Beschlussempfehlung:
1. Der
Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bekennt sich zu einer inklusiven Beschulung.
Hierzu ist im Kreisgebiet das im Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention
vorgesehene Wahlrecht zum Besuch einer Förderschule oder einer allgemeinbildenden
Schule für Kinder mit Behinderung umzusetzen. Deshalb ist nach den Vorgaben des
Landesgesetzgebers ein differenziertes Förderschulsystem im Kreisgebiet zu
sichern und fortzuentwickeln.
2. Die
Landesregierung und der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen werden nach der
erneuten Aufschiebung der Einbringung eines Entwurfes zum 9.
Schulrechtsänderungsgesetz gebeten, zum 1. August 2014 diejenigen gesetzlichen
und finanziellen Rahmenbedingungen für die schulische Inklusion zu schaffen,
die erforderlich sind, damit sowohl für die Schülerinnen und Schüler mit einer
Behinderung als auch für diejenigen ohne eine Behinderung ein verlässlicher
Unterricht am selbst gewählten Förder- bzw. Schulort gewährleistet werden kann.
3. Die
Landesregierung und der Landtag werden weiterhin gebeten, nach Maßgabe des in
der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzips anzuerkennen, dass die
Inklusion für die kommunalen Gebietskörperschaften eine neue kommunale Aufgabe
darstellt, deren Umsetzung eine finanzielle Beteiligung des Landes fordert.
4. Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss wird gebeten, sich mit den Anliegen des Kreistages an die Landesregierung und den Landtag von Nordrhein-Westfalen zu wenden.
Sachverhalt:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2013 den als Anlage beigefügten Antrag der CDU- und der FDP-Kreistagsfraktion beraten und mehrheitlich mit 13 Stimmen bei 7 Gegenstimmen dem Kreistag empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen: