Beschluss:

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus dem Beteiligungsverfahren zur 9. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 9. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom November 2014 (Anlage 3) als Satzung.

 

 


Protokoll:

Auf Hinweis von Kreistagsabgeordneten Wolfgang Wappenschmidt erläuterte Kreisplaner Marcus Temburg, dass entsprechend dem Wunsch des Planungs- und Umweltausschusses für den bebauten Bereich der Neusser Rennbahn ein Gespräch mit der Stadt Neuss geführt worden sei. Dabei habe man eine einvernehmliche Lösung in Form einer Unberührtheitsklausel gefunden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig