Betreff
Bericht der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH über die Arbeit der Fachstelle Frühen Hilfen und der Familienhebammen
Vorlage
51/4396/XVII/2024
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Als zentraler Baustein für das Netzwerk Frühe Hilfen bietet die Fachstelle Frühe Hilfen ange-henden Eltern und Familien mit Kleinkindern bis zum Alter von drei Jahren frühzeitige und niederschwellige Beratung und Unterstützung an.

 

Entstanden ist die Fachstelle Frühe Hilfen 2010 durch eine Kooperation der Jugendämter der Städte Kaarst und Grevenbroich sowie des Rhein-Kreis Neuss mit der Ev. Jugend- und Famili-enhilfe gGmbH in Kaarst. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Fachstelle und der Famili-enhebammen ist seit dem Jahr 2012 das im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes einge-führten Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).

 

In die Arbeit der Fachstelle integriert sind die Familienhebammen bzw. Familien-, Gesund-heits- und Kinderkrankenpflegerinnen. Sie kommen bei Familien mit erhöhtem Unterstüt-zungsbedarf in der Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern zum Einsatz.

 

Aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen erhält das Kreisjugendamt für 2024 eine Förderung in Höhe von 13.901 €.

 

In seiner Sitzung am 07.02.2024 hat der Kreisjugendhilfeausschuss die Weiterführung der Fachstelle Frühen Hilfen und den Einsatz der Familienhebammen für den Einsatz in den Ju-gendamtsbezirken Grevenbroich und Kaarst sowie Korschenbroich, Jüchen und Rommerskir-chen für die Dauer von drei Jahren mit einem jährlichen Zuschuss für die Fachstelle Frühe Hilfen in Höhe von 16.224,95 € und für die Familienhebammen in Höhe von 19.482,02 € be-schlossen (JhA/20240207/Ö2.1).

 

In der heutigen Sitzung werden Frau Kasprowiczs und Frau Wolf die Fachstelle persönlich vorstellen und über ihre Arbeit berichten.