Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
Für die Jahre 2019 / 2020 wurde erneut ein Doppelhaushalt
erstellt.
Zu Änderungen und Tendenzen der letzten Jahre trägt die Verwaltung in
der Sitzung vor; diese wurden im Herbst 2019 mit den Bürgermeistern und
weiteren VertreterInnen der drei Gemeinden sowie der Kreiskämmerei erörtert.
Für das Jahr 2018 ergab sich ein Überschuss in Höhe von rund 316.000 €.
Das Jahr 2019 wird mit einem Fehlbetrag enden, der noch zu errechnen
ist. Die im vergangenen Jahr benötigten Mehraufwendungen ergaben sich im
Bereich der Jugend- und Familienhilfe, vor allem durch einzelne, sehr
kostenaufwändige Fälle und durch einen erhöhten Bedarf an ambulanten Hilfen in
Familien, an vorläufigen Maßnahmen sowie an stationären Maßnahmen in der
Heimerziehung und der Eingliederungshilfe.
Außerdem war ein höherer Betrag bei den Erträgen in Sollabgang zu
bringen: Nachdem in einem rechtlich komplizierten Fall einer Komplexleistung
vom Sozialgericht Düsseldorf eine Kostenerstattungspflicht des LVR festgestellt
wurde, ist damit zu rechnen, dass in zweiter Instanz gegen die Erstattungspflicht
des LVR entschieden wird.
Der Haushaltsentwurf wurde
bereits online gestellt und wird daher nicht mehr als gedruckte Version
herausgegeben.