Sachverhalt:
Aktuelle Flüchtlingszahlen im
Rhein-Kreis Neuss
Im
Rhein-Kreis Neuss sind zum 01.10.2016 insgesamt 4.744 Flüchtlinge den Kommunen
auf Grundlage des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG NRW) zugewiesen. Die
Zahl umfasst neben Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren auch solche, deren
Antrag abgelehnt wurde, die aber noch nicht zurückgeführt wurden. Von den
insgesamt 4.744 Flüchtlingen sind 808 aus Syrien, 492 aus dem Irak, 380 aus
Afghanistan, 173 aus dem Iran, 78 aus Eritrea und 30 aus Somalia.
Die Zentrale
Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen in Neuss (ehem.
Alexianer-Kliniken) verfügt aktuell noch über 1.200 Plätze, die auf die
Aufnahmeverpflichtung der Stadt Neuss angerechnet werden. Im Rahmen der
Änderung des FlüAG NRW sollen diese ab 2017 nur noch zu 50 Prozent angerechnet
werden.
Die
Flüchtlinge verteilen sich wie folgt auf die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss:
Daneben sind
im Rhein-Kreis Neuss zum Stand 30.06.2016 insgesamt 2.147 Personen aus den
derzeit zugangsstärksten Asylherkunftsländern in SGB-II Bedarfsgemeinschaften
erfasst. Unter die zugangsstärksten Asylherkunftsländer sind Afghanistan,
Eritrea, Irak, die Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und die
Arabische Republik Syrien gefasst.
Asylantragsteller
sind nach Anerkennung ihres Status als Flüchtling oder Asylberechtigter SGB
II-Leistungsberechtigt, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht selber decken
können. In den Arbeitsmarktstatistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist
nicht direkt nachweisbar, ob und inwieweit Veränderungen von Beschäftigung,
Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug auf Zuwanderung beruhen. Die absolute Zahl
der Beschäftigten, Arbeitslosen und Leistungsbezieher mit den aufgelisteten
Nationalitäten entspricht daher nicht der Zahl der zuletzt zugewanderten bzw.
geflüchteten Personen. In den absoluten Zahlen sind auch Personen enthalten,
die schon lange in Deutschland leben.
Aktuelle Flüchtlingszahlen in
Deutschland
Die Zahl der
neu in Deutschland ankommenden Flüchtlinge ist in den letzten Monaten weiter
gesunken.
Im September
2016 wurden im EASY-System zur Ersterfassung 15.618 neuankommende Flüchtlinge
registriert. Im gesamten Jahr 2016 sind dies insgesamt 272.185, davon alleine
im Januar 2016 91.671. Alleine im November 2015 kamen noch 206.101 Flüchtlinge
nach Deutschland, im Dezember 2015 waren es 127.320.
Die im Jahr
2016 neu angekommenen Flüchtlinge verteilen sich dabei auf folgende anteilig
größte Herkunftsländer:
In den
ersten neun Monaten 2016 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
insgesamt 657.855 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg um 116,8
Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Anstieg der
Asylantragszahlen trotz deutlich weniger ankommender Schutzsuchender im
Vergleich zum Vorjahr liegt darin begründet, dass das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge vermehrt förmliche Asylanträge von Asylsuchenden angenommen
hat, die bereits vor 2016 eingereist sind. Diese Nachmeldungen sollen im
Oktober 2016 im Wesentlichen abgearbeitet sein.
Insgesamt
hat das BAMF damit schon in den ersten neun Monaten des Jahres so viele
Asylanträge aufgenommen wie noch in keinem Jahr zuvor.
Die
Asylerstanträge verteilen sich dabei auf folgende Herkunftsländer:
Entschieden
hat das BAMF von Januar bis September 2016 über die Anträge von 462.314
Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 164,9 Prozent gegenüber dem
Vergleichszeitraum 2015 (174.545 Entscheidungen). 196.862 Personen erhielten
die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention
(42,6 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 89.325 Personen (19,3
Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU.
Bei 7.144
Personen (1,5 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder
Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Dies sind Fälle, in denen
im Heimatland eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit
besteht oder eine Abschiebung auf Grundlage der Konvention vom 04. November
1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unzulässig ist.
Wohnsitzauflage für Flüchtlinge
Das
Integrationsgesetz des Bundes ist im Wesentlichen zum 06. August 2016 in Kraft
getreten. Das Integrationsgesetz enthält eine Wohnsitzregelung, auf deren
Grundlage die Freizügigkeit anerkannter Flüchtlinge im Sinne einer Wohnsitzauflage
beschränkt wird (s. Bericht im Kreisausschuss am 21.09.2016).
