Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.1988 beschlossen, die Auftragsvergabe für den Schülerspezialverkehr der Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss in dreijährigen Abständen vorzunehmen.
Ausschreibungsverfahren
Auf Grund des zu erwartenden Ausschreibungsvolumens von rund 5 Mio €
für ein Schuljahr wurde der Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2024/2025,
2025/2026 und 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres
Schuljahr europaweit ausgeschrieben.
Mit der Ausschreibung wurde die Kopart eG beauftragt.
Der Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied bei der Kopart eG in Düsseldorf. Die Kopart eG wurde 2012 auf Initiative des Städte- und Gemeindebundes NRW gegründet und ist ein bewährter Dienstleister für seine Mitglieder: Das sind Städte, Gemeinden und Anstalten öffentlichen Rechts, alles öffentliche Auftraggeber, die vergleichbare Aufgabenstellungen wie der Rhein-Kreis Neuss bewältigen.
Als Genossenschaftsmitglied der Kopart EG besteht die Möglichkeit, die bereitgestellten Dienstleistungen im Rahmen einer „Inhousevergabe“ in Anspruch zu nehmen.
Die Submission wird am 10.05.2024 stattfinden. Geplant ist, die Vergabe der Aufträge an die Busunternehmen dem Kreisausschuss planmäßig am 29.05.2024 vorzulegen.
Die Ausschreibung ist wie folgt in 13 Losen aufgeteilt:
☐ Los 1: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Nordpark, Frankenstraße
70, 41462 Neuss sowie der Fahrten zum Teilstandort Theodor-Schwann-Kolleg, Paracelsusstr.
8, 41464 Neuss
☐ Los 2: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Nordpark, Frankenstraße
70, 41462 Neuss – hier: Rollstuhlbeförderung
☐ Los 3: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Mosaik-Schule, Winzerather Straße
21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden
☐ Los 4: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Mosaik-Schule, Winzerather Straße
21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden – hier: Rollstuhlbeförderung
☐ Los 5: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Sebastianus-Schule, Bruchweg
21-23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen sowie der Zusatzfahrt von der Sebastianus-Schule zur Schule am Nordpark und zurück
☐ Los 6: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Sebastianus-Schule, Bruchweg
21-23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen – hier: Rollstuhlbeförderung
☐ Los 7: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Michael-Ende-Schule, Aurinstraße
63, 41466 Neuss
☐ Los 8: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Joseph-Beuys-Schule,
Jean-Pullen-Weg 1, 41464 Neuss
☐ Los 9: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Martinusschule, Halestraße 7,
41564 Kaarst– hier: Einzugsbereich Meerbusch, Kaarst, Neuss (41462)
☐ Los 10: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Martinusschule, Halestraße 7,
41564 Kaarst– hier: Einzugsbereich Korschenbroich, Kaarst (Haltestellen)
☐ Los 11: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Chorbusch,
Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen – hier: Einzugsbereich Grevenbroich,
Rommerskichen, Dormagen (vereinzelte Schüler)
☐ Los 12: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Chorbusch,
Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen– hier: Einzugsbereich Dormagen
☐ Los 13: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Herbert-Karrenberg-Schule,
Neusser Weyhe 20, 41462 Neus
Bei den Losen 1 – 8 werden die Schülerinnen und Schüler in der Regel vor der Haustür abgeholt. Bei den Losen 9 – 13 werden in der Regel Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs genutzt. Die Busunternehmen können auf der Grundlage von Adressenlisten der zu befördernden Schüler/-innen die Haltestellen selbst festlegen. Der Fußweg eines Schülers/einer Schülerin zur nächstgelegenen Haltestelle des Schülerspezialverkehrs darf
nicht mehr als 1 km betragen.
Bei den Losen 9 – 13 fordert der Auftraggeber den Einsatz von Kraftomnibussen – jedoch mit
einer maximalen Platzkapazität von 20 Personen. Bei den übrigen Losen können auch
Fahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen eingesetzt werden.
Begleitpersonen
Mit Ausnahme der
Fahrten für die Michael-Ende-Schule, der Martinus-Schule und der Herbert-Karrenberg-Schule
(Lose 7,9,10 und 13) sowie bei der Zusatzfahrt für die Sebastianus-Schule
(Los 5, Teil 2)
ist bei allen Fahrten der Einsatz einer Begleitperson erforderlich. Diese
Begleitperson ist
vom Auftragnehmer zu stellen.
Der Einsatz
einer vom Auftragnehmer zu stellenden Begleitperson muss wie folgt
gewährleistet
sein:
a) Es muss
grundsätzlich in jedem Fahrzeug eine Begleitperson zum Einsatz kommen.
b) Die
Begleitperson ist ab dem Einstieg des ersten zu befördernden Kindes in der
Fahrlinie
einzusetzen.
c) In Fahrzeugen
mit Begleitperson muss diese - sofern möglich - zwischen den Schülerinnen
und Schülern
sitzen und nicht neben dem Fahrpersonal.
Eine
Besonderheit ergibt sich bei Los 5, Teil 1. Auch hier ist in allen eingesetzten
Fahrzeugen
eine
Busbegleitung zwingend erforderlich. Eine von den einzusetzenden
Busbegleitungen wird
dabei vom
Rhein-Kreis Neuss gestellt. Die Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss ersetzt
auf einer Linie die
Begleitperson, die ansonsten das Unternehmen stellen müsste. Alle
weiteren
erforderlichen Busbegleitungen sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Wenn die
Begleitperson aus dem Dienst des Rhein-Kreises Neuss ausscheidet bzw. wegen
Krankheit oder
Urlaub ausfällt, stellt der Auftragnehmer die Begleitperson (s. Ziffer 3.8 des
Vertrages).
Eine weitere
Besonderheit ergibt sich bei Los 5, Teil 2. Hier ist vom Auftragnehmer keine
Busbegleitung zu
stellen. Die Begleitperson wird hier von der Schule gestellt.
Kostenentwicklung
der Schülerbeförderung
Haushaltsjahr |
Aufwand |
Anzahl SUS zum 15.10. |
Durchschnittliche Kosten pro SuS pro Jahr |
2018 |
2.679.460,- |
1196 |
2240,- € |
2019 |
3.095.178,- |
1239 |
2498,- € |
2020 |
2.935.372,- |
1231 |
2384,- € |
2021 |
3.650.073,- |
1281 |
2849,- € |
2022 |
4.959.386,- |
1278 |
3880,- € |
2023 |
4.717.870,- |
1330 |
3547,- € |
2024 Planansatz |
5.603.100,- |
1495 (Prognose) |
3748,- € |
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
|
Einzahlungen/Erträge |
0,00 € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
Ca. 5 Mio € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
Ca. 2,1 Mio € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
Die Ausschreibung erfolgt für 3 Schuljahre mit
Option auf Verlängerung um ein weiteres Schuljahr mit einer Auftragssumme von
ca. 20 Mio Euro |