- Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW
Beschlussempfehlung:
Die
Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, um die
Organisation und Durchführung des Straßenwinterdienstes auf den Kreisstraßen
und Radwegen entlang der Kreisstraßen ab dem Winter 2019/2020 sicher zu stellen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 02.05.2018 (Anlage 1) hat der
Landesbetrieb Straßen NRW völlig unerwartet die gemeinsame Vereinbarung vom
01.07.2003 zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und dem Landesbetrieb Straßen NRW zur
Organisation und Durchführung des Winterdienstes auf den Kreisstraßen und den
Radwegen entlang der Kreisstraßen im Rhein-Kreis Neuss einseitig gekündigt. Es
sind mehrere Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen NRW geführt worden in
Bezug auf eine (Teil-) Rücknahme der Kündigung. Diese verliefen allerdings
ergebnislos (Anlage 2 - Gesprächsvermerk der finalen Gesprächsrunde vom
04.09.2018).
Der kommende Winter (2018/2019) ist somit die letzte
Periode, in der der Winterdienst für den Rhein-Kreis Neuss durch den
Landesbetrieb Straßen NRW durchgeführt wird.
Vorgesehen
ist vorrangig, Gespräche mit den kreisangehörigen Kommunen zu führen, um eine
Kooperation mit diesen in Sachen Winterdienst auf den Kreisstraßen im
entsprechenden Einzugsgebiet der jeweiligen Kommune zu erreichen. Mit einer
derartigen Kooperation lassen sich voraussichtlich logistische und
Kostenvorteile erzielen.
Eine
nachrangige Option ist, eine öffentliche Ausschreibung mit dem Ziel
durchzuführen, einen Unternehmer zu finden, der die Durchführung des
Straßenwinterdienstes auf den Kreisstraßen und Radwegen für den Rhein-Kreis
Neuss übernimmt.