Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht 2014 der
Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Seit dem 01.03.2003 ist auf der Grundlage des
Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) die Gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstelle für die Städte Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich
und Meerbusch sowie für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen beim Kreisjugendamt
Neuss angesiedelt.
Wesentliche Aufgaben der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle sind
neben der Beratung, die Durchführung des Bewerberverfahrens für Ehepaare, die
ein Kind aus dem In- oder Ausland adoptieren möchten sowie die Vermittlung
eines Kindes an Adoptiveltern.
Einmal jährlich erstellt das Kreisjugendamt Neuss einen Bericht, der
über die Entwicklung und den Verlauf der Arbeit der Fachstelle informiert.
Der Jahresbericht 2014 ist als Anlage beigefügt.