Sachverhalt:
Zuletzt wurde in
der 9. Sitzung am 27.03.2017 berichtet. Danach hat sich der Sachstand wie folgt
entwickelt:
Nordkanal
Am 04.04.2017 hat Minister
Remmel gemeinsam mit Herrn Dr. Koenzen von dem durch das MKULNV NRW
beauftragten Planungsbüro das Gutachten zur ökologischen Entwicklung des
Nordkanals und anderer künstlicher Wasserkörper in NRW im Rathaus der Stadt
Kaarst vorgestellt. Eingeladen waren u.a. die Bürgermeisterin und Bürgermeister
der Anliegerstädte des Nordkanals und Landrat Petrauschke, die Fraktionsvorsitzenden
der Ratsfraktionen der Anliegerstädte und der Kreistagsfraktionen sowie die
Mitglieder der Arbeitsgruppe Nordkanal beim MKULNV NRW. Auf Initiative des
Kreises wurden zudem die Mitglieder der Grundwasserkommission des Kreistages
und des Planungs- und Umweltausschusses des Kreises sowie der Erftverband
eingeladen.
In
dem Gutachten ist eine Vorgehensweise zur Bewertung der künstlichen
Wasserkörper in Nordrhein-Westfalen dokumentiert. Auf dieser Basis sind dann
die bisherige Einstufung und Bewertung des Nordkanals und vier weiterer
Gewässer, die nicht im Rhein-Kreis Neuss liegen, überprüft und – sofern
erforderlich – Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials
abgeleitet worden.
Das
Gutachten ist auszugsweise (S. 59, S. 104 und 105) beigefügt (Anlage 1).
Die
vollständige Version des Gutachtens finden Sie auf der Homepage des Landes
http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/Meldungen/Gutachten_zum_Nordkanal
Wer sind die Projekt-/maßnahmenträger ?
Für Maßnahmen am
Nordkanal ist der Wasser- und Bodenverband Nordkanal, für Maßnahmen im
Mündungsbereich des Jüchener Bachs ist der Erftverband und für die Maßnahmen
rund um den Erftkanal sowie den Erftmühlengraben ist die Stadt Neuss Projekt-
und Maßnahmenträger.
Welche Rolle spielt die untere
Wasserbehörde bei der Planung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen?
Die untere Wasserbehörde hat für den Nordkanal, den Jüchener Bach, den
Erftkanal und den Erftmühlengraben die Bewirtschaftungsverantwortung.
Diese Verantwortung umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
Bewirtschaftungsgespräche mit den Maßnahmenträgern, Beratung und
Unterstützung der Maßnahmenträger, Nachhalten der fristgerechten Umsetzung der
Maßnahmen, Jahresberichte an die Bezirksregierung Düsseldorf zu Problemen und
Hindernissen bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Ferner ist die untere Wasserbehörde insbesondere zuständig für die
Prüfung von Maßnahmenkonzepten, Genehmigungsplanungen und die wasserrechtliche Zulassung von
genehmigungspflichtigen Maßnahmen.
Zudem hat die untere Wasserbehörde über alle vier Gewässer die Gewässeraufsicht und ist damit
insbesondere auch zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung
der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Als untere staatliche Verwaltungsbehörde obliegt dem Landrat die Aufsicht über den Wasser- und
Bodenverband Nordkanal. Die Aufgaben der Wasserverbandsauficht nimmt die untere
Wasserbehörde wahr. Sie berät und unterstützt den Verband in erster Linie bei
der Planung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Mit der Grundwasserproblematik beschäftigt sich die GW-Kommission in
ihrer Sitzung am 06.06.2017.