Beschlussvorschlag:
Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages bestellt der Kreistag einstimmig folgende Mit-glieder bzw. stellvertretenden Mitglieder in den Aufsichtsrat der Segelflugplatzgesellschaft Grevenbroich mbH:
Lfd. Nr. |
Mitglied des Aufsichtsrates |
Stellvertretendes Mitglied |
1. |
Allg. Vertreter Steinmetz (§ 113 GO/§ 26 V KrO NRW) |
Dezernent Graul |
2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss ist mit 52,5 % an der Segelflugplatzgesellschaft Grevenbroich mbH beteiligt.
Nach § 10 des Gesellschaftsvertrages entsendet der Gesellschafter Rhein-Kreis Neuss für die Dauer von 5 Jahren insgesamt 8 Mitglieder und 8 stellvertretende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Diese werden nach § 26 Kreisordnung NRW / 113 Gemeindeordnung NRW vom Kreistag bestellt. Ist mehr als ein Vertreter des Kreises zu benennen, muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazuzählen.
Die übrigen 7 Mitglieder und 7 stellvertretenden Mitglieder werden vom Kreistag aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages einstimmig gewählt. Andernfalls wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt (§ 35 Abs. 3 KrO NRW).