Betreff
Ausschreibung der Vergabe der Aufträge für den Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027
Vorlage
40/4218/XVII/2024
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.1988 beschlossen, die Auftragsvergabe für den Schülerspezialverkehr der Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss in dreijährigen Abständen vorzunehmen.

 

Ausschreibungsverfahren

 

Auf Grund des zu erwartenden Ausschreibungsvolumens von rund 5 Mio € für ein Schuljahr wurde der Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Schuljahr europaweit ausgeschrieben.

 

Mit der Ausschreibung wurde die Kopart eG beauftragt.

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied bei der Kopart eG in Düsseldorf. Die Kopart eG wurde 2012 auf Initiative des Städte- und Gemeindebundes NRW gegründet und ist ein bewährter Dienstleister für seine Mitglieder: Das sind Städte, Gemeinden und Anstalten öffentlichen Rechts, alles öffentliche Auftraggeber, die vergleichbare Aufgabenstellungen wie der Rhein-Kreis Neuss bewältigen.

 

Als Genossenschaftsmitglied der Kopart EG besteht die Möglichkeit, die bereitgestellten Dienstleistungen im Rahmen einer „Inhousevergabe“ in Anspruch zu nehmen.

 

Die Submission wird am 10.05.2024 stattfinden. Geplant ist, die Vergabe der Aufträge an die Busunternehmen dem Kreisausschuss planmäßig am 29.05.2024 vorzulegen.

 

Die Ausschreibung ist wie folgt in 13 Losen aufgeteilt:

 

Los 1: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Nordpark, Frankenstraße

70, 41462 Neuss sowie der Fahrten zum Teilstandort Theodor-Schwann-Kolleg, Paracelsusstr.

8, 41464 Neuss

 

Los 2: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Nordpark, Frankenstraße

70, 41462 Neuss – hier: Rollstuhlbeförderung

 

Los 3: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Mosaik-Schule, Winzerather Straße

21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden

 

Los 4: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Mosaik-Schule, Winzerather Straße

21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden – hier: Rollstuhlbeförderung

 

Los 5: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Sebastianus-Schule, Bruchweg

21-23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen sowie der Zusatzfahrt von der Sebastianus-Schule zur Schule am Nordpark und zurück

 

Los 6: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Sebastianus-Schule, Bruchweg

21-23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen – hier: Rollstuhlbeförderung

 

Los 7: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Michael-Ende-Schule, Aurinstraße

63, 41466 Neuss

 

Los 8: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Joseph-Beuys-Schule,

Jean-Pullen-Weg 1, 41464 Neuss

 

Los 9: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Martinusschule, Halestraße 7,

41564 Kaarst– hier: Einzugsbereich Meerbusch, Kaarst, Neuss (41462)

 

Los 10: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Martinusschule, Halestraße 7,

41564 Kaarst– hier: Einzugsbereich Korschenbroich, Kaarst (Haltestellen)

 

Los 11: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Chorbusch,

Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen – hier: Einzugsbereich Grevenbroich,

Rommerskichen, Dormagen (vereinzelte Schüler)

 

Los 12: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Chorbusch,

Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen– hier: Einzugsbereich Dormagen

 

Los 13: Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Herbert-Karrenberg-Schule,

Neusser Weyhe 20, 41462 Neus

 

Bei den Losen 1 – 8 werden die Schülerinnen und Schüler in der Regel vor der Haustür abgeholt. Bei den Losen 9 – 13 werden in der Regel Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs genutzt. Die Busunternehmen können auf der Grundlage von Adressenlisten der zu befördernden Schüler/-innen die Haltestellen selbst festlegen. Der Fußweg eines Schülers/einer Schülerin zur nächstgelegenen Haltestelle des Schülerspezialverkehrs darf

nicht mehr als 1 km betragen.

Bei den Losen 9 – 13 fordert der Auftraggeber den Einsatz von Kraftomnibussen – jedoch mit

einer maximalen Platzkapazität von 20 Personen. Bei den übrigen Losen können auch

Fahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen eingesetzt werden.

 

 

Begleitpersonen

 

Mit Ausnahme der Fahrten für die Michael-Ende-Schule, der Martinus-Schule und der Herbert-Karrenberg-Schule (Lose 7,9,10 und 13) sowie bei der Zusatzfahrt für die Sebastianus-Schule

(Los 5, Teil 2) ist bei allen Fahrten der Einsatz einer Begleitperson erforderlich. Diese

Begleitperson ist vom Auftragnehmer zu stellen.

Der Einsatz einer vom Auftragnehmer zu stellenden Begleitperson muss wie folgt

gewährleistet sein:

a) Es muss grundsätzlich in jedem Fahrzeug eine Begleitperson zum Einsatz kommen.

b) Die Begleitperson ist ab dem Einstieg des ersten zu befördernden Kindes in der Fahrlinie

einzusetzen.

c) In Fahrzeugen mit Begleitperson muss diese - sofern möglich - zwischen den Schülerinnen

und Schülern sitzen und nicht neben dem Fahrpersonal.

Eine Besonderheit ergibt sich bei Los 5, Teil 1. Auch hier ist in allen eingesetzten Fahrzeugen

eine Busbegleitung zwingend erforderlich. Eine von den einzusetzenden Busbegleitungen wird

dabei vom Rhein-Kreis Neuss gestellt. Die Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss ersetzt

auf einer Linie die Begleitperson, die ansonsten das Unternehmen stellen müsste. Alle

weiteren erforderlichen Busbegleitungen sind vom Auftragnehmer zu stellen.

Wenn die Begleitperson aus dem Dienst des Rhein-Kreises Neuss ausscheidet bzw. wegen

Krankheit oder Urlaub ausfällt, stellt der Auftragnehmer die Begleitperson (s. Ziffer 3.8 des

Vertrages).

Eine weitere Besonderheit ergibt sich bei Los 5, Teil 2. Hier ist vom Auftragnehmer keine

Busbegleitung zu stellen. Die Begleitperson wird hier von der Schule gestellt.

 

 

Kostenentwicklung der Schülerbeförderung

 

Haushaltsjahr

Aufwand

Anzahl SUS zum 15.10.

Durchschnittliche Kosten pro SuS pro Jahr

2018

2.679.460,-

1196

2240,- €

2019

3.095.178,-

1239

2498,- €

2020

2.935.372,-

1231

2384,- €

2021

3.650.073,-

1281

2849,- €

2022

4.959.386,-

1278

3880,- €

2023

4.717.870,-

1330

3547,- €

2024 Planansatz

5.603.100,-

1495   (Prognose)

3748,- €

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

0,00 €

Auszahlungen/Aufwendungen

Ca. 5 Mio €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

nein

Auswirkungen auf das Planjahr

Ca. 2,1 Mio €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

Die Ausschreibung erfolgt für 3 Schuljahre mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Schuljahr mit einer Auftragssumme von ca. 20 Mio Euro