Berichtszeitraum Dezember 2016 / Januar 2017
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft Berichtszeitraum Dezember 2016 / Januar 2017 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
- Energiewirtschaft
1.1 Erdgasfernleitungsprojekt Zeelink:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben informiert die
Open Grid Europe GmbH über den Verfahrensstand, die nächsten Schritte und
Informationsmöglichkeiten zur geplanten Erdgasfernleitung Zeelink. Vorgesehen
sind unter anderem 16 Dialogveranstaltungen in
Kommunen des Projektgebiets im Vorfeld des im Spätsommer 2017
beginnenden Planfeststellungsverfahrens.
- Braunkohlenplanung
A. Aktuelle Termine
1. Sitzungen des Braunkohlenausschusses im
Jahr 2017
Die Sitzungen des Braunkohlenausschusses im Jahr 2017 sind für den 03.03.2017 und den 11.12.2017 vorgesehen. Die jährliche Befahrung des Reviers durch den Braunkohlenausschuss erfolgt am 12.05.2017.
B. Betriebsplanungen
1. RWE Power AG Wasserwirtschaft -
Sonderbetriebsplan O 2016/04:
- Herstellung von wasserwirtschaftlichen Anlagen der Tagebaue Inden, Garzweiler und Hambach
- Errichtung von flachen Grundwassermessstellen für das Monitoring
Mit Bescheid vom 11.11.2016 wurde der o. g. Sonderbetriebsplan durch die Bezirksregierung Arnsberg zugelassen. Seitens des Rhein-Kreises Neuss wurden im Verfahren keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht (s. Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft zum Kreisausschuss am 24.08.2016)
2. Änderung der Abschlussbetriebspläne in den
Tagebauen Frimmersdorf/Garzweiler:
-
Oberflächengestaltung und Rekultivierung (bis
1995)
-
Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung,
Oberflächenentwässerung und landschaftsgestaltende Anlagen (1996 bis 2001)
-
Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung
(2001 bis 2025)
Mit Datum vom 30. November 2016 wurde von der RWE Power AG der Antrag auf Änderung der genannten Abschlussbetriebspläne gestellt. Von der Bezirksregierung Arnsberg wurde das Beteiligungsverfahren mit Fristsetzung zum 27.01.2017 eingeleitet.
Gegenstand der Änderung ist vor dem Hintergrund der Planfeststellung der Trassenführung der A 44n eine Anpassung von Flächenzuschnitten zur optimierten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren. Weiterhin ist auch die Umgestaltung der noch anzulegenden landschaftsgestaltenden Anlagen und auszubauenden Gewässer Gegenstand der Änderung, um die im Zuge der Rekultivierung zu berücksichtigenden artenschutzrechtlichen Anforderungen umzusetzen.
Die Unterlagen werden derzeit durch die betroffenen Fachdienststellen des Rhein-Kreises Neuss geprüft.