Betreff
Leitungsverlegung und Gewässerkreuzung Gillbach in Rommerskirchen, Eggershovergasse
Vorlage
68/4317/XVII/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG für die Leitungsverlegung und Gewässerkreuzung Gillbach in Rommerskirchen, Eggershovergasse entsprechend der Vorlage.


Sachverhalt:

Im vorliegenden Fall wurde Befreiung für die Verkabelung Eggershovergasse und Kreuzung des Gillbachs beantragt. Aus der Ortsnetzstation Uferstraße 27 sollen drei Kabel verlegt werden. Die Leitungen müssen den Gillbach queren. Geplant ist ein Spülbohrverfahren (geschlossene Bauweise) durchzuführen und drei Schutzrohre einzuziehen, durch welche später die Leitungen verlaufen. Am Start- und Endpunkt muss eine Grube (2 x 3 m) erstellt werden. Hierfür werden von der Hofseite der Firma Fett beginnend die Schutzrohre unterirdisch, ca. einen Meter unter dem Gillbach verlaufend, bis zur Ortsnetzstation, verlegt.

 

Der Maßnahmenstandort befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans VI- Grevenbroich/ Rommerskirchen- des Rhein-Kreis Neuss. Dieser setzt hier das Landschaftsschutzgebiet „Gillbachtal“ (6.2.2.2) fest. Es werden keine Gehölze beseitigt. Alle durch die Maßnahme beeinträchtigten Flächen werden nach Abschluss der Arbeiten in ihren ursprünglichen Zustand versetzt und mit heimischen Saatgut eingesät.

 

Die Maßnahme ist zur Verstärkung des Niederspannungsnetzes in Rommerskirchen notwendig. Die Aufrechterhaltung der Stromversorgung stellt ein überwiegend öffentliches Interesse gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft dar, zumal keine dauerhaften Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erwarten sind.

 

Die beantragte Befreiung kann gem. § 67 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG gewährt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. 400,00 €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. --,-- €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja/nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. --,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. --,-- €