Beschlussempfehlung:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass ab dem Schuljahr 2013/2014 am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld ein Bildungsgang zur Förderung von Jugendlichen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Geistige Entwicklung als Modellversuch errichtet wird. Der Bildungsgang soll einzügig mit der Option der Zweizügigkeit geführt werden.
Sachverhalt:
Der
Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, zum Schuljahr 2013/2014 eine sonderpädagogische
Förderklasse als Modellversuch am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld zu
errichten. Der Bildungsgang, in dem Schüler/innen mit dem Förderbedarf geistige
Entwicklung gemeinsam mit Schüler/innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
unterrichtet werden sollen, soll einzügig mit der Option der Zweizügigkeit
geführt werden.
Mit
diesem Bildungsgang soll die inklusive Beschulung von Jugendlichen mit dem
sonderpädagogischen Förderbedarf geistige Entwicklung an einem Berufskolleg
modellhaft erprobt werden. Das Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld wurde
ausgewählt, da es bereits über langjährige Erfahrungen im Umgang mit diesen
Jugendlichen verfügt (s. pädagogisches Konzept).
Der
Berufsschulbeirat hat in seiner Sitzung am 06.11.2012 die Errichtung des
Bildungsgangs vorbehaltlich der Klärung offener Fragen zwischen dem
Berufskolleg und der Kreishandwerkerschaft Niederrhein befürwortet. Diese
Klärung ist mittlerweile erfolgt. Das zwischen dem Berufskolleg und der
Kreishandwerkerschaft abgestimmte Konzept ist als Anlage beigefügt.