Beschlussempfehlung:
Zur Überbrückung der geringeren Nachfrage von
Plätzen in der Kindertagespflege gewährt der Rhein-Kreis Neuss im
Kindergartenjahr 2024/2025 Freihaltepauschalen an Kindertagespflegepersonen.
Für die Gewährung bestehen die folgenden Voraussetzungen:
- Freihaltepauschalen werden nur an Kindertagespflegepersonen gezahlt,
die mindestens ein Kind betreuen.
- Freihaltepauschalen werden nur für den zweiten und dritten
unbelegten Platz gezahlt. Werden drei oder mehr Kinder betreut, wird keine
Freihaltepauschale gezahlt.
- Die Freihaltepauschale beträgt 300 Euro monatlich pro Platz.
- Die Freihaltepauschalen werden längstens bis zum 31.07.2025 gezahlt.
Werden unterjährig Kinder auf Plätzen aufgenommen, für die eine
Freihaltepauschale gewährt wird, endet die Zahlung für diese Plätze.
Sachverhalt:
Entgegen dem Trend der vergangenen Jahre ist die
Nachfrage nach Betreuungsangeboten für ein- und zweijährige Kinder für das
Kindergartenjahr 2024/2025 leicht gesunken.
Plätze für Einjährige stehen in begrenztem Umfang in
den Kindertageseinrichtungen des Jugendamtsbezirk zur Verfügung. Der
überwiegende Teil des Bedarfs wird jedoch über das Angebot der
Kindertagespflege gedeckt. Dabei betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu
fünf Kinder meistens in ihren eigenen Räumlichkeiten. Einige
Kindertagespflegepersonen haben sich zu Großtagespflegestellen
zusammengeschlossen, in denen außerhalb des eigenen Haushaltes zwei oder drei
Kindertagespflegepersonen bis zu neun Kinder betreuen. Die
Kindertagespflegepersonen sind sozialpädagogische Fachkräfte oder haben eine
kompetenzorientierte Qualifizierung zur Kindertagespflege nach dem QHB
absolviert.
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen stieg in den
letzten Jahren stetig, so dass die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz alleine durch den Ausbau der Kindertageseinrichtungen nicht
möglich gewesen wäre. Um die verbleibende Lücke zu schließen, wurde deshalb
seitens des Jugendamtes der Ausbau der Kindertagespflege forciert.
Da Kindertagespflegepersonen selbständig tätig sind,
wird es im neuen Kindergartenjahr durch die geringere Nachfrage zu der
Situation kommen, dass einige von ihnen nicht alle ihrer angebotenen
Betreuungsplätze mit Kindern belegen werden können und somit auch deutliche
Einkommenseinbußen haben werden. Es steht zu befürchten, dass einige der
Kindertagespflegepersonen sich beruflich umorientieren werden und bei einem
möglichen Anstieg der Nachfrage in kommenden Kindergartenjahren nicht mehr zur
Verfügung stünden. Dies könnte problematisch werden, da durch die höheren
Anforderungen, die das KiBiz seit 2022 an die Ausbildung der
Kindertagespflegepersonen stellt, eine kurzfristige Werbung neuer
Kindertagespflegepersonen nur sehr begrenzt möglich ist.
Ein Weg, die Situation für die
Kindertagespflegepersonen im neuen Kindergartenjahr berechenbarer zu gestalten,
bestünde darin, unter bestimmten Voraussetzungen Freihaltepauschalen an die
Kindertagespflegepersonen zu zahlen. Da die Zahlung zur Sicherung der Existenz
dienen soll, könnten folgende Konditionen festgelegt werden:
- Freihaltepauschalen werden nur an
Kindertagespflegepersonen gezahlt, die mindestens ein Kind betreuen.
- Freihaltepauschalen werden nur für den
zweiten und dritten unbelegten Platz gezahlt. Werden drei oder mehr Kinder
betreut, wird keine Freihaltepauschale gezahlt.
- Die Freihaltepauschale beträgt 300 Euro
monatlich pro Platz.
- Die Freihaltepauschalen werden längstens
bis zum 31.07.2025 gezahlt. Werden unterjährig Kinder auf Plätzen
aufgenommen, für die eine Freihaltepauschale gewährt wird, endet die
Zahlung für diese Plätze.
Unter diesen Voraussetzungen käme nach jetzigem
Stand die Zahlung von monatlich elf Freihaltepauschalen an sieben
Kindertagespflegepersonen in Betracht. Für das Kindergartenjahr handelt sich um
ein Volumen von ca. 40.000 Euro. Der für das Haushaltsjahr 20224 anteilige
Betrag steht im Haushalt zur Verfügung, da bei den Haushaltsplanungen von einer
vollständigen Auslastung der Kindertagespflegeplätze ausgegangen wurde. Da erfahrungsgemäß
die Bedarfssituation wegen persönlicher Umstände in den Familien dynamisch ist,
kann die absolute Anzahl der tatsächlich zu gewährenden Freihaltepauschalen
etwas schwanken.