Beschlussempfehlung:
Der
Kreistag beschließt die Gründung der „Service- und Koordinierungsgesellschaft
für preisgünstigen Wohnraum Rhein-Kreis Neuss mbH“ mit dem Abschluss des
vorliegenden Gesellschaftsvertrages und beauftragt die Kreisverwaltung mit der Umsetzung
und damit, für die Geschäftsführung einen bereits am Wohnungsmarkt aktiven
Akteur zu suchen. Vor Beauftragung des Partners wird diese dem Ausschuss für
Soziales und Wohnen in Verbindung mit einer Darstellung eines
Unternehmenskonzeptes abgestimmt.
Sachverhalt:
Der
Rhein-Kreis Neuss ist dank seiner guten Infrastruktur, des hohen Freizeitwertes
und der Lage im Herzen des Rheinlandes ein bei Familien ebenso wie bei Paaren
und Alleinstehenden aller Altersklassen beliebter Wohnstandort. Dies macht ihn
zu einem Zuzugsgebiet und führt zu einem für die kommenden Jahre
prognostizierten deutlichen
Bevölkerungswachstum.
Die
durch InWIS im Auftrag des Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit allen
kreisangehörigen Kommunen erstellte Wohnungsbedarfsanalyse, die im kommenden
Jahr gemeinsam fortgeschrieben werden soll, hat für den Zeitraum von 2017 –
2030 einen Bedarf von 20.152 zusätzlichen Wohneinheiten im Kreisgebiet, davon
4.795 im öffentlich geförderten Preissegment, ermittelt. Zurzeit wird die
Wohnungsbedarfsanalyse fortgeschrieben. Die Ergebnisse sollen nach den
Sommerferien vorliegen.
Aktuell
gelingt es, insbesondere im mittleren und unteren Preissegment, nicht in allen
Teilen des Rhein-Kreises Neuss den für eine Bedarfsdeckung notwendigen Wohnraum
bereitzustellen.
Zur
Schaffung preisgünstigen Wohnraums – sowohl zum Eigentumserwerb als auch zur
Miete – wird es darauf ankommen, in allen Kommunen des Kreises Akteure zu
haben, die gezielt in diesen investieren. Dabei scheitert die Schaffung von
geförderten Wohnraum nicht an zu geringen Fördermitteln. Von 2008 – 2020 hat
der Rhein-Kreis Neuss insgesamt 287 Millionen Euro Fördermittel zur
Wohnbauförderung bewilligt. In der Zeit musste kein Antrag wegen nicht
ausreichender Mittel abgelehnt werden.
Im
Rhein-Kreis Neuss gibt es lediglich in Neuss mit dem Neusser Bauverein einen
kommunalen Akteur am Wohnungsmarkt, mit dem die Stadt Einfluss auf die
Entwicklung des Wohnungsmarktes nehmen kann. Daneben gibt es mit der GWG Neuss,
dem Bauverein Grevenbroich, der Baugenossenschaft Dormagen sowie der
Wohnungsbaugesellschaft Kreis Viersen (für den Bereich der Stadt Meerbusch)
vier Akteure, an denen Kommunen beteiligt sind, aber keinen wesentlichen
Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben. Die Stadt Dormagen plant aktuell und
anders als bislang gegenüber dem Kreis geäußert die Gründung einer eigenen
Wohnungsbaugesellschaft.
Zur
Bedarfsdeckung im preisgünstigen Segment des Wohnungsmarktes bedarf es einer
gemeinsamen Anstrengung aller privaten und öffentlichen Akteure. Neben
ausreichenden und entsprechend gestalteten Flächen sind auch in allen Teilen
des Kreises Akteure notwendig, die gezielt und angepasst an die jeweiligen
örtlichen Gegebenheiten in preisgünstigen Wohnraum investieren.
Zur
Förderung der Bautätigkeit im geförderten und preisgünstigen Wohnungsmarkt soll
eine „Service- und
Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen Wohnraum Rhein-Kreis Neuss mbh“
beitragen. Diese soll im Auftrag öffentlicher und privater
Grundstückseigentümer den Bau von gefördertem und preisgünstigem Wohnraum sowohl
für den Eigentumserwerb als auch zur Miete koordinieren und die
Wohnungsverwaltung der gebauten Objekte bündeln. Eine solche Gesellschaft hat
auch der Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen als zielführende
Handlungsoption zur Schaffung von neuem preisgünstigem Wohnraum vorgeschlagen.
Wesentliche Vorteile sind dabei, dass Knowhow gebündelt und Kosten minimiert
werden. Hinzu kommt, dass die Grundstücke im Eigentum der Kommunen bleiben,
daher keine Grunderwerbssteuer anfällt und die Kommunen weiterhin alle
Einflussmöglichkeiten behalten. Dies minimiert auch weiter den
Verwaltungsaufwand der Gesellschaft.
Die
Kreisverwaltung hat dieses Konzept in der Sitzung des Kreistags am 26. Juni
2019 erstmals eingebracht und wurde durch den Kreistag damit beauftragt, dieses
gemeinsam mit interessierten Kommunen weiterzuentwickeln und eine
Gesellschaftssatzung zu erarbeiten.
In
den mit allen kreisangehörigen Kommunen geführten Gesprächen wurde von Seiten
mehrerer Kommunen bereits angekündigt, eine solche Gesellschaft mit der
Schaffung preisgünstigen Wohnraums beauftragen zu wollen.
In
der vorliegenden Satzung wird der Rhein-Kreis Neuss mit einer Stammeinlage von
25.000 € zunächst alleiniger Gesellschafter. Den Kommunen oder deren alleinigen
Tochtergesellschaften ist es möglich, der Gesellschaft beizutreten. Notwendig
für eine Beauftragung der Gesellschaft durch eine Kommune ist dies nicht. Die
Kommunen werden unabhängig von einer Beteiligung in einem Beirat eng in die
Aktivitäten der Gesellschaft eingebunden. Zudem behalten sie bei ihren eigenen
Grundstücken als Eigentümer stets die alleinige Entscheidungsbefugnis über die
Bauvorhaben. Für die Stammeinlage sind im Haushalt bis zu 3 Millionen Euro für
eine Beteiligung an einer Wohnungsbaugesellschaft veranschlagt. Die
Gründungskosten (Notar, Handelsregister) werden aus Mitteln der
Kreisentwicklung finanziert. Das finanzielle Risiko des Rhein-Kreises Neuss
beschränkt sich zur Gründung auf maximal 25.000 €.
Zur
Minimierung von Fixkosten, insbesondere in der Anlaufphase, soll bei der
Gesellschaft zunächst kein eigenes Personal eingestellt werden. Die
Geschäftsführung soll im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch einen
bereits am Wohnungsmarkt aktiven Akteur mit übernommen werden. Dies sichert
Knowhow und schafft eine notwendige Flexibilität bei der Umsetzung erster
Baumaßnahmen.
Der
vorliegende Satzungsentwurf wurde in einer aus dem Ausschuss für Soziales und
Wohnen gegründeten interfraktionellen Arbeitsgruppe abgestimmt.
Über
die vorgeschriebene Beteiligung der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde, die
Auswahl eines Partners für die Übernahme der Geschäftsführung im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsvertrages sowie die weitergehende finanzielle Planung inkl.
einer Wirtschaftlichkeitsberechnung wird die Kreisverwaltung im Kreisausschuss
und Kreistag weiter berichten und notwendige Beschlüsse einholen.