Beschlussempfehlung:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgende
Änderung der § 3 der Nutzungs- und Entgeltordnungen für das Kulturzentrum
Sinsteden und das Kulturzentrum Zons mit Wirkung zum 01.07.2013 zu beschließen:
§ 3 Absatz 1 wird noch um die Einführung folgenden Eintritts
ergänzt: „Kombiticket für die beiden Kultureinrichtungen Kreismuseum Zons und
Kulturzentrum Sinsteden (Das Ticket ermöglicht den einmaligen Eintritt in die
beiden Museen und ist ein Jahr gültig.)
Erwachsene 6,00 Euro
Kinder, Jugendliche, Inhaber der Juleica (Jugendleiterausweis),
Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte 2,00 Euro
Kinder und Jugendliche bei Vorlage der Familienkarte 1,50 Euro
Familien
10,00 Euro
Familien (bei Vorlage der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss) 9,00
Euro
Gruppen von mindestens 6 Personen pro Person 4,50 Euro
Sachverhalt:
Die SPD-Kreistagsfraktion hat die Verwaltung mit Schreiben vom 08.04.2013 beauftragt, die Möglichkeit eines Kombitickets für die beiden Museen in den Kulturzentren Dormagen-Zons und Rommerskirchen-Sinsteden zu prüfen (Anlage).
Die Eintrittspreise der Kultureinrichtungen sind in den jeweiligen Entgeltordnungen der Einrichtungen festgeschrieben. Danach wird folgender Eintritt erhoben:
Erwachsene 4,00 Euro
Kinder, Jugendliche, Inhaber der Juleica (Jugendleiterausweis),
Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte 1,50 Euro
Kinder und Jugendliche bei Vorlage der Familienkarte 1,00 Euro
Familien 7,00 Euro
Familien (bei Vorlage der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss) 6,00
Euro
Gruppen von mindestens 6 Personen pro Person 3,00 Euro
Museumspädagogische Führungen pro Schüler 1,00 Euro
Jahreskarte 24,00 Euro
Familienjahreskarte 30,00 Euro
Für Kinder unter 6 Jahren ist der Eintritt frei.
Freien Eintritt hat nachstehender Personenkreis gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
· Mitglieder des Deutschen Museumsbundes,
· Mitglieder des Internationalen Museumsverbandes (ICOM),
· Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer des Kreismuseums Zons bzw. des Fördervereins des Kulturzentrums Sinsteden.
In den bestehenden Entgeltordnungen wurden eintrittsfreie Tage an jedem Mittwoch sowie an jedem 1. Samstag im Monat für alle Besucherinnen und Besucher, die ihren Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben, aufgenommen. Ein Kombiticket wurde darin bislang nicht berücksichtigt.
Voraussetzung für die Einführung ist jedoch gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 h der Kreisordnung Nordrhein-Westfalens (KrO NRW) eine Änderung der jeweiligen Entgeltordnungen, da der Kreistag ausschließlich für die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zuständig ist. Diese Satzungsänderungen sind anschließend in den Bekanntmachungsorganen des Kreises kostenpflichtig zu veröffentlichen (ca. 400,- € pro Satzungsänderung).