Stand: Dezember 2020/Januar 2021
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.
Sachverhalt:
1. Regionalrat
Am 17.12.2020 fand die 83. Sitzung des Regionalrates statt.
Für den Rhein-Kreis Neuss waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:
·
Gefahrenermittlung
und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes
Für das Plangebiet des Regionalrates im Regierungsbezirk Düsseldorf wurden insgesamt 14 Maßnahmen für die Dringlichkeitsliste 2021 vorgeschlagen. Alle 14 Maßnahmen sind in die Dringlichkeitsliste übernommen worden. Die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtkosten der aufgeführten Vorhaben im Plangebiet des Regionalrates Düsseldorf belaufen sich auf 2.088.000,00 € bei einem Fördersatz von 80 v. H. ergibt sich insgesamt ein Zuwendungsbetrag i. H. v. 1.670.400,00 €.
Aus dem Rhein-Kreis Neuss ist in der Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2021“ im Plangebiet des Regionalrates folgende Maßnahme enthalten:
· Gefährdungsabschätzung des Altstandortes KA 254 „Krempel und Voss“, Kaarst-Holzbüttgen
Gesamtkosten 135.000,00 € (anteilige Zuwendung 108.000,00 €).
· Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik
Im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf sind die Kulturregionen Niederrhein, Bergisches Land, die Rheinschiene und das Ruhrgebiet historisch gewachsene Landschaften. Die Kulturregionen sind jedoch nicht strikt voneinander abgegrenzt. Projektbezogen können sich für Projektträger durchaus unterschiedliche regionale Zugehörigkeiten ergeben. Während für die grenzübergreifenden Regionen Bergisches Land und Rheinschiene die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf entsprechend der üblichen Zuständigkeitsregelung nach Sitz bzw. Wohnort des Antragstellers die Zuständigkeit gemeinsam wahrnehmen, ist für die Kulturregion Ruhrgebiet Regel abweichend die alleinige Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg festgesetzt worden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf legte die Jury-Ergebnisse für die Kulturregionen Niederrhein, Bergisches Land und Rheinschiene (siehe Anlage) vor. Der Regionalrat hat dem Förderprogramm 2021 zur Regionalen Kulturpolitik zugestimmt.
·
Prioritätenreihungen
der Maßnahmen des Landesstraßenbauprogramms 2021 für die Um- und
Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen bis 3,0 Mio. € Gesamtkosten (UA IIa) und der
Maßnahmen des Landessstraßenbauprogramms 2021 für die Radwegebaumaßnahmen an
bestehenden Landesstraßen (UA IIr)
Die Bezirksregierung legte die
Priorisierungslisten „Um- und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen bis 3,0 Mio. €
Gesamtkosten“ und für die „Radwegebaumaßnahmen an bestehenden Landesstraßen“
für das Jahr 2021 vor.
Der Entwurf zum Haushaltsplan des Landes
für 2021 weist für „Um- und Ausbaumaßnahmen“ einen Ansatz von 10 Mio. € und für
„Radwegemaßnahmen“ 17,4 Mio. € (Vorjahr: 12,4 Mio. €) aus.
Aus dem Rhein-Kreis Neuss sind
für das Jahr 2021 folgende Maßnahmen in der Prioritätenliste (Rang 1 - 30)
enthalten:
„Um-
und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen bis 3,0 Mio. € Gesamtkosten (UA IIa)“
Votum Bez.Reg. für Rang |
Landes- straßen-Nr. |
Bezeichnung der Maßnahme |
Planungsstand/Baube- ginn nach Maßgabe Landesbetrieb Straßen NRW |
Baukosten entsprechend
Planungsstand (Mio. €) |
7 |
L 142 |
Umbau
Knoten mit der B 477 bei Neuss-Wehl/Speck |
Konzeptuntersuchung, Prüfung der Verkehrsbelastung noch nicht er- folgt. |
0,510 |
8 |
L 69 |
Kurvenbegradigung
und Radweg zw. GV-Wevelinghoven und Rom.-Widdeshoven |
Vorplanung soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Planungsauf- trag wurde erteilt. Hat auch Finan- zierungsanteile aus dem UA IIr- Programm |
2,884 |
15 |
L 381 |
/L 382, Korschenbroich, Umbau zum KVP Hindenburgstraße |
ohne Planungsbeginn |
0,450 |
17 |
L 116 |
Umbau OD Jüchen/Dürselen |
Planfeststellungsbeschluss be- standskräftig/unanfechtbar |
0,701 |
20 |
L 142 |
Grevenbroich, Umbau des Knotens L 142/Am Bilderstöckchen/Wehler
Dorfstraße zu einem KVP |
ohne Planungsbeginn |
0,500 |
30 |
L 381 |
Korschenbroich, Umbau zum KVP Regentenstr. |
ohne Planungsbeginn |
0,450 |
„Radwegebaumaßnahmen an Landesstraßen (UA IIr)“
Votum Bez.Reg. für Rang |
Landes- straßen-Nr. |
Bezeichnung der Maßnahme |
Planungsstand/Baube- ginn nach Maßgabe Landesbetrieb Straßen NRW |
Baukosten entsprechend Planungsstand
(Mio €) |
1 |
L 142 |
Radweg Umgehung Neuss/Norf- Hoisten (K 30 - K 7), 1. BA |
Planfeststellung offengelegt. Deckblattverfahren in 2020. Beschluss 2022. Bau u. Finanzierung ab
2023. |
1,368 |
26 |
L 201 |
Radweg zw. Grevenbroich- Kapellen und Neuss-Holzheim, Umbau RQ 16 |
ohne Planungsbeginn |
3,500 |
27 |
L 142 |
Radweg zw. Neuss/Norf-Hoisten (K 7) und Grevenbroich-Jägerhof (K 33),
2. BA |
Vorentwurf fertiggestellt |
2,094 |
Der
Regionalrat hat die vorgelegten Priorisierungslisten beschlossen.
