Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte
Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zur Kenntnis.
Im Sinne des § 19 KiBiz bildet dies die Grundlage der
Jugendhilfeplanung, in deren Rahmen die Verwaltung beauftragt wird,
Gruppenformen und Betreuungszeiten festzusetzen.
Darüber hinaus wird das Jugendamt beauftragt, den
Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes
festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich und
den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen
und umzusetzen. Soweit wie möglich, sollen dafür nicht mehr benötigte
Kindergartengruppen umgewandelt werden.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan
dargestellten Ausbau der Plätze für Kinder u3 zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung, vorbehaltlich der Beteiligung des
Landes im Sinne des § 21 Abs. 8 KiBiz.
Sachverhalt:
Die Verwaltung trägt in der Sitzung
vor.
Als Anlage I. liegt die
Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für die Stadt
Korschenbroich und für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen 2011/21012 vor.