Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt, Kreisdirektor/in in folgende Gremien zu entsenden:
Konferenz für
Gesundheit, Pflege und Alter - stellv. Mitglied |
Kooperationsgesellschaft
Mittlerer Niederrhein (KMN) |
Kreisverkehrsgesellschaft
Kreis Neuss mbH |
Kreiswerke
Grevenbroich GmbH |
Regiobahn
Fahrbetriebsgesellschaft mbH |
Segelflugplatzgesellschaft
mbH Grevenbroich |
Sparkasse Neuss |
Verwaltungsgesellschaft
Rhein-Kreis Neuss GmbH |
Zweckverband
euregio rhein-maas-nord |
Zweckverband
IT-Kooperation Rheinland |
Zweckverband
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) |
Sachverhalt:
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 26 Abs. 5 Kreisordnung NRW werden Vertreter des Kreises, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Kreistag bestellt oder vorgeschlagen. Ist mehr als ein Vertreter des Kreises zu benennen, muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagene Bedienstete des Kreises dazuzählen.
Der/ Die neue Kreisdirektor/in soll ab dem 01.03.2015 die Aufgabe übernehmen.