Beschlussempfehlung:
Der Kreistag nimmt die nach § 22 Abs. 4 KomHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 KomHVO übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2021 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 06.03.2013
(KT/20130306/Ö8) die nachfolgende Regelung der Art, des Umfanges und der Dauer
der zu übertragenden Ermächtigungen beschlossen:
Ermächtigungen für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen bleiben bis zum Ende des nächsten Haushaltsjahres verfügbar. In begründeten Einzelfällen kann der Kämmerer eine Weiterübertragung zulassen. Konsumtive über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind von der Übertragung ausgeschlossen.
Ermächtigungen für investive Auszahlungen und auch konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen, die mit zweckgebundenen Erträgen und Einzahlungen korrespondieren, bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung bzw. bis zur Verwendung für ihren Zweck verfügbar.
Nicht begonnene Investitionsmaßnahmen behalten ihre Ermächtigung bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres.
Die Übertragung von investiven über- und außerplanmäßigen
Auszahlungen wird nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen.
Über die Bildung einer Ermächtigungsübertragung entscheidet der Kämmerer am Jahresende auf Antrag.
Nach § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ist dem
Kreistag eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den
Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22
Abs. 1-3 KomHVO NRW von 2020 nach 2021 übertragenen Ermächtigungen haben im
Abschlussjahr 2020 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. In 2021 führen
sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei
Inanspruchnahme eine
Auswirkung auf das Jahresergebnis 2021 ergeben kann. Die Kreisumlage ist
hiervon nicht tangiert.
Die von 2020 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen
des Jahres 2021 wie folgt:
AUFWENDUNGEN |
20.647.139,36 € |
AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2021 |
20.647.139,36 € |
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AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT |
20.647.139,36 € |
AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT |
37.664.092,46 € |
AUSWIRKUNGEN AUF LIQUIDE MITTEL |
58.311.231,82 € |
Eine Gesamtübersicht der zu
übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen ist in der
Anlage beigefügt.