Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Soziales und Wohnen befürwortet die Fortführung der
Maßnahme „Ankommen im Rhein-Kreis Neuss“ in der Zeit vom 16.03.2024 bis zum
31.07.2025.
Um eine aktive Hilfe in allen Lebenslagen
und eine rasche Integration – auch in Ausbildung und Arbeit – zu unterstützen,
hat der Rhein-Kreis Neuss für aus der Ukraine geflüchtete Menschen das Projekt
„Ankommen im Rhein-Kreis“ Neuss aufgelegt. Das Angebot wird durch die
gemeinnützige Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss (bfg),
eine Tochtergesellschaft des Technologiezentrums Glehn (TZG) umgesetzt. Das aus
Kreismitteln finanzierte Projekt hatte zunächst einen Durchführungszeitraum von
November 2022 bis März 2024.
Aufgrund des bisherigen Erfolges und der
notwendigen weiteren Unterstützung der Zielgruppe soll das Projekt nunmehr weitergeführt
werden. Hierzu hat die bfg einen erneuten Antrag für den Anschlusszeitraum
16.03.2024 bis 31.07.2025 eingereicht.
Die Fortführung der Maßnahme wird vom
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss durch einen entsprechenden Letter of Intent
befürwortet und aktiv unterstützt, da nach Ansicht des Jobcenters die Maßnahme
als ein weiteres sinnvolles Angebot zur Unterstützung der Zielgruppe angesehen
wird und die Inhalte des Projektes geeignet sind, einen konkreten Beitrag zur
Verbesserung der Integrationschancen für Menschen mit Fluchthintergrund zu
leisten.
Ein Zwischenbericht der bfg zur
Durchführung des Projektes für den Zeitraum 01.11.2022 bis 30.11.2023 ist als
Anlage beigefügt.
Zur Anschlussfinanzierung des Projektes hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05.03.2024 die Bereitstellung von Haushaltsmitteln i. H. v. 641.500 € beschlossen (365.000 € für 2024 und 276.500 € für 2025). Der Kreistag hat diese Entscheidung in seiner Sitzung am 20.03.2024 bestätigt.