Betreff
Freihaltepauschalen für KTPs
Vorlage
51/4420/XVII/2024
Art
Bericht

Beschlussempfehlung:

 

Zur Überbrückung der geringeren Nachfrage von Plätzen in der Kindertagespflege gewährt der Rhein-Kreis Neuss im Kindergartenjahr 2024/2025 Freihaltepauschalen an Kindertagespflegepersonen. Für die Gewährung bestehen die folgenden Voraussetzungen:

  • Freihaltepauschalen werden nur an Kindertagespflegepersonen gezahlt, die mindestens ein Kind betreuen.
  • Freihaltepauschalen werden nur für den zweiten und dritten unbelegten Platz gezahlt. Werden drei oder mehr Kinder betreut, wird keine Freihaltepauschale gezahlt.
  • Die Freihaltepauschale beträgt 300 Euro monatlich pro Platz.
  • Die Freihaltepauschalen werden längstens bis zum 31.07.2025 gezahlt. Werden unterjährig Kinder auf Plätzen aufgenommen, für die eine Freihaltepauschale gewährt wird, endet die Zahlung für diese Plätze.

 


Sachverhalt:

 

Entgegen dem Trend der vergangenen Jahre ist die Nachfrage nach Betreuungsangeboten für ein- und zweijährige Kinder für das Kindergartenjahr 2024/2025 leicht gesunken.

Plätze für Einjährige stehen in begrenztem Umfang in den Kindertageseinrichtungen des Jugendamtsbezirk zur Verfügung. Der überwiegende Teil des Bedarfs wird jedoch über das Angebot der Kindertagespflege gedeckt. Dabei betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder meistens in ihren eigenen Räumlichkeiten. Einige Kindertagespflegepersonen haben sich zu Großtagespflegestellen zusammengeschlossen, in denen außerhalb des eigenen Haushaltes zwei oder drei Kindertagespflegepersonen bis zu neun Kinder betreuen. Die Kindertagespflegepersonen sind sozialpädagogische Fachkräfte oder haben eine kompetenzorientierte Qualifizierung zur Kindertagespflege nach dem QHB absolviert.

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen stieg in den letzten Jahren stetig, so dass die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz alleine durch den Ausbau der Kindertageseinrichtungen nicht möglich gewesen wäre. Um die verbleibende Lücke zu schließen, wurde deshalb seitens des Jugendamtes der Ausbau der Kindertagespflege forciert.

Da Kindertagespflegepersonen selbständig tätig sind, wird es im neuen Kindergartenjahr durch die geringere Nachfrage zu der Situation kommen, dass einige von ihnen nicht alle ihrer angebotenen Betreuungsplätze mit Kindern belegen werden können und somit auch deutliche Einkommenseinbußen haben werden. Es steht zu befürchten, dass einige der Kindertagespflegepersonen sich beruflich umorientieren werden und bei einem möglichen Anstieg der Nachfrage in kommenden Kindergartenjahren nicht mehr zur Verfügung stünden. Dies könnte problematisch werden, da durch die höheren Anforderungen, die das KiBiz seit 2022 an die Ausbildung der Kindertagespflegepersonen stellt, eine kurzfristige Werbung neuer Kindertagespflegepersonen nur sehr begrenzt möglich ist.

Ein Weg, die Situation für die Kindertagespflegepersonen im neuen Kindergartenjahr berechenbarer zu gestalten, bestünde darin, unter bestimmten Voraussetzungen Freihaltepauschalen an die Kindertagespflegepersonen zu zahlen. Da die Zahlung zur Sicherung der Existenz dienen soll, könnten folgende Konditionen festgelegt werden:

  • Freihaltepauschalen werden nur an Kindertagespflegepersonen gezahlt, die mindestens ein Kind betreuen.
  • Freihaltepauschalen werden nur für den zweiten und dritten unbelegten Platz gezahlt. Werden drei oder mehr Kinder betreut, wird keine Freihaltepauschale gezahlt.
  • Die Freihaltepauschale beträgt 300 Euro monatlich pro Platz.
  • Die Freihaltepauschalen werden längstens bis zum 31.07.2025 gezahlt. Werden unterjährig Kinder auf Plätzen aufgenommen, für die eine Freihaltepauschale gewährt wird, endet die Zahlung für diese Plätze.

 

 

 

 

Unter diesen Voraussetzungen käme nach jetzigem Stand die Zahlung von monatlich elf Freihaltepauschalen an sieben Kindertagespflegepersonen in Betracht. Für das Kindergartenjahr handelt sich um ein Volumen von ca. 40.000 Euro. Der für das Haushaltsjahr 20224 anteilige Betrag steht im Haushalt zur Verfügung, da bei den Haushaltsplanungen von einer vollständigen Auslastung der Kindertagespflegeplätze ausgegangen wurde. Da erfahrungsgemäß die Bedarfssituation wegen persönlicher Umstände in den Familien dynamisch ist, kann die absolute Anzahl der tatsächlich zu gewährenden Freihaltepauschalen etwas schwanken.