Betreff
Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.04.2024 zum Thema Anschlussstelle Delrath
Vorlage
66/4278/XVII/2024
Art
Anfrage

Sachverhalt:

Die Verwaltung nimmt zu den aufgeführten Fragen im Einzelnen wie folgt Stellung:

 

 

1.               Zur Planungsausschreibung und der Kostenfortschreibung

 

Zu 1.1:

Die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung basiert auf einer europaweiten Ausschreibung. Die Auftragsvergabe erfolgte Ende 2017.

 

Zu 1.2:

Nein, der Planungsauftrag ist noch nicht final abgeschlossen, damit im laufenden Planfeststellungsverfahren jederzeit Planungsänderungen berücksichtigt werden können.

 

Zu 1.3:

Die letzte Kostenschätzung in Höhe von 36, 5 Mio. € datiert von Mai 2020. Im Dezember 2023 ist eine inflations- und konjunkturbereinigende pauschale Kostenerhöhung in Höhe von ca. 10% erfolgt.

 

Zu 1.4:

39% von den Gesamtkosten.

 

Zu 1.5:

Die Kostenschätzung basiert auf dem heutigen Stand der Genehmigungsplanung.

 

Zu 1.6:

Ja, alle Planungsänderungen bis einschließlich dem 3. Deckblattverfahren sind berücksichtigt.

 

 

2.               Zur Umlegung von Gashochdruckleitungen

 

Zu 2.1:

Dass der RKN die Kosten für die Verlegung der – vorhandenen und dinglich im Grundbuch gesicherten - Gasleitungen (als notwendige Folgemaßnahme des Straßenneubauprojektes) zu tragen hat, ergibt sich unmittelbar aus den gesetzlichen Bestimmungen (u.a. § 4 Abs.1 Satz 1 Rahmenvertrag-RaV).

Mit der GASCADE Gastransport GmbH und der Open Grid Europe GmbH hat der RKN im Aug./Sept. 2022 einen Dienstleistungsvertrag über die eigentliche Planung der Umlegung der Leitungen (2 Erdgashochdruckleitungen und 1 Lichtwellenleitertrasse) der GASCADE und der OGE geschlossen.

 

Zu 2.2:

Im bisherigen Planfeststellungsverfahren war aus Kosten- und Verfahrensgründen vom Vorhabenträger die Dükerung der Gashochdruckleitungen vorgesehen. Einer geplanten Dükerung haben die Leitungsbetreiber im Planfeststellungsverfahren jedoch nicht zugestimmt. Infolgedessen wurde von Leitungsbetreibern eine Umlegung der Leitungen gefordert, die von der Planfeststellungsbehörde letztendlich in Form eines Deckblattverfahrens dem Rhein-Kreis Neuss als Vorhabenträger nahegelegt wurde. Die Kosten der baulichen Umlegung der betroffenen Leitungen, die später zu den Gesamtherstellungskosten hinzuzurechnen sind, können derzeit nicht exakt beziffert werden; ebenso wenig etwaige Entschädigungsaufwendungen betroffener Endkunden in Abhängigkeit eventueller temporärer Versorgungsunterbrechungen.

 

Die Kostenregelungen bezüglich Leitungsverlegungen sind nicht Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses. Die konkrete Kostenermittlung erfolgt i. d. R. nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses in Kenntnis aller final planfestgestellten Auflagen und Nebenbestimmungen in einer separaten Bau- und Ausführungsvereinbarung mit den Leitungsbetreibern.

 

Zu 2.3:

Von einer temporären Außerbetriebnahme der Gasdruckleitungen ist auszugehen, ein konkreter Zeitraum ist nicht bekannt

 

Zu 2.4:

Ja, vermutlich sind hiervon der Chempark und ALU Norf betroffen

 

Zu 2.5:

Nein, Regelungen bezüglich eines Produktionsausfalls bestehen bisher nicht

 

Zu 2.6:

Hierzu gibt es bisher keine Erkenntnisse

 

Zu 2.7:

Ja, Kostenträger ist der Rhein-Kreis Neuss als Veranlasser und Vorhabenträger (siehe 2.2)

 

Zu 2.8:

Ja, die Kosten für die Leitungsverlegungen (sog. Bauleistungen für Dritte) hat der Rhein-Kreis Neuss als Vorhabenträger zu tragen und diese haben, wie jeder konsumtive Aufwand, grundsätzlich auch rechnerischen Einfluss auf die Berechnungsgrundlagen der Kreisumlage.

 

 

 

Zu 2.9, zu 2.10 und zu 2.11:

Der Vorschlag ca. 176 Kubikmeter Wasser aus dem Silbersees zum Zwecke der Druckprüfung der neu verlegten Erdgasleitungen zu entnehmen und nach erfolgter Druckprüfung vor Ort zu versickern, wurde von Leitungsbetreibern gemacht. Der Vorschlag wird nach Prüfung der zuständigen UWB aber kritisch gesehen und eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme aus dem Uferbereich des Silbersees kann nicht in Aussicht gestellt werden.

Alternativ haben die Leitungsbetreiber aber auch im Antrag geplant, das benötigte Wasser mit Tankwagen anzuliefern.

 

Zu 2.12 und zu 2.13:

Die gemachten Aussagen sind schlichtweg inhaltlich falsch. Die Kreisverwaltung ist nicht für das Verfahren zur Verlegung der Erdgashochdruckleitungen zuständig.

Herr des laufenden Planfeststellungsverfahren für den Neubau der AS-Delrath ist alleinig die Bezirksregierung Düsseldorf in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde. Die Entscheidung, dass die Umlegung der Erdgashochdruckleitungen nunmehr Bestandteil des laufenden Planfeststellungsverfahrens wird und in Form eines Deckblattverfahrens durchgeführt wird, obliegt der Entscheidungshoheit der zuständigen Planfeststellungsbehörde.

 

 

3.               Zu den Gesamtkosten und dem weiteren Vorgehen

Zu 3.1:

Die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme ist durch die Anerkennung des Einplanungsantrages unstrittig. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe des vom Kreis zu erbringenden Eigenanteils sind haushaltsmäßig etatisiert.

 

Zu 3.2:

Voraussetzung für die verbindliche Bewilligung von Fördermitteln sind der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss und der nachgewiesene Grunderwerb für das Straßenbauvorhaben.

 

Zu 3.3:

Ja, davon geht der Rhein-Kreis-Neuss aus, weil die Förderkriterien erfüllt werden.

 

Zu 3.4:

Jedes Jahr hat der Kreistag im Rahmen seiner Etatberatungen entsprechende haushaltsrechtliche Beschlüsse gefasst. Eine etwaige Projektkostendeckelung unterläge der vorherigen politischen Beschlussfassung.

 

Zu 3.5:

Die detaillierte Kostenschätzung wurde im Rahmen des im Mai 2020 gestellten Förderantrages bei der Bezirksregierung Düsseldorf hinterlegt. Die aktuell beantragten und auch genehmigten Haushaltsmittel für den Neubau der AS-Delrath basieren auf der aktuellen Kostenschätzung.

 

Zu 3.6:

Ja, im Mai 2020 wurde der Bezirksregierung Düsseldorf der Zuschussantrag nebst Kostenschätzung vorgelegt.