Sachverhalt:
Mit
Anfrage vom 25.10.2016 fragen die Fraktionen CDU und FDP nach dem Sachstand zum
neuen Verpackungsgesetz nach und bitten um Bericht dazu.
Die
kontrovers diskutierte Entwicklung eines Wertstoffgesetzes mit einer
flächendeckenden Wertstofftonne für alle Bürger ist gescheitert, die
unterschiedlichen Interessen, letztlich der Konflikt zwischen
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Systembetreibern der dualen
Systeme, konnten nicht in Einklang gebracht werden. Die von den
Koalitionsfraktionen und dem Bundesumweltministerium ursprünglich vorgesehene
Erweiterung der Produktverantwortung auf die sogenannten stoffgleichen
Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Bratpfannen oder andere Haushaltswaren, war
nicht konsensfähig. Nachdem auch eine Einigung mit den Ländern auf ein
Wertstoffgesetz nicht möglich war, konzentriert sich nunmehr das Verpackungsgesetz
auf die ökologische Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung.
Hauptziel
des Gesetzes ist es, mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln.
Verpackungshersteller sollen stärker dazu angehalten werden, die
Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Die getrennte
Sammlung von Abfällen soll effizienter und einfacher werden.
Die
unterschiedlichen Zuständigkeiten – die Dualen Systeme für Verpackungen und die
Kommunen für Nichtverpackungen – bleiben somit erhalten. Nach dem Verpackungsgesetz
soll jede Kommune gesondert entscheiden, ob sie mit den dualen Systemen
vereinbart, stoffgleiche Nichtverpackungen und Verpackungen gemeinsam in einer
„Wertstofftonne“ zu erfassen. Zahlreiche Kommunen in Deutschland haben die
Wertstofftonne bereits gemeinsam mit den dualen Systemen eingeführt und damit
Erfahrungen gesammelt. Mit dem neuen Verpackungsgesetz wird die rechtssichere Einführung
solcher Wertstofftonnen gefördert.
Wie
die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen in Abstimmung
mit den dualen Systemen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, ob in Tonnen
oder in Säcken gesammelt sowie wann und wie oft abgeholt wird. Damit können
Restmüll- und Wertstoffsammlung aufeinander abgestimmt werden.
Das
Gesetz schreibt zudem deutlich höhere Recyclingquoten für Verpackungen vor, die
in den dualen Systemen lizenziert und erfasst werden. Bei den Lizenzentgelten
muss zudem die Recyclingfähigkeit stärker berücksichtigt werden.
War
bisher in der Verpackungsverordnung vorgegeben, dass von allen
Verpackungsabfällen 65 Masseprozent stofflich oder thermisch verwertet und 55
Masseprozent stofflich verwertet (recycelt) werden sollen, und dass für Holz
eine Quote von 15%, für Metall von 50% und für Glas und Papier und Kartonagen
60 Masseprozent stofflich verwertet werden müssen, so sollen jetzt 90
Masseprozent bei Glas, Papier, Eisenmetallen und Nichteisenmetallen sowie 80
Masseprozent bei Getränkeverpackungen erreicht werden
Nach
Rücksprache mit dem Landkreistag wird die Bundesumweltministerin den
Gesetzentwurf dem Bundeskabinett noch im Dezember vorlegen. Nach der
Entscheidung des Kabinetts kann er dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet
werden.
Es
existiert eine gemeinsame Stellungnahme der unten aufgeführten, sonst häufig
kontrovers diskutierenden Verbände:
-
Bundesvereinigung
der Deutschen Ernährungsindustrie
-
Bundesverband
Sekundärrohstoffe und Entsorgung
-
Industrievereinigung
Kunststoffverpackungen
-
Handelsverband
Deutschland
-
Markenverband
-
Deutscher
Städtetag
-
Deutscher
Landkreistag
-
Deutscher
Städte- und Gemeindebund
-
Verband
kommunaler Unternehmen
Sie
konnten sich auf folgende Minimalpositionen einigen:
-
Bürgerfreundlichkeit, die Kommunen sind Ansprechpartner für
die Bürger und bestimmen auch Abholrhythmen, gemeinsame Erfassung von LVP und
sonstigen Wertstoffen aus Kunststoffen und Metall
-
Umweltschutz,
Anpassung von Quoten an den Stand der Technik
-
Klarheit, Eindeutigkeit und Vollziehbarkeit der rechtlichen
Grundlagen, rechtssichere Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Kommunen und
Systemen und klare Definition von Zuständigkeiten
-
Transparenz und Vereinfachung, zentrale Stelle mit
Anforderungen zur Berichtspflicht, objektive Systeminformation mit Transparenz
für die Öffentlichkeit
Der
Rhein Kreis Neuss hatte sich an der Diskussion zum Gesetz über die
Wertstofftonne beteiligt und vertritt in der aktuellen Diskussion zur Änderung
der Verpackungsverordnung eine zu den übrigen Stellungnahmen differenzierte
Meinung, die aus der im Rhein-Kreis praktizierten Abfallbehandlung resultiert.
Die Einsammlung von Metallen kann auch in den grauen Tonnen erfolgen, da diese
durch die Sortieranlage (WSAA) des Kreises aussortiert und anschließend
recycelt werden. Als ökologischer Vorteil einer Wertstofftonne (Miterfassung
von stoffgleichen Nichtverpackungen in der gelben Tonne) verbliebe somit
lediglich ein anderer Entsorgungsweg für Kunststoffe, die keine Verpackungen sind.
Angesichts der geringen Menge solcher Kunststoffe und weil auch die in der
gelben Tonne gesammelten Kunststoffe derzeit zu ca. 50% der Müllverbrennung
zugeführt werden, hätte eine Wertstofftonne im Rhein-Kreis Neuss einen
überschaubaren ökologischen Vorteil.
Die
Einführung wäre dagegen aufwändig, da sich viele Beteiligte auf die operativen
und finanziellen Bedingungen der Wertstofftonne einigen müssten. Dies wären die
10 Systembetreiber (Stand: August 2016), die 8 kreisangehörigen Städte und
Gemeinden (Einsammlung) und der Kreis (weitere Entsorgung). Weiterhin müssten
voraussichtlich die bestehenden Entsorgungsverträge der Städte und Gemeinden
sowie des Kreises (soeben neu ausgeschrieben) angepasst werden. Wertstofftonnen
sind in NRW bisher vornehmlich in kreisfreien Städten eingeführt worden. Dort
ist die Anzahl der Beteiligten geringer, da Einsammlung und Verwertung in einer
Hand liegen. Auch sind die operativen Leistungen sowohl für die Einsammlung der
gelben Tonne als auch für die Einsammlung des Restmülls häufig dauerhaft bei
einer städtischen Gesellschaft konzentriert.
Die
mögliche Einführung einer Wertstofftonne wurde gemeinsam mit den Städten und
Gemeinden auf einer Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft
Rhein-Kreis Neuss“ am 08.11.2016 besprochen. Sowohl die Städte und Gemeinden
als auch der Kreis möchten derzeit bei einer Abwägung von Aufwand und Nutzen
keine Empfehlung zur Einführung einer Wertstofftonne im Rhein-Kreis Neuss aussprechen.