Betreff
Behandlung im Voraus planen (BVP) – Konzept für eine regionale Implementierung im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/4284/XVII/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen empfiehlt die Beschlussfassung folgender Punkte:

 

·         Der Rhein-Kreis Neuss bekräftigt seine Unterstützung des Projektes einer regionalen Implementierung von „Behandlung im Voraus planen“ mindestens bis zum Ablauf der derzeit vorgesehenen Projektlaufzeit bis zum 31.12.2026.

 

·         Auf Grundlage der Schilderungen und der im Rahmen der Implementierung gewonnenen Erkenntnisse wird der Kreiszuschuss für die Jahre 2024-2026 jeweils um die in der vom TZG eingereichten Kostenkalkulation genannten Summen erhöht.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 11.09.2019 hat die Verwaltung ein Konzept zur regionalen Implementierung von „Behandlung im Voraus planen (BVP)“ im Rahmen eines Pilotprojektes vorgelegt. Der Ausschuss hat in der vorgenannten Sitzung den Beschluss gefasst, das Projekt finanziell zu fördern.

 

Über die Fortschritte des Projektes, die erreichten Ziele und die gewonnenen Erfahrungen hat die mit der Umsetzung beauftragte Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) gemäß den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids regelmäßig im Ausschuss für Soziales und Wohnen zu berichten. Dies erfolgte im Rahmen der Ausschusssitzung am 21.11.2023 durch den Projektkoordinator Herrn Andreas Gerdes.

 

Ebenfalls in der Sitzung vom 21.11.2023 wurde folgende Empfehlung einstimmig beschlossen:


„Die Kreisverwaltung, das TZG und die beteiligten Pflegeeinrichtungen sind darin einig, dass das Projekt inhaltlich den richtigen Weg beschreitet und daher fortgesetzt wird. Um einen erfolgreichen Projektverlauf sicherzustellen und die gewünschten Ergebnisse liefern zu können, regt die Verwaltung daher an, dass der Ausschuss für Soziales und Wohnen dem nachfolgenden Beschlussvorschlag folgen möge.

 

Empfehlungsvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen empfiehlt die Beschlussfassung folgender Punkte:

 

·         Der Rhein-Kreis Neuss bekräftigt seine Unterstützung des Projektes einer regionalen Implementierung von „Behandlung im Voraus planen“ mindestens bis zum Ablauf der derzeit vorgesehenen Projektlaufzeit bis zum 31.12.2026.

 

·         Auf Grundlage der Schilderungen und der im Rahmen der Implementierung gewonnenen Erkenntnisse wird der Kreiszuschuss für das 2023 auf 101.453,84 Euro erhöht. Für die Folgejahre sollen die insbesondere aufgrund tariflicher Anpassungen entstehen Kostensteigerungen ebenfalls berücksichtigt werden. Hierzu wird in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 1. Februar 2024 eine aktuelle Kostenprognose vorgelegt.“

 

Abweichend vom eigentlichen Zeitplan konnte die Kostenkalkulation des TZG nicht bis zur vergangenen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen im Februar 2024 vorgelegt werden. Mittlerweile liegt diese jedoch vor und ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Auf Grundlage des Beschlusses vom 21.11.2023 und der eingereichten Kostenkalkulation ergibt sich für den Kreishaushalt im Rahmen der Projektfortsetzung bis zum 31.12.2026 folgende finanzielle Mehrbelastung gegenüber der ursprünglich im Jahr 2022 eingereichten und seinerzeit genehmigten Kostenschätzung:

 

Jahr

2023

2024

2025

2026

 

Kosten Planung 2022

86.267,00 €

88.849,00 €

91.471,00 €

94.133,00 €

Kosten Planung 2024

101.453,84 €

108.495,83 €

115.763,80 €

123.311,14 €

Mehrbelastung RKN

15.186,84 €

19.646,83 €

24.292,80 €

29.187,14 €