Beschlussempfehlung:
Der
Ausschuss für Soziales und Wohnen empfiehlt die Beschlussfassung folgender
Punkte:
·
Der Rhein-Kreis Neuss bekräftigt
seine Unterstützung des Projektes einer regionalen Implementierung von
„Behandlung im Voraus planen“ mindestens bis zum Ablauf der derzeit
vorgesehenen Projektlaufzeit bis zum 31.12.2026.
·
Auf Grundlage der
Schilderungen und der im Rahmen der Implementierung gewonnenen Erkenntnisse
wird der Kreiszuschuss für die Jahre 2024-2026 jeweils um die in der vom TZG
eingereichten Kostenkalkulation genannten Summen erhöht.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am
11.09.2019 hat die Verwaltung ein Konzept zur regionalen Implementierung von
„Behandlung im Voraus planen (BVP)“ im Rahmen eines Pilotprojektes vorgelegt.
Der Ausschuss hat in der vorgenannten Sitzung den Beschluss gefasst, das
Projekt finanziell zu fördern.
Über die Fortschritte des Projektes, die erreichten Ziele und die
gewonnenen Erfahrungen hat die mit der Umsetzung beauftragte Technologiezentrum
Glehn GmbH (TZG) gemäß den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids regelmäßig
im Ausschuss für Soziales und Wohnen zu berichten. Dies erfolgte im Rahmen der
Ausschusssitzung am 21.11.2023 durch den Projektkoordinator Herrn Andreas
Gerdes.
Ebenfalls in der Sitzung vom 21.11.2023 wurde folgende Empfehlung
einstimmig beschlossen:
„Die Kreisverwaltung, das TZG und die beteiligten Pflegeeinrichtungen sind
darin einig, dass das Projekt inhaltlich den richtigen Weg beschreitet und
daher fortgesetzt wird. Um einen erfolgreichen Projektverlauf sicherzustellen
und die gewünschten Ergebnisse liefern zu können, regt die Verwaltung daher an,
dass der Ausschuss für Soziales und Wohnen dem nachfolgenden Beschlussvorschlag
folgen möge.
Empfehlungsvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales und Wohnen empfiehlt die Beschlussfassung
folgender Punkte:
·
Der Rhein-Kreis Neuss
bekräftigt seine Unterstützung des Projektes einer regionalen Implementierung
von „Behandlung im Voraus planen“ mindestens bis zum Ablauf der derzeit
vorgesehenen Projektlaufzeit bis zum 31.12.2026.
·
Auf Grundlage der
Schilderungen und der im Rahmen der Implementierung gewonnenen Erkenntnisse
wird der Kreiszuschuss für das 2023 auf 101.453,84 Euro erhöht. Für die
Folgejahre sollen die insbesondere aufgrund tariflicher Anpassungen entstehen
Kostensteigerungen ebenfalls berücksichtigt werden. Hierzu wird in der Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 1. Februar 2024 eine aktuelle
Kostenprognose vorgelegt.“
Abweichend vom eigentlichen
Zeitplan konnte die Kostenkalkulation des TZG nicht bis zur vergangenen Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Wohnen im Februar 2024 vorgelegt werden.
Mittlerweile liegt diese jedoch vor und ist der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt.
Auf Grundlage des Beschlusses vom
21.11.2023 und der eingereichten Kostenkalkulation ergibt sich für den
Kreishaushalt im Rahmen der Projektfortsetzung bis zum 31.12.2026 folgende
finanzielle Mehrbelastung gegenüber der ursprünglich im Jahr 2022 eingereichten
und seinerzeit genehmigten Kostenschätzung:
Jahr |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Kosten Planung 2022 |
86.267,00 € |
88.849,00 € |
91.471,00 € |
94.133,00 € |
Kosten Planung 2024 |
101.453,84 € |
108.495,83 € |
115.763,80 € |
123.311,14 € |
Mehrbelastung RKN |
15.186,84 € |
19.646,83 € |
24.292,80 € |
29.187,14 € |