Bericht der Verwaltung über die Infoveranstaltung für Akteure zum Thema "Hochwasserrisiken gemeinsam meistern" bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 04.06.2019
Sachverhalt:
Zum Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement wurde zuletzt in der
Sitzung vom 21.02.2019 berichtet. Am 04.06.2019 fand bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine
Informationsveranstaltung zum Thema „Hochwasserrisiken gemeinsam meistern“
für Akteure im Regierungsbezirk Düsseldorf statt, an der u.a. Vertreter des
Umweltministeriums, des LANUV, der Kreise und Kommunen, der Wasser- und
Bodenverbände und Deichverbände teilgenommen haben. Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte im Rahmen dieser
Veranstaltung mit, dass landesweit 18 Gewässer nicht mehr als Risikogewässer
eingestuft wurden. Hierzu gehört auch der Trietbach. Mit der Herausnahme des
Trietbachs aus der Kulisse der Risikogewässer ist auch die Verpflichtung zur
Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserrisiko-Managementplans für dieses
Gewässer entfallen. Bis Ende 2019 wird eine Aktualisierung der
Überflutungsflächen vorgenommen. Für einzelne Ge-wässer haben sich Änderungen
bezüglich einer Neuberechnung, einer geänderten Gewässerkulisse oder auch
aufgrund neuer geschützter Gebiete ergeben. Die von der Bezirksregierung
bereits ermittelten Karten sollen allen Akteuren in den nächsten Tagen zur
Plausibilitätsprüfung zur Verfügung gestellt werden. Die in den Jahren 2014/2015 erstellte Hochwasserrisikomanagementplanung
wird 2019/2020 fortgeschrieben. Dies erfolgt gemeinsam durch die
Bezirksregierung, die Kreise, die Kommunen und andere Akteure. Dabei
übernimmt das Umweltministerium NRW die landesweite Koordination. Anders als noch 2015 wird es 2021 nach Beschluss aller Bundesländer
für die deutschen Teile der länderübergreifenden Flussgebiete (Rhein, Ems,
Weser) je einen gemeinsamen Hochwasser-risikomanagementplan geben. Da das
deutsche Einzugsgebiet der Maas nicht länderübergreifend ist, wird hier nach
wie vor ein Plan allein für NRW erstellt. Der Kern des Hochwasserrisikomanagements sind die Maßnahmen der
Akteure vor Ort. Diese werden für die übergeordneten Pläne lediglich
zusammengefasst. Die Planung und die Umsetzung selbst geschehen regional und
lokal. Das bedeutet auch für die Aktualisierung der Maßnahmenplanung
2019/2020, dass von den Akteuren die Maßnahmen ausgewählt werden, die zur
Verringerung des Hochwasserrisikos in den nächsten Jahren umgesetzt werden
sollen. Durch die Prüfung und Aktualisierung der Maßnahmenplanung leisten
Kommunen, Kreise und andere Akteure einen wichtigen Beitrag zur
Risikominderung bei Hochwasserereignissen. Von Überflutungen können auch Grundstückseigentümer
betroffen sein, die nicht in der Nähe eines Gewässers wohnen. Gefahren durch
Starkregen stellen eine große Herausforderung vor allem für Kommunen, aber
auch für Eigentümer von öffentlichen und privaten Gebäuden oder Betreiber von
Infrastrukturanlagen dar. Maßnahmen zum kommunalen
Starkregenrisikomanagement, wie z.B. die Erstellung von
Starkregengefahrenkarten, Risikoanalysen sowie Handlungskonzepten zur
effizienten Schadensreduzierung können Beiträge zum
Hochwasserrisikomanagement sein. Daher sollen künftig in den
Hochwasserrisikomanagementplänen auch Maßnahmen des Starkregenrisiko-managements
auf kommunaler Ebene aufgenommen werden. Die kreisangehörigen Kommunen wurden bezüglich der vom Land NRW
erstellten „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ am 07.02.2019
angeschrieben und es wurde der aktuelle Sachstand sowie evtl.
Diskussionsbedürfnisse zum „Kommunalen Starkregenrisiko-management“
abgefragt. Starkregengefahrenkarten wurden bereits von der Stadt
Korschenbroich und der Stadt Neuss erstellt. Die Starkregengefahrenkarten für
das Stadtgebiet Grevenbroich befinden sich noch in der Feinabstimmung. Der Rhein-Kreis Neuss hat zum 30.10.2019 alle kreisangehörigen
Kommunen zu einer wasser-wirtschaftlichen Dienstbesprechung eingeladen. Dabei
wird das Thema „kommunales Stark-regenrisikomanagement“ zwecks Erfahrungsaustausch
und Abstimmung der weiteren Vor-gehensweise ein wichtiger Tagesordnungspunkt
dieser Dienstbesprechung sein. |