“ mit 1007
Verdachtsfällen, 1276 bestätigten Erkrankungen und der Organisation der
Impfungen durch 160 niedergelassene Ärzte.
Hinsichtlich
multiresistenter Erreger gibt es im Rhein-Kreis Neuss ein im Oktober 2007
etabliertes Netzwerk zu den sogenannten MRSA-Keimen. Dieser Zusammenschluss
wird durch das Gesundheitsamt koordiniert und moderiert.
Auch
in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen treten eine Vielzahl
von Infektionskrankheiten auf. Einige dieser Erkrankungen sowie auch der
Kopflaus- und Krätzebefall sind ebenfalls meldepflichtig. In jedem Einzelfall
bemüht sich das Gesundheitsamt um Klärung der Ursache und wirkt einer weiteren
Ausbreitung durch bestimmte Maßnahmen entgegen.
Erkrankung
oder Tod durch Tuberkulose müssen gemäß Infektionsschutzgesetz dem zuständigen
Gesundheitsamt gemeldet werden. Das Gesundheitsamt berät und untersucht die
Betroffenen, um eine optimale Behandlung der Erkrankung zu ermöglichen,
Folgeinfektionen früh zu erkennen und so eine weitere Ausbreitung der
Tuberkulose zu vermeiden.
Im
Falle einer Tuberkuloseinfektion werden die erforderlichen Untersuchungen durch
das Gesundheitsamt eingeleitet. Dazu gehört beispielsweise die Suche nach der
Ansteckungsquelle und die Beratung aller gefährdeten Kontaktpersonen (Familie,
Wohngemeinschaft, Arbeitskollegen). Die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen
hängen von der jeweiligen Ansteckungsgefahr im Einzelfall ab.
Der
Leiter der Produktgruppe Siegfried Hauswirth ist Gesundheitsingenieur mit
umweltmedizinischer Zusatzausbildung und wird von einem multiprofessionellen
Team unterstützt. Hierzu zählen ein Diplombiologe, 7
Hygienekontrolleure/innen, eine sozial-medizinische Assistentin, eine
Arzthelferin sowie eine Verwaltungsfachkraft. Der TBC-Fürsorge ist eine halbe
Arztstelle zugeordnet.
53.6 Gesundheitsgutachten
Leitung: Dr. Maria Eisenhuth
Das Aufgabengebiet des Amtsärztlichen Dienstes umfasst vorwiegend
die Begutachtung bzw. Untersuchung von Probanden mit Fragestellungen zu den
Aspekten Eignung zur Einstellung, Heilverfahren, Dienstfähigkeit von
Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes, Beurteilung von Pflegebedürftigkeit,
Erwerbsfähigkeitsgutachten für die ARGE, Medizinische Beurteilung von
Verkehrsteilnehmern wie Taxi- und Busfahrern, Prüfung beihilferechtlicher
Aspekte, Beurteilung gemäß Schwerbehindertenrecht, Begutachtung Verstorbener,
Gerichtsgutachten. 7 Fachärzte, 4 Laborantinnen und 8 medizinische
Assistentinnen stellen zeitnah entsprechende Begutachtungen sicher.
In dieser Abteilung kann sich der Bürger auch reise- und
tropenmedizinisch beraten lassen.
Als wichtige Querschnittsabteilung gibt es Kooperationen zu 53.1,
53.4, 53.5 und 53.7.
53.7 Gesundheitsplanung
-Gesundheitsförderung
Leitung:
Dipl.-Sportlehrer und Dipl.-Betriebswirt Carsten Rumpeltin
In
diesem Bereich ist ComDoc - die Gesundheitsdatenbank des Rhein-Kreises Neuss
konzipiert und umgesetzt worden. Inzwischen enthält dieses von Frau Heike
Matthaei gepflegte elektronische Register etwa 800 Einträge aus den Bereichen
Selbsthilfe, psychosoziale Versorgung und Gesundheitsförderung (ð www.rhein-kreis-neuss.de/comdoc).
Die
Gesundheitskonferenz berät Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher
Ebene mit dem Ziel der Koordination und gibt bei Bedarf Empfehlungen - so steht
es im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes. Die
Geschäftsführung nimmt Herr Rumpeltin wahr. An das Gremium sind diverse
Workshops und Arbeitskreise angedockt.
Weitere Arbeitsfelder sind
Gesundheitsberichterstattung wie die Auswertung der Schulneulingsuntersuchung
in Kooperation mit 53.2 und die Gesundheitsförderung im Alter. Zu letzterem
Aspekt ist derzeit ein Aktionsprogramm „Gesundheit im Alter“ für den
Rhein-Kreis Neuss in Vorbereitung, ferner laufen Projekte zur Sturzprävention
sowie zur Zahngesundheit/Mundhygiene (bei letzterem hat die Federführung
53.3).
Themenschwerpunkt der letzten Jahre war die
Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter mit der Koordinierung diverser
Projekte, z.B. Fitnetz - das gesunde Netzwerk, Hüpfdötzchen -
Kindergarten in Bewegung, Gewichtig! Betreuung und Organisation des 2009
vom Kreistag beschlossenen Konzeptes „Rundum Gesund“ sowie des 2006 ebenfalls
vom Kreistag verabschiedeten Aktionsprogramms „Kinder- und Jugendgesundheit
mit Gesundheitszielen für den Rhein-Kreis Neuss“ (Kooperation mit 53.2). Für
diesen Bereich ist die Politologin Frau Vagt-Kessler zuständig.
Die ebenfalls in dieser Produktgruppe angesiedelte
Psychiatriekoordination wird von der Dipl. Betriebswirtin Frau Valeria Diewald
und Herr Carsten Rumpeltin wahrgenommen: Hierzu gehören: Koordination der
Steuergruppe Sucht, Psychiatrie und Behinderung, Erstellung des Psychiatrieberichtes,
Begleitung der Studie „Schizophrenie und Depression“ in Kooperation mit der
Janssen-Cilag GmbH.
Frau Gabriele Neumann - Diplom-Pädagogin- nimmt die
HIV-/Aids-Beratung einschließlich der HIV-Antikörpertestberatung (Kooperation
mit 53.6), Begleitung von Menschen, die an AIDS erkrankt sind, und umfangreiche
Aufklärungsarbeit in Schulen etc. vor.
Mit Unterstützung von Frau Roswitha Bloch berät
Dipl. Sozialarbeiterin Frau Elisabeth Stolle Frauen in allen Fragen der
Schwangerschaft bzw. eines Schwangerschaftskonfliktes.
Der
Ärztin Frau Renate Gähl obliegt die Leitung der dezentralen
Selbsthilfekontaktstelle (Hauptstelle in Grevenbroich, Filialen in Dormagen und
Neuss). Die Neusser Filiale wird vom „Paritätischen Neuss“ betreut, mit dem ein
Kooperationsvertrag besteht. Wichtige Elemente der Selbsthilfekoordination sind
u. a. Unterstützung bei Gruppengründungen und
Organisation von Fortbildungen für Selbsthilfegruppen.
Zu erwähnen ist weiter die Mitgliedschaft des Rhein-Kreis
Neuss im Gesunde-Städte Netzwerk.
Last but not least betreut in dieser Produktgruppe
die Health-Care Managerin Katharina die betriebliche Gesundheitsförderung,
welche sich aus Ernährungsberatung, Massagen am Arbeitsplatz,
Raucherentwöhnung, Sportabzeichen, Sportkursen und Ergonomieberatung
zusammensetzt.