Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2012 zustimmend zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
Das
aktuelle Kreisstraßenbauprogramm 2012 beinhaltet drei Baumaßnahmen. Dabei
handelt es sich um die K 10 Radweg zwischen Grevenbroich - Noithausen und
Grevenbroich - Barrenstein, die K 31 Radweg zwischen Grevenbroich - Allrath und
Grevenbroich - Barrenstein 2. Bauabschnitt (BA) sowie die K 43 Radweg
zwischen Grevenbroich - Elsen und Grevenbroich - Gustorf. Für die beiden erst
genannten Radwegmaßnahmen K 10 und K 31 ist seitens der
Bezirksregierung Düsseldorf und des Landesverkehrsministeriums eine Förderung
für das Jahr 2012 im letztjährigen Programmgespräch in Aussicht gestellt
worden. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit Veröffentlichung des
Förderprogramms für den kommunalen Straßenbau 2012 — im April/Mai 2012 durch
das Ministerium — Klarheit geschaffen wird und dann die wesentlichen Weichen
für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen in der zweiten Jahreshälfte 2012
gestellt werden können.
Bei einem Bauvolumen
von ca. 1,753 Mio. € beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 0,567
Mio. €. für das diesjährige Programmjahr.
Bei
der ersten Maßnahme handelt es sich um den Neubau eines Radweges entlang der stark
befahrenen K 10 zwischen GV-Noithausen und GV-Barrenstein. Der gesamte
Streckenabschnitt der K 10 weist keine separate Rad- und Fußgängeranlage auf.
Der Rad- und Fußgängerverkehr wird auf den beiden ungesicherten Mehrzweckspuren
geführt. Die Verkehrsbelastungen (DTV 2010) betragen für die Teilstrecken
- Noithausen – L 361 : 9.664 Kfz/24h und
- L
361 – Barrenstein : 5.403 Kfz/24h.
Eine Benutzung dieses Bereiches als Fußgänger und
Radfahrer beinhaltet ein hohes Gefährdungspotential und ist folglich als Rad- und
Fußwegverbindung ungeeignet. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die
Maßnahme dringend erforderlich.
Die
Maßnahme K 10 Radweg zwischen Grevenbroich-Noithausen und
Grevenbroich-Barrenstein entspringt der ursprünglichen Maßnahme K 10 -
Markierungslösungen zur Sicherung des Fahrradverkehrs außerorts. Mit
Schreiben vom 15.11.2010 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Aufnahme der
Maßnahme in das Förderprogramm abgelehnt und die Antragsunterlagen dem
Antragsteller zur Entlastung zurückgesendet mit dem Hinweis eines Neuantrages
zur Aufnahme ins Radwegebauförderprogramm unter einer geänderten Planung
(bauliche Lösung).
Der
außerorts baulich abgesetzte gemeinsame Fuß- und Radweg im Zweirichtungsverkehr
besitzt den Vorzug beziehungsweise den größeren Einsatzbereich zur Sicherung
des Fahrradverkehrs im Vergleich zu den Markierungslösungen außerorts. Diese
Einschätzung wird von der Bezirksregierung Düsseldorf uneingeschränkt so
gesehen. Daraufhin hat die Verwaltung eine geänderte Variante in Form einer baulichen
Lösung (Rad- und Gehweg wird durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn
getrennt) ausgearbeitet und der Bezirksregierung als Neuantrag zur Prüfung
vorgelegt. Im Programmgespräch 2011 ist die neue Maßnahme nunmehr thematisiert
worden, und seitens des Zuwendungsgebers eindeutig signalisiert worden einer
Aufnahme ins kommunale Radwegeprogramm 2012 positiv gegenüber zu stehen. Die
Verwaltung arbeitet zurzeit mit Hochdruck an der Ausführungsplanung.
Bei der K 31 Radweg Allrath
–Barrenstein 2. BA beabsichtigt der Kreis in Kooperation mit der Stadt
Grevenbroich den vorhandenen Lückenschluss im Radwegenetz zu schließen. Der
zweite Bauabschnitt stellt den Bereich zwischen Allrath und dem
Überführungsbauwerk dar. Der Radweg im Bereich der Bahnüberführung zwischen
Allrath und Barrenstein ist mit einer Breite von 2,50 m ausgestattet. Dieser
Gefährdungspunkt (Engstelle) ist bereits in früheren Jahren entschärft worden,
und der Radfahrer kann heute ─ ohne die Fahrbahn zu
benutzen ─ unter dem Brückenbauwerk durchfahren.
In einer zurückliegenden Sitzung des Nahverkehrs-
und Straßenbauausschusses wurde angeregt, eine gemeinsame Radwegplanung mit der
Stadt Grevenbroich zur Zusammenführung der städtischen Radwegeplanung von
Allrath bis zur B59 mit der Planung des Kreises vom Ortsausgang Allrath bis zur
Bahnüberführung anzustreben. Die Zusammenführung und Verschmelzung der beiden
Radwegemaßnahmen zu einer Gemeinschaftsmaßnahme ist Anfang 2009 seitens der
beiden Verwaltungen geschehen.
Die Stadt Grevenbroich — als Antragsteller — hat
daraufhin federführend für beide Parteien den neuen Förderantrag für die
Gemeinschaftsmaßnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung
vorgelegt. Im letztjährigen Programmgespräch wurde die Maßnahme mit den
Vertretern der Stadt Grevenbroich besprochen und nach Auskunft der Stadt wurde
seitens des Zuwendungsgebers die Aufnahme der Maßnahme in das Programmjahr 2012
in zugesagt. Die Gemeinschaftsmaßnahme soll nach Vereinbarung mit der Stadt vom
Tiefbauamt des RKN ausgeschrieben und gebaut werden.
Die Neubaumaßnahme K 43
Radweg zwischen Grevenbroich – Elsen und Grevenbroich Gustorf wird in
Tagesordnungspunkt 3 behandelt. Siehe hierzu unter TOP 3 die ausführlichen
Erläuterungen.
Alle drei Radwegemaßnahmen
sind haushaltsrechtlich durch die Bereitstellung der entsprechenden Mittel zur
Realisierung vorbereitet.