Betreff
Stärkungspakt NRW - Umsetzungsbericht
Vorlage
50/4296/XVII/2024
Art
Bericht

Sachverhalt:

Zur Landesförderung „Stärkungspakt NRW – Gemeinsam gegen Armut“ hat die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 21. November 2023 ausführlich zur verbindlichen Mittelplanung berichtet (Vorlage-Nr. 50/3439/XVII/2023). Danach wurden die dem Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von insgesamt 958.117,01 Euro vollständig verplant.

 

Ergänzend zu den ursprünglich bewilligten 576.576,00 Euro hatte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) dem Rhein-Kreis Neuss aufgrund einer Mehrbedarfsanmeldung weitere 381.541,01 Euro bewilligt.

 

Die Kommunen hatten dem MAGS NRW bis zum 31. März 2024 die tatsächliche Verwendung der Mittel in tabellarischer Form nachzuweisen. Die Kommunen sind nach Weitergabe der Mittel an Soziale Einrichtungen oder Dritte nicht zur umfassenden Überprüfung der tatsächlichen Mittelverwendung auf Grundlage entsprechender Belege verpflichtet. Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt im Vertrauen auf die jeweilige Eigenerklärung.

 

Ausweislich der bei der Kreisverwaltung eingegangenen Verwendungsnachweise wurde die zweckentsprechende Verwendung von 919.260,80 Euro bestätigt. Damit wurden lediglich 39.108,21 Euro (ca. 4 Prozent) nicht verausgabt und fristgerecht an das MAGS NRW erstattet. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Mittelplanung auf Basis von großzügigen Prognosen erfolgen musste, da die Richtlinien zum Stärkungspakt keine rückwirkende Mittelbereitstellung ermöglicht haben. Beispielsweise wurde die Maßnahme „Freier Eintritt für Schwimmbäder und Badeseen“ weniger nachgefragt als erhofft.

 

Im Ergebnis konnte die Kreisverwaltung zusätzliche Fördermittel in Höhe von 342.684,80 € (also rund 59 Prozent mehr) zweckentsprechend verausgaben, als ihr ursprünglich durch das MAGS NRW zugeteilt worden waren.

 

 

Wie das folgende Schaubild zeigt, wurden die bewilligten Mittel überwiegend zur Förderung der sozialen Infrastruktur und Sozialberatung sowie zur Finanzierung der Maßnahme für Einzelfallhilfen „Austauschprogramm für energieineffiziente Elektrogroßgeräte (sog. Weiße Ware)“ eingesetzt. Die Maßnahme „Freier Eintritt für Schwimmbäder und Badeseen“ wurde vergleichsweise wenig nachgefragt. Die proaktive Zusendung der Rhein-Kreis Neuss Pässe an die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss hat flankierend zur Bewerbung beider Maßnahmen beigetragen und deren Inanspruchnahme durch die unmittelbare Bereitstellung des Berechtigungsnachweises deutlich erleichtert.