Beschlussempfehlung:
Dem Paritätischen
Sozialdienst wird zu den Betriebskosten der Spielgruppe in Jüchen, Alleestraße
für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2014 ein freiwilliger Zuschuss des
Kreisjugendamtes in Form einer Pauschale in Höhe von 447,50 € + ein
Mietzuschuss von 1/3 der Mietkosten = 157,00 €, ergibt zusammen 604,50 €,
gewährt. Der Zuschuss wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2014
gewährt.
Die Verwendung des
Zuschusses ist bis zum 31.3.2015 nachzuweisen.
Die Mittel sind im
Haushalt 2014 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Sachverhalt:
Der Paritätische
Sozialdienst betreibt leider nur noch eine Spielgruppe für Kinder unter 3
Jahren im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes. Diese Spielgruppe
befindet sich in Jüchen auf der Alleestraße. Aufgrund der geringen Nachfrage
stellt auch diese Gruppe ihre Aktivitäten zum 30.06.2014 ein.
Ein
Zuschuss wird deshalb lediglich für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2014 beantragt.
Aus
Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird dem Paritätischen Sozialdienst für
die Spielgruppen eine Förderung in Form einer Pauschale je Gruppe in Höhe von
895,00 € für ein Jahr gewährt. Bei einem halben Jahr beträgt die Pauschale oder
der mögliche Zuschuss 447,50 €.
Für die
Nutzung der Räume in Jüchen ist eine jährliche Miete in Höhe von 944,00 € zu
zahlen, für ein halbes Jahr entsprechend 472 ,00 €. Für das Jahr 2014 wird ein
Zuschuss in Höhe von einem 1/3 der Mietkosten = 157,00 € beantragt.
Eine
Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes gemäß § 45 KJHG wurde für diese
Gruppe erteilt.