Beschlussempfehlung:
- Der Kreistag begrüßt die
Bereitstellung von 36 Plätzen im Rahmen des Programms „Produktionsschule“.
- Zur Finanzierung der Plätze im
Haushaltsjahr 2015 wird eine außerplanmäßige Anforderung/Auszahlung gem. §
83 GO bewilligt. Die Deckungsmittel werden bereit gestellt aus verfügbaren
Mitteln der Produkte 1.100.050.331.010 und 1.100.030.242.010.
- Im Schuljahr 2016/2017 werden die
Haushaltsmittel für den Rechtskreis SGB VIII nicht über die allgemeine
Kreisumlage zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Seit 2005 wird im
Rhein-Kreis Neuss das Werkstattjahr über die Träger Kolping Bildungswerk,
Berufsförderungszentrum Schlicherum und die AWO Berufshilfe angeboten. Das
Werkstattjahr ermöglicht eine intensive Begleitung zahlreicher Jugendlicher, um
diesen erneut die Chance zu geben, einen Hauptschulabschluss zu erwerben und
Perspektiven für eine weitere berufliche Qualifikation zu entwickeln.
Seit dem
Lehrgangsjahr 2012/13 wird das Werkstattjahr zurückgefahren.
Lehrgangsjahr |
Angebotene Plätze im RKN |
2012 / 2013 |
96 Werkstattjahrplätze |
2013 / 2014 |
89
Werkstattjahrplätze |
2014 / 2015 |
54
Werkstattjahrplätze |
2015 / 2016 |
Abschaffung des
Werkstattjahres |
Nach den Vorgaben
des Landes NRW wird das Werkstattjahr ab dem 01.08.2015 nicht mehr angeboten.
Im Rahmen des
Landesprogramms KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) wird seit dem Schuljahr
2014/15 das Programm Produktionsschule.NRW als Nachfolgemaßnahme für das
Werkstattjahr aufgebaut. Dieses richtet sich an Teilnehmer aus drei
unterschiedlichen Rechtskreisen:
> für den
Rechtskreis SGB II: sogenannte „sinnstiftende produktionsorientierte
Tätigkeiten“ gemäß §16 SGB II in
Verbindung mit § 45 SGB III
> für den
Rechtskreis SGB III: „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit
produktionsorientiertem Ansatz“,
sogenannte „BvB-pro“-Maßnahmen
> für den
Rechtskreis SGB VIII: Förderangebote entsprechend § 13 des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes.
Im Rhein-Kreis
Neuss konnte die Produktionsschule noch nicht ausreichend etabliert werden,
obwohl zwei Drittel der Kosten vom Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales (MAIS) des Landes NRW und ESF (europäischem Sozialfonds) finanziert
werden und nur ein Drittel dem Kofinanzierer des entsprechenden Rechtskreises
obliegt.
Im Lehrgangsjahr
2014/15 werden aktuell 18 Plätze im Rechtskreis SGB II vom Jobcenter
Rhein-Kreis Neuss kofinanziert, die auch im nächsten Lehrgangsjahr 2015/16
gehalten werden sollen. Diese Maßnahme setzt das Kolping Bildungswerk momentan
um.
Die Agentur für
Arbeit steht weder in diesem Jahr noch im nächsten Jahr als Kofinanzierer für
den Rechtskreis SGB III zur Verfügung.
Beim Jugendamt
Neuss läuft ein Antrag, der noch nicht abschließend beschieden wurde. Aber auch
bei positivem Ausgang würden die Jugendlichen aus anderen kreisangehörigen
Kommunen durch dieses Angebot nicht erreicht werden.
Die vorhandenen
Platzkontingente im Werkstattjahr NRW konnten in den zurückliegenden Jahren
immer voll belegt werden. Die Plätze wurden ungefähr hälftig von Teilnehmern
aus den Rechtskreisen SGB II und III genutzt. Um auch diesen Jugendlichen ein
Angebot machen zu können, wie es das Werkstattjahr NRW bis jetzt konnte, soll
eine Kofinanzierung des Rhein-Kreises Neuss zur Finanzierung von 36
Produktionsschulplätzen im Rechtskreis SGB VIII ermöglicht werden.
