Betreff
Zwischenstand Kommunales Integrationsmanagement
Vorlage
50/4294/XVII/2024
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

 

Auf die bisherigen Berichterstattungen im Ausschuss für Soziales und Wohnen des Rhein-Kreises Neuss wird Bezug genommen.

 

Die Landesregierung fördert gemäß § 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) NRW seit 2020 die flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Das KIM dient der Implementierung einer strategischen Ebene zur Steuerung (Baustein 1), einer operativen Ebene des individuellen KIM-Case Managements (KIM-CM) (Baustein 2), die Förderung der Einbürgerung zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen (Baustein 3) und eine Weiterentwicklung der Ansätze in Bezug auf die kreisangehörigen Kommunen im Verhältnis zum Kreis.

 

Neben einer besseren Integration der Geflüchteten und Zugewanderten, die bislang ohne Zugang zu einem Fallmanagement sind, zielt KIM vor allem auf die Optimierung von Strukturen und Verwaltungsprozessen im Integrationsverlauf ab.

 

Auf der Grundlage des gemeinsam erarbeiteten kreisweiten Handlungskonzeptes zur Umsetzung des KIM im Rhein-Kreis Neuss wird wie folgt berichtet:

 

 

Implementierung einer strategischen Ebene zur Steuerung, Baustein 1 (Koordination):

Für die Implementierung der strategischen Ebene zur Steuerung des KIM sind 3 von 3,5 Koordinationsstellen im Kommunalen Integrationszentrum des Rhein-Kreis Neuss (KI) sowie eine Stelle der Verwaltungsassistenz (0,5 VZÄ) besetzt. Eine Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ im Bereich der KIM-Koordination soll voraussichtlich in diesem Jahr noch ausgeschrieben werden. Zurzeit wird hier immer noch auf die neue Richtlinie zum KIM-Baustein 1 gewartet. Erst nach Veröffentlichung dieser bereits im letzten Jahr angekündigten Richtlinie kann die Antragstellung für 2024 erfolgen.

 

Operative Ebene des individuellen Case Managements, Baustein 2 (Case-Management):

Laut aktuellem Zuwendungsbescheid für das Jahr 2024 stehen dem Rhein-Kreis Neuss 14 Personalstellen zur Implementierung und Durchführung eines rechtskreisübergreifenden individuellen KIM-Case-Managements in Form einer fachbezogenen Pauschale zu.

Zum Stand 31.03.2024 sind 10,5 dieser KIM-Case Management-Stellen besetzt. Bis zur vollständigen Besetzung der Stellen veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eine dauerhafte Ausschreibung und befindet sich fortlaufend in Vorstellungsgesprächen. Die Besetzung der CM-Stellen stellt insbesondere aufgrund des anhaltenden Mangels an Fachkräften im sozialen Bereich weiterhin eine große Herausforderung dar.

Entsprechend der schrittweisen Einstellung der KIM-Case Manager erfolgen die Einsatzplanung und die Umsetzung des KIM-Case Managements vor Ort in Abstimmung mit den Kommunen. Die Berechnung des Stellenanteils je kreisangehöriger Kommune erfolgt jährlich zum Stichtag 31.03. anhand von Daten aus dem Ausländerzentralregister. Diese Neuberechnung steht zurzeit an und kann vorgenommen werden sobald alle erforderlichen Daten vorliegen. Im Rahmen der Umsetzung des KIM-CM vor Ort wird in Absprache mit den Kommunen auch die Einbindung/Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren, insbesondere der Migrationsberatung für Erwachsene, den Jugendmigrationsdiensten und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, abgestimmt. Hierzu wurde im KI ein erster Entwurf eines KIM-Case Management-Konzeptes erstellt, das der Lenkungsgruppe KIM in ihrer Sitzung am 25.01.2024 vorgestellt wurde.

Das KIM-Case Management konnte bisher vor Ort in folgenden kreisangehörigen Kommunen implementiert werden: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss. Die Besetzung in Rommerskirchen wird zeitnah erfolgen. Grundlage der Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen im KIM-Baustein 2 ist ein Kooperationsvertrag, der inzwischen von sieben Kommunen unterzeichnet wurde.

 

Förderung der Einbürgerung, Baustein 3 (Personalstellen in den Ausländer/-Einwanderungsbehörden)

In der Zusammenarbeit zwischen den KIM-Bausteinen 1 (KIM-Koordination), und 3 (ABH- und EBH-Stellen) finden zur Abstimmung regelmäßige Austauschtreffen statt.

Personen, für die Regelungen des § 104 c („Chancenaufenthaltsrecht“) in Frage kommen, werden bei Bedarf und nach Abstimmung mit der jeweiligen kreisangehörigen Kommune vom KIM-Case Management begleitet.

 

Lenkungsgruppe KIM

Die Lenkungsgruppe KIM als kommunenübergreifendes Entscheidungsgremium mit Verantwortung für die strategische Steuerung des KIM im Rhein-Kreis Neuss, hat am 25.01.2024 getagt und verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde das Inkrafttreten der Geschäftsordnung der Lenkungsgruppe in der Fassung vom 20.06.2023 beschlossen.

Hinsichtlich eines verbindlichen KIM-Case Management-Konzeptes, welches eine auf gemeinsamen, kreisweiten Standards beruhende, interkommunale und rechtskreisübergreifende Fallarbeit und die Abgrenzung von und die Abstimmung mit anderen Akteuren der Regelstrukturen (insbesondere der freien Wohlfahrtspflege) mit eigenem Fallmanagement beschreiben soll, hat die Lenkungsgruppe KIM beschlossen, welche verwaltungsinternen und -externen Akteure hierbei zu beteiligen sind.

Bezüglich der weiteren Vorgehensweise wurde die KIM-Koordination im KI beauftragt, die Beteiligung in folgender Reihenfolge vorzunehmen: 1. KIM-Koordination in Neuss und Dormagen, 2. Beteiligung des KIM-Case Managements und Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema durch die KIM-Koordination. Dieser sollen das KIM-Case Management im Rhein-Kreis Neuss sowie die KIM-Koordinationen im KI sowie diejenigen der Städte Neuss und Dormagen angehören.

Alle weiteren Akteure sollen sukzessive beteiligt werden. Bei Bedarf kann die Koordinierung mit einzelnen Akteuren eigene Arbeitsgruppen einrichten. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe stellen sicher, dass die benannten Akteure an der Konzeptarbeit mitwirken.

Außerdem hat die Lenkungsgruppe KIM die KIM-Koordination beauftragt, gemeinsam mit dem KIM-Case Management jährlich bis zu vier Fallrekonstruktionen von drei bis vier Fällen durchzuführen.

Weiterhin wurde die KIM-Koordination von der Lenkungsgruppe beauftragt, generative Themen nach Beratung in einer Arbeitsgruppe auf Systemebene zur Beratung in die Lenkungsgruppe einzubringen und zur Lösung der generativen Themen die Einrichtung und Besetzung von Arbeitsgruppen vorzuschlagen.