Beschlussempfehlung:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss
beschließt vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse der jeweils zuständigen
Gremien des Kreises Mettmann und der Stadt Düsseldorf die Auflösung der
Regionalen Arbeitsgemeinschaft Stadt Düsseldorf - Kreis Mettmann - Rhein-Kreis
Neuss.
Er beauftragt den Landrat, die bestehende
Vereinbarung aufzuheben und die Kooperationspartner gemäß § 17 der Vereinbarung
über den Auflösungsbeschluss zu informieren.
Sachverhalt:
Mit der Unterzeichnung der Kooperationspartner im November 2011 wurde
eine Vereinbarung über die Bildung der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Stadt
Düsseldorf - Kreis Mettmann - Rhein-Kreis Neuss auf unbestimmte Zeit
geschlossen.
Nach § 2 der Vereinbarung war das Ziel, die Kooperation zwischen Stadt
Düsseldorf, Kreis Mettmann und Rhein-Kreis Neuss auf den Ebenen der Politik und
der Verwaltung in allen Handlungsfeldern des kommunalen bzw. regionalen
Aufgabenspektrums zu fördern und die Region durch kooperative Maßnahmen zu
stärken.
Die regionale Zusammenarbeit hat sich seit 2011 sehr dynamisch
entwickelt. Insbesondere durch Gründung der Metropolregion Rheinland haben sich
die Rahmenbedingungen geändert. Bei den Akteuren in der
RAG ist die Erkenntnis gewachsen, dass die allumfassende Zuständigkeit im
Bereich interkommunaler Zusammenarbeit einer Profilierung der RAG als eine
regionale Größe im Rheinland nicht mehr zeitgemäß ist.
Funktionierende
Kooperationen können wiederum auch ohne den Gremienüberbau der RAG weiter
fortgesetzt werden.
Zusammenfassend ist festzustellen: Die interregionale Zusammenarbeit
der an der RAG beteiligten Akteure wird weitergeführt, aber angesichts der
Gründung der Metropolregion Rheinland diesen Strukturen angepasst.
Die Auflösung der RAG erfolgt einvernehmlich mit der Stadt Düsseldorf
und dem Kreis Mettmann. Entsprechende Gespräche sind bereits erfolgt. Die
dortigen Entscheidungsgremien werden sich ebenfalls mit der Auflösung der
Regionalen Arbeitsgemeinschaft befassen.
Unabhängig davon steht die intensive
Zusammenarbeit des Rhein-Kreises Neuss mit der Stadt Düsseldorf. Landrat
Petrauschke und Oberbürgermeister Keller haben den Willen dazu - insbesondere
im Bereich der Verwaltungszusammenarbeit und der Mobilität - verabredet. .
Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit dem Kreis Mettmann.