Die
Bundesländer sind ermächtigt, die Verteilung der Flüchtlinge auf einzelne
Kommunen über eine Wohnsitzauflage zu regeln. Die Verteilung auf die Kommunen
bedarf einer ausdrücklichen landesrechtlichen Regelung. Mittlerweile liegt der
Entwurf einer Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV-E) der
nordrhein-westfälischen Landesregierung vor.
Der durch
die Landesregierung vorgeschlagene „Integrationsschlüssel“ soll eine Integrationsquote
gemeindebezogen bilden und die Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde (zu 80 %),
deren Fläche (zu 10 %) und entsprechende Arbeitslosigkeitsdaten (zu 10 %)
beinhalten.
Von der auf
dieser Grundlage ermittelten Zuweisungsquote soll ein Abzug (von etwa 10 %) für
Gemeinden erfolgen, die eine besondere Wohnungsmarktbelastungssituation
aufweisen (orientiert am Merkmal, ob die Gemeinde ein Gebiet nach § 1
MietbegrenzVO NRW ist). Zudem soll ein weiterer Abzug (von 10 %) für diejenigen
Gemeinden erfolgen, deren Einwohneranteil aus der Gruppe der sog.
„EU-11“-Staatsbürger im SGB II-Bezug mindestens 50 % über dem
Landesdurchschnitt liegt.
Bei
Letzteren handelt es sich um Staatsbürger der im Rahmen der EU-Osterweiterung
schrittweise hinzugekommenen 11 neuen EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland,
Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien,
Ungarn).
Der
Landkreistag NRW hat aufgrund der Tatsache, dass der Integrationsschlüssel die
für die Integrationsfähigkeit maßgebliche Wirtschaftskraft außer Betracht lässt
Zweifel geäußert, dass dieser den völkerrechtlichen Anforderungen an
Wohnsitzbeschränkungen genügt. Arbeitslosenquoten sagen nach Auffassung des
Landkreistag NRW nur wenig über die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes in
einem Gebiet aus, da sie als Quote keinen Rück-schluss auf die Größe der
Wirtschaftsleistung ermöglichen.
Für die Kommunen
und Kreise wird dieser Schlüssel eine auch mit Blick auf die Haushaltsplanungen
der kommenden Jahre wichtige Vorentscheidung bedeuten: Denn anders als die für
den kreisangehörigen Raum schon überproportionale Belastung nach dem FlüAG, die
jedoch bei der erfolgenden zügigeren Antragsbearbeitung durch das BAMF einen
immer kürzeren Zeitraum betrifft, wird die hierdurch gefundene Verteilung
zunächst für die Zeit der Geltung der Wohnsitzauflage und – bei beabsichtigter
Verfestigung – langfristig die Verteilung der SGB II-Belastung landesweit im
Verhältnis kreisfrei/kreisangehörig prägen.
Auf den Rhein-Kreis
Neuss entfallen nach dem geplanten Integrationsschlüssel 2,42 Prozent aller
Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen. Nach dem aktuellen FlüAG-Schlüssel sind
dies 2,44 Prozent.
Elektronische Gesundheitskarte für
Flüchtlinge
NRW hatte im
August 2015 die Voraussetzungen für die Einführung der Gesundheitskarte für
Asylsuchende mit einer Rahmenvereinbarung des Landes mit den Krankenkassen
geschaffen. Seitens der Kommunen werden insbesondere die Verwaltungspauschalen
kritisiert, die die Kommune pro Flüchtling an die Krankenkasse zahlen muss (8
Prozent der zu erstattenden Leistungen, mindestens jedoch 10 Euro pro Kopf und
Monat).
Bis zum
31.08.2016 sind erst 20 Kommunen in NRW der Rahmenvereinbarung beigetreten und
haben die Gesundheitskarte eingeführt. Tatsächlich leisten die bereits
beigetretenen Kommunen an die jeweilige Krankenkasse zunächst lediglich
Abschlagszahlungen auf die anfallenden Leistungsausgaben und Verwaltungskosten
von in der Regel 200 Euro monatlich je betreutem Flüchtling. Eine Evaluation
über die Höhe des Abschlages soll im ersten Halbjahr 2017 erfolgen.