· 5. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen (Kraftwerksfolgenutzung und Siedlungsraumentwicklung)
Erarbeitungsbeschluss
Die 5. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf
umfasst drei räumliche Teilbereiche (mit zum Teil mehreren Teilflächen). Die
Stadt Grevenbroich beabsichtigt Planungen bezüglich der Umstrukturierung der
Flächen des Kraftwerkes Frimmersdorf sowie dessen Umfelds voranzutreiben. Im
Rahmen des sich im Rheinischen Revier vollziehenden Strukturwandels sollen die
Flächen des Kraftwerkes nach dessen endgültiger Stilllegung im Oktober 2021 als
Innovations- und Technologiezentrum gewerblich-industriell nachgenutzt und zum
Teil erweitert werden.
Auch das Altkraftwerk in Neurath wird im Zuge
des Strukturwandels und des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung
mittelfristig stillgelegt. Die Stilllegung erfolgt für die einzelnen Blöcke
hier schrittweise ab dem Jahr 2021, sodass bis Ende 2023 die endgültige
Stilllegung erfolgt und der Rückbau im Jahr 2024 beginnen könnte. Daher kann
auf dem bisherigen Kraftwerksstandort auf der Grenze zwischen der Stadt
Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen, mit Ausnahme der Bereiches der
Kraftwerke BoA 2/3, mittelfristig eine gewerblich-industrielle Nachnutzung
erfolgen und zum Strukturwandel im Rheinischen Revier beitragen. Auf beiden
Teilbereichen soll die die Zweckbindung „Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe“
aufgehoben werden und jeweils die Darstellung als GIB verbleiben.
Weiterhin sollen im Rahmen der 5. Änderung die
gewerblichen Entwicklungspotenziale in der Gemeinde Rommerskirchen neu
strukturiert werden. Zum einen soll ein bestehender GIB in seiner tatsächlichen
Entwicklung entsprechend angepasst und als Allgemeiner Siedlungsbereich (für
Gewerbe) dargestellt werden und zum anderen soll eine bedarfsgerechte
Erweiterung erfolgen.
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung den
Erarbeitungsbeschluss gefasst. Im Zeitraum vom 14.01.2021 bis 15.03.2021 findet
nunmehr die Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
·
Stellungnahme
zum Entwurf einer neuen Leitentscheidung „Neue Perspektiven für das Rheinische
Braunkohlerevier“
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung eine Stellungnahme zum Entwurf der Leitentscheidung beschlossen. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
2.
Region
Köln/Bonn e. V.
2.1
117.
Vorstandssitzung
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Beschlüsse im Umlaufverfahren eingeholt. Darüber hinaus wurde die 117. Vorstandssitzung als Informationssitzung in einer Videokonferenz abgehalten. Im Mittelpunkt der Sitzung stand ein Impulsvortrag zum Thema „Regionale Rheinbrücken“ und „Verkehrsinfrastruktur“. Hierzu waren Vertreter der neu gegründeten Autobahn GmbH des Bundes eingeladen worden. Diese stellten im Rahmen der Sitzung die Strukturen und Zuständigkeiten der neu gegründeten Gesellschaft vor. Für die hiesige Region ist die Niederlassung Rheinland mit Sitz in Krefeld zuständig. Als Außenstellen sind die Standorte Krefeld, Köln und Euskirchen relevant. In der Außenstelle Köln wird zudem das Kompetenzteam Rheinbrücken angesiedelt. Planung, Bau und Überwachung der Autobahn-Rheinbrücken sind hier künftig an einer Stelle verortet. In Leverkusen entsteht die Verkehrszentrale der Autobahn GmbH. Hier ist auch die NRW Mobilitätszentrale angesiedelt. Der Region Köln/Bonn e. V. wird auch in Zukunft ein Austausch zwischen der Autobahn GmbH und der Region Köln/Bonn weiterverfolgen.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Strukturförderung in der Region. Seitens der Geschäftsführung wurde darauf verwiesen, dass die Anzahl und die Volumina der zur Verfügung stehenden Förderangebote sich inzwischen deutlich erhöht haben. Es wird daher als besonders bedeutsam angesehen entsprechende Strukturen zu schaffen um durch die Inanspruchnahme der verschiedenen Fördermöglichkeiten eine Entlastung der Kernhaushalte der Kommunen zu erreichen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über die Vereinsarbeit informiert und ein Überblick über die anstehenden Termine im Jahr 2021 gegeben. Die nächste Sitzung des Vorstands soll am 09.03.2021 stattfinden.
3. Metropolregion Rheinland e. V.
3.1
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung des Metropolregion
Rheinland e. V. ist für Freitag, 29. Januar 2021 terminiert. Die
Mitgliederversammlung wird aufgrund der Corona-Pandemie in digitaler Form
stattfinden. Auf der Tagesordnung stehen neben Berichten aus der Vereinsarbeit
auch der Jahresabschluss 2020 sowie die Verabschiedung des Arbeitsprogrammes
und des Budgetplans für 2021.
4. Abfallwirtschaftsverein Region Rhein-Wupper
e. V.
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