Aus den
zahlreichen Schulkontakten der bisher ausführenden Träger des Werkstattjahres
geht hervor, dass mit dem bestehendem Angebot an Produktionsschulplätzen die
Jugendlichen der Zielgruppe zukünftig nicht annähernd versorgt werden können.
Die bisherigen und
wieder im Schuljahr 2015/16 angebotenen 18 Plätze in der Produktionsschule im
Rechtskreis SGB II können laut Aussage der Schulleitung der Joseph-Beuys-Schule
allein mit deren unversorgten Schulabgängern belegt werden. Dabei könnten aber
nur Jugendliche, die sich im Rechtskreis SGB II befinden, Berücksichtigung
finden. Die Kath. Hauptschule Grevenbroich meldet beispielsweise 13 unversorgte
Schulabgänger. Auch aus den Kreisschulen werden jedes Jahr unversorgte Schüler
und Schülerinnen entlassen.
Unter
Berücksichtigung aller Schulen lässt sich somit ein weitaus höherer Bedarf an
Produktionsschulplätzen vermuten, als er bisher angeboten wird.
Aus diesem Grund
schlägt die Verwaltung vor, für das Schuljahr 2015/16 ausnahmsweise
Haushaltsmittel des Kreises für die Jugendhilfeträger im Rhein-Kreis Neuss
bereit zu stellen, damit die Förderung nach SGB VIII aufgebaut werden kann.
Die Plätze in
Produktionsschulen nach SGB VIII sollen besetzt werden mit
- jungen Menschen mit fehlender Ausbildungsreife und Defiziten im
erzieherischen
Bereich und/oder multiplen
Problemlagen,
- jungen Menschen, die weder ausbildungsreif noch berufsorientiert sind,
- jungen Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber
berufsorientiert sind,
- ausbildungsreifen, aber nicht berufsgeeigneten jungen Menschen,
- ausbildungsreifen, berufsgeeigneten, aber lernbeeinträchtigten und/oder
sozial
benachteiligten jungen Menschen,
- jungen Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven
(Marktbenach-
teiligte),
- (schwerbehinderten) Rehabilitanden (z. B. lernbehinderte Menschen,
geistig be-
hinderte Menschen, körperlich und
mehrfach behinderte Menschen, sehbehinderte
Menschen, sprachbehinderte Menschen,
hörbehinderte Menschen, psychisch be-
hinderte Menschen)
Für 36 Produktionsschulplätze
müsste mit folgenden Kosten gerechnet werden:
Bei einem Preis
von 900 € für den Einzelplatz pro Monat entstünden Gesamtkosten von 388.800 €
für ein Jahr. Davon würden vom MAIS/ESF 279.200 € übernommen, so dass ein Restbetrag
von 129.600 € für den Kofinanzierer aufzubringen bliebe.
Für das
Lehrgangsjahr 2015/16 bedeutet dieses eine Aufwendung von 43.200 € im
Kalenderjahr 2015 (Sept. – Dez.) und eine Aufwendung von 86.400 € für das
Kalenderjahr 2016 (Jan. – Aug.).
Die Kofinanzierung
soll anteilig über die Mittel des Kreissozialamtes („Soziales Handlungskonzept“
– 1.100.050.331.010) und des Amtes für Schulen und Kultur („Fördermaßnahmen für
Schülerinnen und Schüler“ – 1.100.030.242.010) erfolgen.
Die Mittel sollen
wie folgt bereitgestellt werden:
|
2015 |
2016 |
Gesamt |
Kreissozialamt |
33.333 € |
66.667 € |
100.000 € |
Amt für Schulen
und Kultur |
9.867 € |
19.733 € |
29.600 € |
Für das
Kalenderjahr 2016 erfolgt eine Übertragung der anteiligen Haushaltsmittel aus
dem Haushaltsjahr 2015.
Der Schulausschuss
hat über die Produktionsschulen in seiner Sitzung am 01.06.2015 beraten. Über
das Ergebnis wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.