Betreff
Bestellung einer weiteren schriftführenden Person für den Mobilitätsausschuss
Vorlage
66/4323/XVII/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Mobilitätsausschuss bestellt Frau Steffi Lorbeer zur zusätzlichen Schriftführerin. Die Schriftführung wird wie bisher durch beide Bedienstete themenbezogen wahrgenommen.

 

Die Bestellungen erfolgen für die Dauer der XVII. Wahlperiode des Kreistages.


Sachverhalt:

Gem. § 37 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. v. m. § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss ist über die im Kreistag gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Landrat und einem vom Kreistag zu bestellenden Schriftführenden zu unterzeichnen ist. Die für den Kreistag geltenden Vorschriften finden nach § 41 Abs. 4 KrO NRW entsprechende Anwendung auf die Ausschussmitglieder und das Verfahren in den Ausschüssen. Weiterhin bestimmt § 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss i. V. m. § 27 Abs. 1 Buchstabe e) der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss, dass die Sitzungsniederschriften der Ausschüsse vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführenden unterzeichnet werden.

 

Die Schriftführenden sollten zweckmäßigerweise Kreisbedienstete sein, wobei die Bestellung möglichst für einen längeren Zeitraum – vorzugsweise für die Dauer der laufenden XVII. Wahlperiode – erfolgen sollte.

 

Der Mobilitätsausschuss unterliegt der Zuständigkeit der Ämter 61 und 66. Die Verwaltung schlägt Frau Steffi Lorbeer (Amt 61) als Nachfolgerin von Frau Ellen Spelter-Roschmann als Schriftführerin vor.