Beschlussempfehlung:
Der
Mobilitätsausschuss bestellt Frau Steffi Lorbeer zur zusätzlichen
Schriftführerin. Die Schriftführung wird wie bisher durch beide Bedienstete
themenbezogen wahrgenommen.
Die
Bestellungen erfolgen für die Dauer der XVII. Wahlperiode des Kreistages.
Sachverhalt:
Gem.
§ 37 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. v.
m. § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises
Neuss ist über die im Kreistag gefassten Beschlüsse eine Niederschrift
aufzunehmen, die vom Landrat und einem vom Kreistag zu bestellenden
Schriftführenden zu unterzeichnen ist. Die für den Kreistag geltenden
Vorschriften finden nach § 41 Abs. 4 KrO NRW entsprechende Anwendung auf die
Ausschussmitglieder und das Verfahren in den Ausschüssen. Weiterhin bestimmt §
4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss i. V. m. § 27 Abs. 1 Buchstabe e)
der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss, dass die
Sitzungsniederschriften der Ausschüsse vom Ausschussvorsitzenden und einem vom
Ausschuss zu bestellenden Schriftführenden unterzeichnet werden.
Die
Schriftführenden sollten zweckmäßigerweise Kreisbedienstete sein, wobei die
Bestellung möglichst für einen längeren Zeitraum – vorzugsweise für die Dauer
der laufenden XVII. Wahlperiode – erfolgen sollte.
Der
Mobilitätsausschuss unterliegt der Zuständigkeit der Ämter 61 und 66. Die
Verwaltung schlägt Frau Steffi Lorbeer (Amt 61) als Nachfolgerin von Frau Ellen
Spelter-Roschmann als Schriftführerin vor.