Anknüpfend an den Anfang Februar vorgelegten Sachstandsbericht zum
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der AS Delrath (mit Verbindungsstraße
K 33n) wird nachfolgend der aktuelle Verfahrensstand zur Kenntnis gegeben:
Wie zuletzt berichtet, hatte der Kreis Ende Dezember 2020 die (in zwölf
Punkten) überarbeitete Synopse mit einem Umfang von ca. 2.700 Seiten der
Bezirksregierung Düsseldorf in deren Eigenschaft als Anhörungs- und
Planfeststellungsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Dortigerseits wurde daraufhin
ein ergänzender Anpassungsbedarf weiterer relevanter Planunterlagen reklamiert.
Mit Verfügung vom 08.02.2021 teilt die Bezirksregierung mit, dass diese
ergänzend vorgelegten Unterlagen (Zusammenfassende Darstellung der Vorgehensweise
und Gründe für die Auswahl der Vorzugsvariante 1.1 sowie die Schalltechnische
Untersuchung für die Immissionsorte in Elvekum, Allerheiligen und
Rosellerheide) gemäß dem UVPG (Gesetz über eine Umweltverträglichkeitsprüfung)
eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich machen.
Die diesbezügliche (in den Standortkommunen Neuss und Dormagen zuvor
bekanntgemachte) Offenlage umfasst den Zeitraum vom 12.03. bis zum 12.04.2021. Die
Einwendungsfrist endet am 12.05.2021. Sodann bzw. nach Ablauf dieser Frist gilt
es, über eventuelle rechtzeitig erhobene Einwendungen insgesamt im Rahmen eines
(nicht öffentlichen) Erörterungstermins zu entscheiden. Die Anberaumung und
Durchführung dieses das vorangegangene Anhörungsverfahren beendenden Erörterungstermins
und somit der weitere Verfahrensfortgang unterliegen der ausschließlichen
Zuständigkeit und Entscheidungshoheit der Bezirksregierung, die zuletzt auch in
ihrer weiteren Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde – wie zur letzten Sitzung
des Mobilitätsausschusses berichtet – über einen Prüfauftrag der
Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.01.2021 zu befinden hatte.
Gegenstand des entsprechenden Antrages war die kreisseits erfolgte
Vergabe von externen Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung der
AS Delrath.
Die Bezirksregierung kommt in ihrer 6-seitigen Stellungnahme mit
Verfügung vom 17.03.2021 zu dem Ergebnis, dass sich unter Beachtung der zum
Zeitpunkt der Auftragsvergaben geltenden haushaltsrechtlichen,
kommunalrechtlichen und vergaberechtlichen Bestimmungen keine Rechtsverstöße
feststellen lassen, die Verwaltungsentscheidungen mithin durchgehend
rechtskonform getroffen worden waren und ein aufsichtsrechtliches Einschreiten
insoweit nicht erforderlich ist.