Sachverhalt:
Der Antrag der
Kreistagsfraktionen vom 02. Dezember 2020 ist als Anlage beigefügt.
Der im Antrag
formulierte Beschlussvorschlag gliedert sich in insgesamt 6 Punkte zu denen die
Verwaltung wie folgt Stellung nimmt:
Zu 1.
„Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bis März 2021 einen aktuellen
Bericht zum Waldzustand im Rhein-Kreis Neuss dem Planungs-, Klima- und
Umweltausschuss zur Beratung vorzulegen, der im Sinne eines Katasters u. a.
auch Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, den Baumbestand und die Art der
forstwirtschaftlichen Nutzung gibt.“
Stellungnahme:
Der Waldzustand in
NRW wird jährlich im Rahmen der sogenannten Waldzustandserhebung durch den
Landesbetrieb Wald und Holz NRW erhoben. Die Ergebnisse werden jeweils im
Herbst als Waldzustandsbericht veröffentlicht und sind für den Rhein-Kreis
Neuss anwendbar.
Ca. 40 % der
Waldfläche befinden sich in zumeist klein- bis kleinstparzelliertem Eigentum
zahlreicher privater Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen. Nur ein Teil dieser
Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen lässt sich durch die Untere Forstbehörde
betreuen.
Die
Kreisforstdienststelle ist nicht Untere Forstbehörde; diese Funktion nimmt der
Landesbetrieb Wald und Holz NRW wahr. Als Untere Forstbehörde ist dieser
Landesbetrieb zuständig für die Genehmigungen nach dem Landesforstgesetz (z. B.
Erstaufforstungen und Waldumwandlungen) sowie die Einhaltung der Verpflichtung
zur Wiederaufforstung nach Waldnutzung oder durch Schadereignisse (z. B. Sturm,
Insektenbefall). Eine - wenn überhaupt bestehende - Zuständigkeit für die
Erstellung eines Waldkatasters wäre demnach auch bei der Unteren Forstbehörde
anzusiedeln.
Neben den
kreiseigenen Waldflächen werden die Waldflächen der Kommunen Neuss, Kaarst,
Jüchen und Rommerskirchen sowie der Kreiswerke Grevenbroich GmbH durch die
Kreisforstdienststelle betreut.
Zu 2.
„Die Waldvermehrung wird mit dem Ziel fortgesetzt, deutlich
nachvollziehbar nicht mehr zu den waldärmsten Kreisen Deutschlands zu zählen.“
Stellungnahme:
Das Ziel der Waldvermehrung wird im Rhein-Kreis Neuss seit dem
Grundsatzbeschluss des Kreistages 1988 mit Erfolg umgesetzt. Die derzeitige
Waldvermehrung durch den Kreis umfasst eine Fläche von über 225 ha. Die
Anstrengungen des Kreises zur Waldvermehrung wurden mit dem Beschluss zur „Waldagenda
21 - Gemeinsam für mehr Wald im Kreis Neuss“ (2002) bekräftigt und auf eine
breite Basis gestellt (Anlage,
Waldagenda 21). Die Waldagenda definiert unter anderem unter Punkt 1 das
Ziel der Waldvermehrung im Rhein-Kreis Neuss: „Zur Sicherung der natürlichen
Lebensgrundlagen verpflichtet sich der Kreis Neuss zur Vergrößerung des
Waldbestandes. Er setzt sich zum Ziel mit einem langfristig angelegten
Waldvermehrungsprogramm den Waldanteil im Kreis Neuss auf 12 Prozent zu
erhöhen“ (von ca. 8% auf 12% bis zum Jahr 2100).
Zu 3.
„Durch den Kreis gefällte Bäume werden ab sofort qualitativ
gleichwertig mindestens 1:1 ersetzt.“
Stellungnahme:
Die Forderung der gleichwertigen Ersetzung gefällter Bäume durch den
Kreis ist durch die geltenden Gesetze sichergestellt und selbstverständliche
Eigenverpflichtung des Rhein-Kreis Neuss. Im Naturschutzrecht regelt die
sogenannte Eingriffsregelung den betr. Ausgleich bzw. Ersatz (insbesondere §15
Bundesnaturschutzgesetz). Auch im Forstrecht ist der Ersatz in Anspruch genommener
Bäume durch die Verpflichtung zur Wiederaufforstung (insbesondere §9
Bundeswaldgesetz) geregelt. Bei einer Waldumwandlung fordert der Landesbetrieb
Wald und Holz eine Ersatzaufforstung von mindestens 1:1 der in Anspruch
genommenen Waldfläche.
Zu 4.
„Für die Waldvermehrung werden die Mittel für Ankauf oder Pacht von
Flächen - abgerufen und in den nächsten Jahren jährlich um 10% erhöht.“
Stellungnahme:
In den letzten Jahren wird es leider immer schwieriger die erfolgreiche
Waldvermehrung der vergangenen Jahre fortzusetzen. Durch die Verengung des
Grundstückmarktes (u.a. Flucht in Sachwerte) ist der Erwerb geeigneter
Grundstücke für die Waldvermehrung zu angemessenen Preisen (Verkehrswert) kaum
noch möglich. In 2020 konnte bisher, nur in Folge eines Presseaufrufs von
Landrat Petrauschke, ein Grundstück im Gebiet der Stadt Meerbusch für die
Waldvermehrung erworben werden. Vor diesem Hintergrund können die im
Kreishaushalt zur Waldvermehrung bereitgestellten Mittel regelmäßig nicht in
voller Höhe abgerufen werden. Nicht die Verfügbarkeit der Finanzmittel, sondern
die fehlende Verfügbarkeit der Fläche ist aktuell der limitierende Faktor für
die Waldvermehrung.
Zu 5.
„Nicht abgerufene Mittel werden zu 80 % für Maßnahmen zur Walderhaltung
oder den Waldumbau genutzt, sofern dies haushaltstechnisch möglich ist. 20%
dieser Mittel fließen in ein neues Förderprogramm des Kreises, welches private
Baumpflanzungen unterstützt.“
Stellungnahme:
Der für Waldumbau
und Walderhaltung notwendigen Mittel werden im Rahmen der jährlichen Haushalte
eingeplant. Für im Einzelfall darüber hinausgehende Mittelbedarfe stehen die
Möglichkeiten der flexiblen Haushaltsführung (Überplanmäßige Ausgaben) zu
Verfügung.
Zu 6.
„Gemeinsam mit den örtlichen Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen, den
kreisangehörigen Kommunen, der Biologischen Station und den anerkannten
Umweltverbänden wird seitens der Kreisverwaltung an einem Runden Tisch eine
kreisweite Waldstrategie entwickelt.“
Stellungnahme:
Ergänzend zu den
Ausführungen zu 1. wird darauf hingewiesen, dass in jüngster Vergangenheit,
insbesondere als Reaktion auf den Klimawandel und den damit verbundenen
Auswirkungen, bereits diverse Strategien zur Behandlung von Wäldern in NRW
veröffentlicht wurden, welche grundsätzlich auch für die Behandlung der Wälder
im Kreisgebiet Anwendung finden können.
So finden die
aktuellen Erkenntnisse über die erwartete Zukunftsfähigkeit der Baumarten
bereits Eingang im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung. Unter Berücksichtigung
der Verfügbarkeit am Markt werden derzeit in verstärktem Maße z.B. Roteichen,
Spitzahorne und Sommerlinden angepflanzt.