Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss hat sowohl im Jahr 2023 als auch in diesem Jahr
in Form einer durch ZS 2-Controlling koordinierten Ämterabfrage darum gebeten,
Aufgabenbereiche hinsichtlich des Potentials von Bürokratieabbau, vor allem im
Hinblick auf rechtliche Bestimmungen, zu prüfen.
Da für die Verwaltung hier keine direkte Einflussnahme möglich ist,
wurden die Vorschläge, beispielsweise aus dem Hochbauamt, der Ausländerbehörde,
von Schulamt, Katasteramt und Jugendamt dem Landkreistag NRW zur weiteren
Verwendung weitergeleitet.
Darüber hinaus sind die Fachämter angehalten, im Rahmen eines
kontinuierlichen Verbesserungsprozesses ihre Aufgabenbereiche sowie die
Arbeitsabläufe regelmäßig auf Verbesserungs- und Einsparpotentiale hin zu
überprüfen. Dieses Thema wurde auch schon bei einer Führungskräftetagung
vorgestellt und diskutiert.
Gerade durch die Digitalisierungsstrategie und durch interkommunale
Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen wurden in letzter Zeit viele
Maßnahmen (Onlineäntrage, Webtermine, Onlineterminvergabe, Hygienebelehrung
online, Anschriftenänderung Fahrzeugpapiere etc.) zur Verbesserung des
Bürgerservices umgesetzt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung haben die
Möglichkeit sich im Rahmen der Innovationsrichtlinie durch Vorschläge an der
ständigen Verbesserung der Verwaltung und des Bürgerservices zu beteiligen,
entsprechende Vorschläge werden geprüft und umgesetzt.
Für die Fortschreibung des Wirtschaftsförderungskonzeptes des
Rhein-Kreis Neuss werden die Erwartungen und Bedarfe der Unternehmen
hinsichtlich des Bürokratieabbaus abgefragt und da wo eine Einflussnahme
seitens der Kreisverwaltung möglich ist, Vereinfachungen geprüft.
Der Rhein-Kreis Neuss wurde bereits sieben Mal in Folge mit dem
RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ ausgezeichnet.
Alle drei Jahre wird die Einhaltung der verpflichtenden Kriterien durch den TÜV
Nord CERT überprüft, die letzte Überprüfung fand im Sommer 2023 statt. Für den
Prüfungsprozess wurden 50 Unternehmen befragt, wie sie die Verwaltungsprozesse
beurteilen.