Sachverhalt:
Auf die bisherigen
Berichterstattungen im Ausschuss für Soziales und Wohnen des Rhein-Kreises
Neuss wird Bezug genommen.
Die Landesregierung fördert
gemäß § 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) NRW seit 2020 die
flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in
allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Das KIM dient der
Implementierung einer strategischen Ebene zur Steuerung (Baustein 1), einer
operativen Ebene des individuellen KIM-Case Managements (KIM-CM) (Baustein 2),
die Förderung der Einbürgerung zur rechtlichen Verstetigung der Integration
ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen (Baustein 3) und
eine Weiterentwicklung der Ansätze in Bezug auf die kreisangehörigen Kommunen
im Verhältnis zum Kreis.
Neben einer besseren Integration
der Geflüchteten und Zugewanderten, die bislang ohne Zugang zu einem
Fallmanagement sind, zielt KIM vor allem auf die Optimierung von Strukturen und
Verwaltungsprozessen im Integrationsverlauf ab.
Auf der Grundlage des gemeinsam erarbeiteten
kreisweiten Handlungskonzeptes zur Umsetzung des KIM im Rhein-Kreis Neuss wird
wie folgt berichtet:
Implementierung
einer strategischen Ebene zur Steuerung, Baustein 1 (Koordination):
Für die Implementierung der strategischen
Ebene zur Steuerung des KIM sind 3 von 3,5 Koordinationsstellen im Kommunalen
Integrationszentrum des Rhein-Kreis Neuss (KI) sowie eine Stelle der
Verwaltungsassistenz (0,5 VZÄ) besetzt. Eine Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ im
Bereich der KIM-Koordination soll voraussichtlich in diesem Jahr noch
ausgeschrieben werden. Zurzeit wird hier immer noch auf die neue Richtlinie zum
KIM-Baustein 1 gewartet. Erst nach Veröffentlichung dieser bereits im letzten
Jahr angekündigten Richtlinie kann die Antragstellung für 2024 erfolgen.
Operative
Ebene des individuellen Case Managements, Baustein 2 (Case-Management):
Laut aktuellem Zuwendungsbescheid für das
Jahr 2024 stehen dem Rhein-Kreis Neuss 14 Personalstellen zur Implementierung
und Durchführung eines rechtskreisübergreifenden individuellen
KIM-Case-Managements in Form einer fachbezogenen Pauschale zu.
Zum Stand 31.03.2024 sind 10,5 dieser
KIM-Case Management-Stellen besetzt. Bis zur vollständigen Besetzung der
Stellen veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eine dauerhafte Ausschreibung und
befindet sich fortlaufend in Vorstellungsgesprächen. Die Besetzung der
CM-Stellen stellt insbesondere aufgrund des anhaltenden Mangels an Fachkräften
im sozialen Bereich weiterhin eine große Herausforderung dar.
Entsprechend der schrittweisen Einstellung
der KIM-Case Manager erfolgen die Einsatzplanung und die Umsetzung des KIM-Case
Managements vor Ort in Abstimmung mit den Kommunen. Die Berechnung des
Stellenanteils je kreisangehöriger Kommune erfolgt jährlich zum Stichtag 31.03.
anhand von Daten aus dem Ausländerzentralregister. Diese Neuberechnung steht
zurzeit an und kann vorgenommen werden sobald alle erforderlichen Daten
vorliegen. Im Rahmen der Umsetzung des KIM-CM vor Ort wird in Absprache mit den
Kommunen auch die Einbindung/Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren, insbesondere
der Migrationsberatung für Erwachsene, den Jugendmigrationsdiensten und den
Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, abgestimmt. Hierzu wurde im KI ein
erster Entwurf eines KIM-Case Management-Konzeptes erstellt, das der
Lenkungsgruppe KIM in ihrer Sitzung am 25.01.2024 vorgestellt wurde.
Das KIM-Case Management konnte bisher vor
Ort in folgenden kreisangehörigen Kommunen implementiert werden: Dormagen,
Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss. Die
Besetzung in Rommerskirchen wird zeitnah erfolgen. Grundlage der Zusammenarbeit
mit den kreisangehörigen Kommunen im KIM-Baustein 2 ist ein
Kooperationsvertrag, der inzwischen von sieben Kommunen unterzeichnet wurde.
Förderung
der Einbürgerung, Baustein 3 (Personalstellen in den Ausländer/-Einwanderungsbehörden)
In der Zusammenarbeit zwischen den KIM-Bausteinen
1 (KIM-Koordination), und 3 (ABH- und EBH-Stellen) finden zur Abstimmung
regelmäßige Austauschtreffen statt.
Personen, für die Regelungen des § 104 c („Chancenaufenthaltsrecht“)
in Frage kommen, werden bei Bedarf und nach Abstimmung mit der jeweiligen
kreisangehörigen Kommune vom KIM-Case Management begleitet.
Lenkungsgruppe KIM
Die Lenkungsgruppe KIM als
kommunenübergreifendes Entscheidungsgremium mit Verantwortung für die
strategische Steuerung des KIM im Rhein-Kreis Neuss, hat am 25.01.2024 getagt
und verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde das Inkrafttreten der
Geschäftsordnung der Lenkungsgruppe in der Fassung vom 20.06.2023 beschlossen.
Hinsichtlich eines verbindlichen KIM-Case
Management-Konzeptes, welches eine auf gemeinsamen, kreisweiten Standards
beruhende, interkommunale und rechtskreisübergreifende Fallarbeit und die
Abgrenzung von und die Abstimmung mit anderen Akteuren der Regelstrukturen
(insbesondere der freien Wohlfahrtspflege) mit eigenem Fallmanagement
beschreiben soll, hat die Lenkungsgruppe KIM beschlossen, welche
verwaltungsinternen und -externen Akteure hierbei zu beteiligen sind.
Bezüglich der weiteren Vorgehensweise wurde
die KIM-Koordination im KI beauftragt, die Beteiligung in folgender Reihenfolge
vorzunehmen: 1. KIM-Koordination in Neuss und Dormagen, 2. Beteiligung des
KIM-Case Managements und Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema durch die
KIM-Koordination. Dieser sollen das KIM-Case Management im Rhein-Kreis Neuss
sowie die KIM-Koordinationen im KI sowie diejenigen der Städte Neuss und
Dormagen angehören.
Alle weiteren Akteure sollen sukzessive
beteiligt werden. Bei Bedarf kann die Koordinierung mit einzelnen Akteuren
eigene Arbeitsgruppen einrichten. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe stellen
sicher, dass die benannten Akteure an der Konzeptarbeit mitwirken.
Außerdem hat die Lenkungsgruppe KIM die
KIM-Koordination beauftragt, gemeinsam mit dem KIM-Case Management jährlich bis
zu vier Fallrekonstruktionen von drei bis vier Fällen durchzuführen.
Weiterhin wurde die KIM-Koordination von der
Lenkungsgruppe beauftragt, generative Themen nach Beratung in einer
Arbeitsgruppe auf Systemebene zur Beratung in die Lenkungsgruppe einzubringen
und zur Lösung der generativen Themen die Einrichtung und Besetzung von
Arbeitsgruppen vorzuschlagen.