Betreff
Ankommen im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/4285/XVII/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen befürwortet die Fortführung der Maßnahme „Ankommen im Rhein-Kreis Neuss“ in der Zeit vom 16.03.2024 bis zum 31.07.2025.

 

 


Um eine aktive Hilfe in allen Lebenslagen und eine rasche Integration – auch in Ausbildung und Arbeit – zu unterstützen, hat der Rhein-Kreis Neuss für aus der Ukraine geflüchtete Menschen das Projekt „Ankommen im Rhein-Kreis“ Neuss aufgelegt. Das Angebot wird durch die gemeinnützige Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss (bfg), eine Tochtergesellschaft des Technologiezentrums Glehn (TZG) umgesetzt. Das aus Kreismitteln finanzierte Projekt hatte zunächst einen Durchführungszeitraum von November 2022 bis März 2024.

 

Aufgrund des bisherigen Erfolges und der notwendigen weiteren Unterstützung der Zielgruppe soll das Projekt nunmehr weitergeführt werden. Hierzu hat die bfg einen erneuten Antrag für den Anschlusszeitraum 16.03.2024 bis 31.07.2025 eingereicht.

 

Die Fortführung der Maßnahme wird vom Jobcenter Rhein-Kreis Neuss durch einen entsprechenden Letter of Intent befürwortet und aktiv unterstützt, da nach Ansicht des Jobcenters die Maßnahme als ein weiteres sinnvolles Angebot zur Unterstützung der Zielgruppe angesehen wird und die Inhalte des Projektes geeignet sind, einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der Integrationschancen für Menschen mit Fluchthintergrund zu leisten.

 

Ein Zwischenbericht der bfg zur Durchführung des Projektes für den Zeitraum 01.11.2022 bis 30.11.2023 ist als Anlage beigefügt.

 

Zur Anschlussfinanzierung des Projektes hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05.03.2024 die Bereitstellung von Haushaltsmitteln i. H. v. 641.500 € beschlossen (365.000 € für 2024 und 276.500 € für 2025). Der Kreistag hat diese Entscheidung in seiner Sitzung am 20.03.2024 bestätigt.