Bericht zur Überprüfung der Installation von Photovoltaikanlagen
Sachverhalt:
Bericht der Projektgruppe
„Photovoltaik“
Auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP vom 08.08.2018 hat der Kreisausschuss die Verwaltung am 29.08.2018 gebeten, die Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden zu prüfen. Sofern bei geeigneten Gebäuden eine Installation unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll und effizient ist, soll die Umsetzung erfolgen.
Die vom Dezernenten VI gebildete Projektgruppe „Photovoltaik“, unter der Leitung des Amtes für Gebäudewirtschaft, hat zwischenzeitlich alle Dächer der kreiseigenen Gebäude individuell auf verschiedene Parameter (z. B. Sonneneinstrahlung und Verschattung) untersucht. Ein erster Sachstand wurde durch die Projektgruppe in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 21. Februar 2019 mitgeteilt.
Gebäude und Dächer
Bei einer ersten technischen Überprüfung wurden die Dächer näher betrachtet, die vor kurzem saniert wurden und diejenigen, die in den kommenden Haushaltsjahren erneuert werden sollen. Die geeigneten Dachflächen wurden entsprechend beurteilt, das Ergebnis ist im Bericht vom 24.06.2019 zusammengestellt.
Es hat sich herausgestellt, dass zunächst fünf Dächer für die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) in Frage kommen. Für diese fünf Dächer wurden erste Wirtschaftlichkeitsberechnungen für unterschiedliche Anlagenmodelle ausgearbeitet.
Wirtschaftlichkeit
Es wurden die Alternativen Kauf einer PV-Anlage, Pacht einer PV-Anlage und die Vermietung der Dachfläche betrachtet.
Die unterschiedlichen Betreibermodelle für PV-Anlagen wurden für die in Frage kommenden Dachflächen zusammengefasst und sind im Bericht vom 24.06.2019 dargestellt.
Es zeigt sich, dass die Anschaffung und Nutzung einer PV-Anlage auf kreiseigenen Gebäuden auch ohne Fördergelder wirtschaftlich ist.
Zwar ist die Einspeisevergütung drastisch gesunken, jedoch betragen die Kosten für die Anschaffung einer PV-Anlage nur noch ein Drittel gegenüber den ersten Berechnungen aus dem Jahr 2009. Im Rahmen klimapolitischer Zielsetzungen könnten durch selbst erzeugten klimafreundlichen Strom CO²-Emissionen eingespart werden.
Im vorliegenden Bericht wurden alle Gebäude des Kreises
inkl. der Rhein-Kreis Neuss Kliniken einer Überprüfung unterzogen und konkrete
Empfehlungen ausgesprochen.
Derzeit bieten sich fünf Gebäude für die Errichtung von
Photovoltaikanlagen an:
Gebäude |
Jahresstrom-verbrauch kWh |
Leistung PV-Anlage kWp |
Eigenverbrauch kWh/a |
Einsparung kgCO²/a |
Kostenschätzung (Kauf) Euro |
Michael-Ende Schule |
70.500 |
28 |
27.000 |
13.000 |
60.000 |
Gesundheitsamt Grevenbroich |
290.000 |
40 |
37.000 |
18.000 |
83.000 |
Berufsbildungs-zentrum Neuss Hammfelddamm |
851.000 |
130 |
104.800 |
63.000 |
292.000 |
Berufsbildungs-zentrum Grevenbroich |
457.000 |
90 |
70.000 |
42.000 |
195.000 |
Berufsbildungs-zentrum Dormagen |
234.000 |
75 |
57.000 |
34.000 |
160.000 |
(Stand:
April 2019)
Die hier aufgestellten Kostenschätzungen beim Kauf einer
Photovoltaikanlage enthalten jeweils einen Anteil von 15 % für die Ingenieurleistungen
und einen Anteil von 15 % für Anschlussarbeiten.
Weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung plant die Maßnahmen wie folgt umzusetzen:
Ende 2019 beabsichtigt die Verwaltung zunächst die
Planungsleistungen für die Nutzung von PV-Anlagen auf den Dächern des Erweiterungsbaus
der Michael-Ende Schule und des Gesundheitsamtes in Grevenbroich in Auftrag zu
geben. Bei positivem Verlauf könnten die Planungen in 2020 umgesetzt werden.
Für die Michael-Ende Schule liegt dafür derzeit eine Kostenschätzung in Höhe
von 60.000 Euro und für das Gesundheitsamt Grevenbroich eine Kostenschätzung in
Höhe von 83.000 Euro vor.
Die Mittel für diese PV-Anlagen werden, soweit möglich, aus
den laufenden Haushaltsmitteln gedeckt.
Eine weitere Planung von PV-Anlagen auf dem Dach des
Berufsbildungszentrums Neuss Hammfelddamm ist in 2021 und auf dem Dach des
Berufsbildungszentrum Grevenbroich in 2021/2022 vorgesehen. Die Planung und
Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des BBZ Dormagen ist erst nach
Sanierung der Fassade und des Daches möglich, die voraussichtlich nach 2022
erfolgt.
Für alle weiteren Gebäude aus
der Voruntersuchung werden entsprechend in den kommenden Haushaltsjahren Mittel
im Haushalt eingestellt.
Anlage:
Bericht zur Überprüfung der Installation von Photovoltaikanlagen vom
24.06.2019