Betreff
Auflösung der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Stadt Düsseldorf - Kreis Mettmann - Rhein-Kreis Neuss (RAG)
Vorlage
61/0314/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse der jeweils zuständigen Gremien des Kreises Mettmann und der Stadt Düsseldorf die Auflösung der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Stadt Düsseldorf - Kreis Mettmann - Rhein-Kreis Neuss.

 

Er beauftragt den Landrat, die bestehende Vereinbarung aufzuheben und die Kooperationspartner gemäß § 17 der Vereinbarung über den Auflösungsbeschluss zu informieren.


Sachverhalt:

Mit der Unterzeichnung der Kooperationspartner im November 2011 wurde eine Vereinbarung über die Bildung der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Stadt Düsseldorf - Kreis Mettmann - Rhein-Kreis Neuss auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

Nach § 2 der Vereinbarung war das Ziel, die Kooperation zwischen Stadt Düsseldorf, Kreis Mettmann und Rhein-Kreis Neuss auf den Ebenen der Politik und der Verwaltung in allen Handlungsfeldern des kommunalen bzw. regionalen Aufgabenspektrums zu fördern und die Region durch kooperative Maßnahmen zu stärken.

 

Die regionale Zusammenarbeit hat sich seit 2011 sehr dynamisch entwickelt. Insbesondere durch Gründung der Metropolregion Rheinland haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Bei den Akteuren in der RAG ist die Erkenntnis gewachsen, dass die allumfassende Zuständigkeit im Bereich interkommunaler Zusammenarbeit einer Profilierung der RAG als eine regionale Größe im Rheinland nicht mehr zeitgemäß ist.

 

Funktionierende Kooperationen können wiederum auch ohne den Gremienüberbau der RAG weiter fortgesetzt werden.

 

Zusammenfassend ist festzustellen: Die interregionale Zusammenarbeit der an der RAG beteiligten Akteure wird weitergeführt, aber angesichts der Gründung der Metropolregion Rheinland diesen Strukturen angepasst.

 

Die Auflösung der RAG erfolgt einvernehmlich mit der Stadt Düsseldorf und dem Kreis Mettmann. Entsprechende Gespräche sind bereits erfolgt. Die dortigen Entscheidungsgremien werden sich ebenfalls mit der Auflösung der Regionalen Arbeitsgemeinschaft befassen.

 

Unabhängig davon steht die intensive Zusammenarbeit des Rhein-Kreises Neuss mit der Stadt Düsseldorf. Landrat Petrauschke und Oberbürgermeister Keller haben den Willen dazu - insbesondere im Bereich der Verwaltungszusammenarbeit und der Mobilität - verabredet. . Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit dem Kreis Mettmann.