Betreff
Sicherstellung der Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung
Vorlage
40/4225/XVII/2024
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schul-und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Kreistags am 20.03.2024 wurde berichtet, dass an den drei Förderschulen mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung die Aufnahmekapazität erreicht sei. Im Schul- und Bildungsausschuss am 23.01.2024 wurde bereits über die Entwicklung der Förderschulen mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung, deren steigenden Schülerzahlen und dem dadurch resultierenden Raumbedarf zur Unterbringung aller Schülerinnen und Schüler berichtet (40/3877/XVII/2024). Außerdem wurde über die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Gewinnung von Klassenräumen informiert.

 

Neben den bereits vorgenommenen Maßnahmen

 

  1. Räumliche Veränderungen in den Schulgebäuden
  2. Auslagerung der Berufspraxisstufe der Schule am Nordpark (Dependance)
  3. Aufstellen von Containern an der Mosaik-Schule und der Sebastianus-Schule
  4. Erweiterungsbau für die Mosaik-Schule (Fertigstellung voraussichtlich 2025)

 

sei es aufgrund der steigenden Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung ab dem Schuljahr 2024/2025 zur Regulierung der räumlichen Situation an den drei Förderschulen notwendig, die Schuleinzugsbereiche zu ändern, um alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können.

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hatte in seiner Sitzung am 02.06.2011 auf Grund des § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV.NRW. S. 863), in Verbindung mit § 5 Kreisordnung NRW vom 17. Oktober 1994 (GV.NW 2021) die beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Anlage 1) beschlossen.

 

Da die Schule am Nordpark ab 01.08.2024 durch die Auslagerung der Berufspraxisstufe eine Entlastung erfährt, und an der Mosaik-Schule aktuell zum Schuljahr 2024/2025 10-12 Schulneulinge aus Dormagen erwartet werden, sollen diese an der Schule am Nordpark beschult werden. Das sei durch die aktuelle Rechtsverordnung (Anlage 1) möglich.

Da für die Schule am Nordpark ein größerer Neubau gebaut werden soll und die Dependance bis dahin bestehen bleibt, habe die Verwaltung nach Rücksprache mit der Schulaufsicht vorgeschlagen, ab dem Schuljahr 2024/2025 Dormagen künftig dem Schuleinzugsbereich der Schule am Nordpark zuzuordnen.

 

Aus pädagogischen Gründen sei es nicht sinnvoll, Schülerinnen und Schüler aus Dormagen, die bereits die Mosaik-Schule besuchen an die Schule am Nordpark umzuschulen. Die Neuregelung sollte daher nur für die Neuzugänge in den kommenden Jahren gelten.

 

Gemäß § 84 Absatz 1 Schulgesetz erfolgt die Bildung von Schuleinzugsbereichen nicht mehr durch Rechtsverordnung, sondern durch Satzung.

 

Die vom Kreistag am 20.03.3034 beschlossenen geänderte Satzung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Bei der Neuausschreibung der Schülertransporte zum Schuljahr 2024/2025 konnte diese Änderung berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

0,00 €

Auszahlungen/Aufwendungen

0,00 €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

nein

Auswirkungen auf das Planjahr

0,00 €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

0,00 €