Bericht des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
In einem
Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur
für Arbeit (IAB) wird über eine Untersuchung des Bildungsstandes der
Geflüchteten berichtet. Bei der Allgemeinbildung der Geflüchteten zeigt sich
eine Polarisierung. Einer beträchtlichen Zahl von Personen, die eine Hochschule
oder ein Gymnasium besucht haben, steht eine nennenswerte Gruppe gegenüber, die
keine Schule oder nur eine Grundschule besucht haben. Deutschlandweit haben rund
70 Prozent der arbeitssuchenden Flüchtlinge und ein Drittel der beschäftigten
Personen aus den Asylherkunftsländern keine abgeschlossene Berufsausbildung. Für
den Rhein-Kreis Neuss bestätigen sich diese Zahlen. Angesichts des geringen
Durchschnittsalters und der allgemeinbildenden Voraussetzungen eines Teils der
Flüchtlinge besteht ein hohes Bildungspotenzial. Die Arbeitsmarktintegration
wird allerdings aufgrund der Sprachhemmnisse und fehlenden beruflichen Bildung längere
Zeit in Anspruch nehmen.
Zur
Förderung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen wurde für die durch das
Job-Center Rhein-Kreis Neuss, die Bundesagentur für Arbeit und den Rhein-Kreis
Neuss betriebenen Integration Points in Grevenbroich und Neuss wie bereits
berichtet ein umfassendes Maßnahmenpaket aufgestellt. Eine Übersicht über das
Maßnahmenpaket hängt dem Bericht an.
Seiteneinsteigerklassen in den weiterführenden
Schulen im Rhein-Kreis Neuss
Zum Stichtag
17.10.2016 werden an den weiterführenden Schulen im Rhein-Kreis Neuss insgesamt
852 Schüler/-innen in 46 Seiteneinsteigerklassen unterrichtet. Diese verteilen
sich wie folgt auf die einzelnen Schulen.
Stadt |
Schule |
Seiteneinsteigerklasse/n |
Schülerzahl |
Dormagen |
Realschule am Sportpark (Klassen 9-10) |
1 (auslaufend) |
17 |
|
Realschule Hackenbroich |
2 |
37 |
|
Bertha-von-Suttner-Gesamtschule |
2 |
41 |
|
Bettina-von-Arnim-Gymnasium |
1 |
14 |
|
BBZ |
3 |
75 |
|
|
|
|
Grevenbroich |
Erasmus-Gymnasium |
1 |
18 |
|
Städt. Diedrich-Uhlhorn Realschule |
2 |
35 |
|
Käthe-Kollwitz-Gesamtschule |
2 |
36 |
|
Wilhelm-von-Humboldt-Gesamtschule |
1 |
9 |
|
Städt. Pascal-Gymnasium |
1 |
17 |
|
BBZ |
4 |
80 |
|
|
|
|
Neuss |
Gesamtschule an der Erft |
1 |
15 |
|
Gesamtschule
Nordstadt |
1 |
8 |
|
Christian-Wierstraet
Realschule (nur noch 9-10er Klassen) |
1 |
20 |
|
Sekundarschule Gnadentaler Allee |
1 |
37 |
|
Janusz-Korczak-Gesamtschule |
1 |
20 |
|
Quirinus-Gymnasium |
2 (Erstförderung + Anschlussförderung) |
17 Ca. 30 |
|
Alexander-von-Humboldt-Gymnasium |
1 |
20 |
|
Neuss, Hammfeld (BBZ) |
7 |
96 |
|
BBZ Weingart |
2 |
36 |
|
Theodor-Schwann-Kolleg
|
2 |
40 |
|
|
|
|
Meerbusch |
Städt. Meerbusch-Gymnasium |
1 |
24 |
|
Städt. Realschule Osterath |
1 |
22 |
|
|
|
|
Kaarst |
Städt. Realschule |
1 |
22 |
|
Albert-Einstein-Gymnasium |
1 |
21 |
|
|
|
|
Korschenbroich |
Städt. Realschule Korschenbroich |
2 |
30 |
|
|
|
|
Jüchen |
Gymnasium Jüchen |
1 |
15 |
Mit Stand
17.10.2016 stehen insgesamt 28 Jugendliche auf der Warteliste für einen Platz
in den internationalen Klassen der Berufsbildungszentren und 16 Kinder auf den
Wartelisten der anderen weiterführenden Schulen im Rhein-Kreis Neuss.
Auf der
Warteliste stehen die Kinder/Jugendlichen, die nach der
Seiteneinsteigerberatung vom Kommunalen Integrationszentrum noch nicht direkt
an Schulen vermittelt werden konnten. Sie wird laufend durch die Schulrätin
(Zuständigkeit: Untere Schulaufsichtsbehörde) abgearbeitet, indem diese die
Kinder einer Schule mit Seiteneinsteigerklasse zuweist.