Betreff
Anfrage von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.01.2024 für den Gesundheitsausschuss am 14.02.2024 zu dem Thema „Notfallversorgung für Kinder im Rhein-Kreis Neuss"
Vorlage
53/3943/XVII/2024
Art
Anfrage

Antworten zur Anfrage von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.01.2024 für den Gesundheitsausschuss am 14.02.2024 zu dem Thema „Notfallversorgung für Kinder im Rhein-Kreis Neuss"

 

Zur Beantwortung der Fragen wurde Hr. Dr. Pierstorff, Obmann der niedergelassenen Kinderärzte im Rhein-Kreis Neuss, um Stellungnahme gebeten. Hr. Dr. Pierstorff hat die untenstehenden Antworten gegeben (bis auf Frage 2) und wird diese ausführlich dem Gesundheitsausschuss erläutern.

 

Frage 1:

Es gibt eine Notdienstpraxis im Sinne einer Portalpraxis, seit Juli 22 organisiert von der GMG, einer Tochtergesellschaft der KV.

 

Frage 2:

Weiterhin versorgen nur wenige Hersteller den deutschen Markt mit paracetamol- und ibuprofenhaltigen Kinderarzneimittel. Derzeit sind diese aber noch in bedarfsgerechter Menge durch die Apotheken bestellbar.

 

Ferner stellte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in der Mitteilung vom 26.01.2024 fest, dass die nach § 52b Abs. 3e AMG übermittelten Produktionsdaten für Antibiotikasäfte, welche auf der Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel Herbst-Winter 2023/2024 geführt sind, zeigen, dass die Produktion durch die pharmazeutischen Unternehmen deutlich erhöht wurde und dies zu einer Verbesserung der Gesamtversorgungssituation beiträgt.

 

Jedoch kann auch in der diesjährigen Infektionssaison nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von beispielsweise regionalen Unterschieden in der Verfügbarkeit eine bedarfsgerechte Versorgung für alle Antibiotikasäfte zu jedem Zeitpunkt in allen zugelassenen Wirkstoffstärken oder Packungsgrößen möglich ist.

 

Insbesondere bei den Wirkstoffen Amoxicillin und Penicillin V stellt das BfArM fest, dass die prospektive Bedarfsdeckung gemäß dem Bundesinstitut vorliegenden Produktionsdaten nach bei knapp unter 50% liegt.

 

Um Versorgungslücken zu vermeiden ist die Ärzteschaft daher weiterhin angehalten, sich zum strengen leitliniengetreuen und maßvollen Einsatz von Antibiotika zu verpflichten.

 

Frage 3:

Kassenzulassungen Kinder- und Jugendmedizin: 32, Privatpraxen für Kinder- und Jugendmedizin: keine.

 

Frage 4:

Nein, keine generellen Aufnahmestopps, aber unterschiedlich große Kapazitäten.

 

Frage 5:

Bei Kinder- und Jugendmedizinern beträgt die Anzahl durchschnittlich 1.581 Kinder je Quartal und Kassensitz.

Bei Kinder- und Jugendpsychiatern beträgt die Anzahl durchschnittlich   241 Kinder je Quartal und Kassensitz.

 

Frage 6:

Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin: 32.

Zusatzqualifikationen:

Kinderpneumologie: 4,

Kinderkardiologie: 1,

Kinderrheumatologie und -Immunologie: 2,

Kindergastroenterologie: 1.

 

Frage 7:

Es gibt keine Kinder- und Jugendärztlichen Privatpraxen im Rhein-Kreis Neuss (siehe Frage 3).