Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt
dem Kreistag, den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur Übernahme der Berechnung und Geltendmachung der Elternbeiträge
für die Offene Ganztagsschule von der Gemeinde Rommerskirchen auf den
Rhein-Kreis Neuss“ zu beschließen.
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Rommerskirchen ist Träger von derzeit drei Grundschulen. Am Angebot
der OGS nehmen zurzeit rund 400 Kinder teil. Nach Satzung der Gemeinde sind für
die Teilnahme Elternbeiträge zu berechnen und zu erheben. Der Kreis wurde von
der Gemeinde gebeten, diese Aufgabe im Rahmen der interkommunalen
Zusammenarbeit zu übernehmen.
Das
Kreisjugendamt erhebt in eigener Zuständigkeit die Elternbeiträge für Kinder in
Kindertagesstätten und Kindertagespflege für die Kommunen Jüchen,
Korschenbroich und Rommerskirchen. Die Abwicklung erfolgt für rund 3.000
Betreuungsplätze, so dass erforderliches Fachwissen bei den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern vollumfänglich vorhanden ist. Von Vorteil ist für die Eltern
ebenso wie für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, dass in den meisten Fällen
kein Zuständigkeitswechsel bei Schuleintritt der Kinder erforderlich sein wird.
Auch sind ggf. Geschwisterkinder weiterhin in einer Kindertagesstätte. Eltern
müssen in diesen Fällen nur noch gegenüber einer Behörde ihr Einkommen
nachweisen, die ihr bekannt und vertraut ist.
Der
Personalbedarf für die Sachbearbeitung der Elternbeiträge OGS Rommerskirchen
liegt derzeit bei 0,3 Vollzeitäquivalente. Auch der vergleichsweise geringe
Personalbedarf spricht für eine Kooperation.