Beschlussempfehlung:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Konzeptentwurf zur Einrichtung eines psychosozialen Krisendienstes zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, an der weiteren Ausgestaltung des Konzeptes zu arbeiten.
Darüber hinaus empfiehlt der Sozial- und Gesundheitsausschuss, finanzielle Mittel für die Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel müssen ggf. über- oder außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Gewährung von Finanzmitteln soll seitens des Rhein-Kreises Neuss nur dann erfolgen, wenn für dieses Vorhaben weitere Geldgeber gefunden werden können. Es wird empfohlen, den Landschaftsverband Rheinland und relevante Stiftungen auf eine Co-Finanzierung anzusprechen.
Sachverhalt:
Einrichtung eines
psychosozialen Krisendienstes im Rhein-Kreis Neuss
Die Verfasser des Psychiatrieberichtes des 2008 empfehlen, dass Krisen möglichst ambulant aufgefangen werden und stationäre Aufnahmen nur dann in Erwägung gezogen werden sollen, wenn keine Alternativen bleiben.
Im Rhein-Kreis Neuss gibt es bisher keinen ausgewiesenen Krisendienst. Ein Fazit aus dem Abschlussbericht „Kommunale Gesundheitsberichterstattung über psychiatrische Unterbringungen und Möglichkeiten ihrer Nutzung im Rahmen eines gemeindepsychiatrischen Qualitätsmanagements“ der Universität Siegen kommt zu der Schlussfolgerung, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil von Einweisungen nach PsychKG (die so genannten Zwangseinweisungen) vermeidbar wäre, wenn kompetente und verlässliche Alltagsbegleitung des Betroffenen durch Angehörige oder / und professionelle Dienste erfolgen würde.
Die Steuergruppe Sucht und Psychiatrie (Arbeitsgruppe der Gesundheitskonferenz, die sich mit Fragen der Psychiatriekoordination beschäftigt) hat dieses Thema in mehreren Arbeitsgruppensitzungen und Workshops ausführlich analysiert und einen konkreten Vorschlag für die Einrichtung eines derartigen Dienstes erarbeitet. Dieser Konzeptentwurf ist als Anlage beigefügt.
Für die Realisierung des vorliegenden Krisendienstmodells ist eine Mischfinanzierung vorgesehen. Vorgespräche sind bereits mit dem Landschaftsverband Rheinland geführt worden, als weitere Geldgeber kommen Stiftungen und ggf. Krankenkassen infrage. Es wird vorgeschlagen, die Eigenbeteiligung des Rhein-Kreises Neuss auf 60 Prozent zu begrenzen.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss wird gebeten, dieses Konzept zu erörtern und einen Beschluss zu fassen. Sollte dieser befürwortend ausfallen, wird die Verwaltung weitere Schritte zur Umsetzung dieses Vorhabens realisieren und Kostenverhandlungen mit relevanten Akteuren beginnen (Krankenkassen / Landschaftsverband Rheinland / Stiftungen).
Nach dreijähriger Laufzeit soll darüber beraten werden, ob der psychosoziale Krisendienst fortgesetzt werden soll, oder ob der Nutzen vor dem Hintergrund der nicht geringen Mittel möglicherweise zu gering ist. Darüber soll eine - von einem externen Institut durchgeführte - Evaluation Aufschluss geben.
Die Verwaltung wird das Konzept ausführlich in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vorstellen.